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Uhrenfabrik darf Firmen-Wegweiser nun doch behalten
Tenniken/Liestal, 8. März 2017
Es könnte eine Geschichte aus Schilda sein – ist es aber nicht: Um die mit einem roten Punkt versehenen Betriebs-Wegweiser ist im Baselbiet ein Streit im Gange. Für die Tenniker Uhrenfabrik Grovana AG ging er günstig aus.
Seit über vierzig Jahren weist das Grovana-Schild (Bild) an der Tenniker Hauptstrasse ortsunkundigen Automobilisten den Weg in die Uhrenfabrik, die sich etwa dreissig Meter zurückversetzt in einer Querstrasse befindet. Vor einigen Wochen forderte die Baselbieter Polizei den Betrieb auf, das Schild zu entfernen, nachdem er keine Bewilligung hatte vorlegen können.
Uhrenfabrik wehrte sich
Für Heinz Schweizer, den stellvertretenden Grovana-Geschäftsführer, ist die polizeiliche Anweisung "unverständlich", da der Betrieb täglich Besuch von Kunden oder Vertretern aus dem In- und Ausland erhalte, für die das Schild eine gute Orientierungshilfe biete. Deshalb wehrte sich das Unternehmen mit seinen 35 Mitarbeitenden gegen die Anordnung.
Laut dem "Standpunkt der Wirtschaft", dem Verbandsorgan der Wirtschaftskammer Baselland, handelt es sich um keinen Einzelfall. Auch eine alteingesessene Baselbieter Schlosserei sei polizeilich angewiesen worden, ihren Firmenwegweiser zu demontieren. Grund: Es bestehe weder eine Bewilligung noch seien die rechtlichen Grundlagen für eine Bewilligungserteilung erfüllt (siehe Text-Box unten).
Gemäss dem Baselbieter Polizeisprecher Adrian Gaugler wurden letztes Jahr rund zwanzig Firmen-Wegweiser beanstandet. "Dies, weil keine Bewilligung vorlag, die Ausführung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach oder die Bewilligungsvoraussetzungen nicht gegeben waren."
Polizei: "Keine Kampagne"
Dies bedeute jedoch nicht, dass alle Wegweiser entfernt werden mussten, so Gaugler weiter. In "etwa der Hälfte der Fälle" seien andere Lösungen gefunden oder der Wegweiser nachträglich bewilligt worden.
Zu ihnen gehört auch die Uhrenfabrik Grovana: Sie konnte nämlich mittlerweile ihre in den Firmen-Akten schlummernde Bewilligung vorweisen. Einzig eine geringe Standort-Verschiebung ist noch offen, aber nicht bestritten.
Der Polizei-Sprecher widersprach Behauptungen, die Polizei führe eine Kampagne gegen Betriebe, die einen Wegweiser nutzten: "Wir gehen nicht bewusst auf die Suche nach fehlerhaften Betriebswegweisern. Die Überprüfungen finden zum Beispiel im Zusammenhang mit weiteren Gesuchen, aufgrund von Hinweisen oder eigenen Feststellungen statt."
Wo Wegweiser – wo nicht?
Betriebs-Wegweiser werden gestützt auf die gesetzliche Grundlagen und Normen sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation beurteilt und bewilligt. Dabei gelten folgende Kriterien, welche kumulativ erfüllt sein müssen: Schwere Auffindbarkeit ohne Wegweisung, Betrieb liegt abseits von Durchgangs- und wichtigen Nebenstrassen, häufig aufgesuchtes Ziel von Ortsunkundigen, keine Gebietswegweisung vorhanden/geplant. Der gesetzgeberischen Absicht entsprechend erleichtert der Betriebswegweiser ortsunkundigen Fahrzeuglenkenden das Auffinden eines bestimmten Betriebs.
Aus diesem Grund rechtfertigt sich zum Beispiel für Betriebe, die der Deckung des täglichen Grundbedarfs dienen und fast ausschliesslich von Einheimischen / Ortskundigen aufgesucht werden, kein Betriebs-Wegweiser.
Quelle: Art. 54 Abs. 4 Signalisationsverordnung / kantonale Verordnung über Betriebswegweiser, andere besondere Wegweiser und Hinweissignale, SGS 481.16 / VSS-Norm SN 640 817d Signalisation der Haupt- und Nebenstrassen sowie Polizei Basel-Landschaft

"So kann die Verbrechens-Statistik geschönt werden"
Ich hatte mal im Kanton Baselland gewohnt. In unserem Haus ist 3-mal eingebrochen worden; beim dritten Mal hatte ich die Polizei schon gar nicht mehr informiert, geschweige denn sie kommen lassen. Weil die für die Spurensicherung zuständigen Beamte extrem überlastet sind – wir mussten beim zweiten Mal von 20 Uhr bis Mitternacht warten, bis sie überhaupt kommen konnten. Und weil die Schäden höchstens unwesentlich über dem Selbstbehalt lagen. Hier in Basel wurden vor wenigen Jahren alle Keller im Haus aufgebrochen; ich war der Einzige, der eine Anzeige machte, weil mein Schaden über dem Selbstbehalt lag; alle anderen Mitbewohner sparten sich das.
Was ich damit sagen will: So kann der Staat auch dafür sorgen, dass die Verbrechens-Statistik "besser" wird. Dann kann er sich auf die doch wirklich wichtigen "Verbrechen" konzentrieren, wie eben Wegweiser, die seit über 40 Jahren nur genützt und nie geschadet haben.
Der Schritt zu alten Hüten auf behördlichen Stangen ist nur noch klein!
Peter Waldner, Basel
"Polizeiliche Beanstandung war einfacher"
Nach einem kurzen Blick auf den Kalender stellte ich fest, dass heute noch nicht der 31. März ist, dass es sich also nicht um einen Aprilscherz handeln kann. Anscheinend ist es für die Polizei einfacher, das Schild zu beanstanden, anstatt in den eigenen Unterlagen nach der Bewilligung zu suchen.
Hanspeter Berger, Basel
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