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© Foto by Fabian Schwarzenbach, OnlineReports.ch


Barfüsserplatz-Bar: Zweite Chance auf eine "Bloody Mary"

Lärm verunmögliche am Basler Barfüsserplatz ein Wohnen, meint ein Hausbesitzer und richtet eine Bar ein. Geht nicht, sagt das Bauinspektorat. Deshalb diskutierte das Verwaltungsgericht heute Dienstag über Lärm, Gastronomie und Erotik.
Basel, 26. Mai 2015

Der Eigentümer des Hauses am Barfüsserplatz 17 (Bild, Mitte) möchte nach seiner Pensionierung noch weiter auf seinem Weg im Gastgewerbe arbeiten. Also eröffnet er die kleine "My Way"-Bar im zweiten Stock seines Hauses. Der Marmorboden glänzt, die Säulentischchen sind poliert und die violetten Barhocker laden zum Verweilen ein.

Doch das Bauinspektorat hat keine Freude an Gin Tonic oder Cuba Libre in der dortigen Lokalität: Der Gastwirt baute eine Wohnung zu einer Bar um. Sein Architekt hatte sehr wohl ein Baugesuch eingegeben, aber – dummerweise – den Umnutzungsantrag vergessen. Dreissig Tage nach der Baupublikation dachte sich der rüstige Pensionär, dass er mit Bauen beginnen könne und liess die Schlagbohrer anwerfen.

Richter in der Bar

Doch die Behörde liess nicht locker und zog den Cocktail-Mixer vor die Baurekurs-Kommission, die dem Bauinspektorat Recht gab. Wohnen habe vor dem Gastronomischen den Vorrang, der Umnutzung könne nicht zugestimmt werden. In der Bar fliesst aber mittlerweile bereits der Sangria. Daher gab der Barkeeper nicht auf und gelangte vor das Verwaltungsgericht.

Fünf Richterinnen und Richter nahmen heute Dienstag vor Ort einen Augenschein. Sie wollten wissen, warum eine Wohnung nicht mehr möglich sei. "Zu viel Lärm", erklärte der Besitzer und verwies auf die vom Bauinspektorat bewilligte Nachtnutzung der "Don`t worry – be happy Bar" einen Stock tiefer. Zudem sei auch nachts auf dem Barfüsserplatz viel Lärm und morgens um 7 Uhr kämen bereits wieder die Lieferanten.

Puff oder doch nicht?

"Es ist unmöglich zu schlafen", meinte der Besitzer und sah darin seinen Weg, indem er selber "Sex on the Beach" ausschenkte. In der Wohnung einen Stock höher gäbe es ebenfalls Sex – nicht am Strand, aber auch ohne staatliche Bewilligung. Auf die Frage, ob die Mieterin im Besitz einer Gewerbebewilligung sei, zuckten alle mit den Schultern. "Man weiss es nicht", fasste Daniel Wagner, der Anwalt des Barbetreibers, zusammen. Also schon wieder eine Wohnung, die eigentlich keine mehr ist.

Gerichtspräsident Stephan Wullschleger (SP) sah sich zusammen mit seiner Kammer im gesellschaftlichen Spannungsfeld zwischen Wohnungsnot, Gastronomie, Gewerbefreiheit und Bewilligungen. Ein öffentliches Interesse an all diesen Ansprüchen wollte das Gericht in seinem Entscheid auch wahren. Erschwerend kam dazu, dass in diesem Bereich erst kürzlich das Gesetz änderte. Während sich das Bauinspektorat noch auf das alte berief, forderte Wagner bereits die neuen Regeln ein.

Bar ist mit Auflagen möglich

Wullschleger sah durchaus die Möglichkeit, eine Bar einzurichten, zumal dies nach neuem Gesetz eher möglich sei. Er forderte aber klar, dass das Dachgeschoss eine Wohnung bleiben müsse, da sonst die Mischnutzung der Liegenschaft endgültig keine mehr wäre. "Allenfalls müssen sie mit Auflagen rechnen", sagte er an den Besitzer gerichtet. Dazu dürften vor allem Lärmdämmungen und -isolationen sowie Schallschutzfenster gehören. An die Leiterin des Bauinspektorates, Luzia Wigger Stein, gerichtet, meinte Wullschleger: "Man hätte damals schon etwas machen müssen, als ein Nachtlokal mit Nachtnutzung bewilligt worden ist."

Das Urteil könne eine grosse präjudizielle Wirkung haben, dessen sei sich das Verwaltungsgericht durchaus bewusst. Daher erteile es keine Bewilligung, sondern sende das Geschäft zurück an das Bauinspektorat. Wigger Stein muss es nun neu prüfen und beurteilen.
 
Vor den Türen des Gerichtssaales sprachen die beiden Parteien bereits wieder lösungsorientiert miteinander. Die Chance, dass der Barkeeper seinen "My Way" nun gehen kann, ist gross.



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