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© Foto by Christof Wamister, OnlineReports.ch


Stadtgärtnerei: "Die Baumfällungen waren dringend"

Basel, 3. April 2020

Hinter dem Pax-Gebäude am Basler Aeschenplatz führt ein Fussgängerweg von der St. Alban-Anlage zur Malzgasse. Eine in der Nähe wohnende OnlineReports-Leserin wunderte sich über eine Baumfäll-Aktion, welche sich dieser Tage entlang dieses Weges abspielte: "Ein Riesenkran hob die gefällten Bäume auf einen Lastwagen."

Die Beobachterin fragt sich warum: "Die Bäume waren nicht krank, das sah man an der Schnittfläche, die absolut sauber war, mit Ausnahme eines dünneren, jüngeren Baumes. Die älteren Bäume waren absolut intakt."

"Jahrelang kaum gepflegt"


Dem war leider nicht so, sagte Dominik Gugger von der Abteilung Baumschutz der Stadtgärtnerei gegenüber OnlineReports. Die Bäume auf dem Areal der Liegenschaft St. Alban-Anlage waren "in einem schlechten bis desolaten Zustand. Die Sicherheit war nicht mehr gewährleistet." Offenbar wurden die Bäume von den Landeigentümern über viele Jahre kaum gepflegt.

Gefällt wurden vier Bäume: Esche, Bergahorn, Eiche und eine Buche. Die Zukunftsprognosen von zwei weiteren Exemplaren seien nicht gut. Der Gesundheitszustand eines Baumes lasse sich nicht einfach von der Schnittfläche (siehe Bild) beurteilen. Bei der Esche wurde die Baumkrankheit Eschenwelke und mit dem Zottigen Schillerporling ein aggressiv holzzersetzender Pilz diagnostiziert.

Auch an den andern Bäumen wurden verschiedene Krankheiten und abgestorbene Äste festgestellt. Das Risiko, dass die Bäume beim nächsten Sturm auf den Fussgängerweg stürzen, kann und darf die Stadtgärtnerei nicht eingehen, betont Gugger.

Baumschutz im benachbarten Grünen Dreieck

Die Stadtgärtnerei kann eine solche Fällung aus Sicherheitsgründen anordnen, auch wenn die Bäume auf privatem Grund stehen. Die Baumschutz-Kommission muss dafür nicht bemüht werden. Der Verlust ist dennoch bedauerlich, denn die Gärten zwischen Malzgasse und St. Alban-Anlage sind auch als "Grünes Dreieck" mit geschütztem Baumbestand bekannt. Um den Schutz vor weiterer Bebauung wurde bis vor Bundesgericht gestritten.



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