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Die Taten des neugierigen Basler "Polizeispitzels" Y. S.

Rund 870 Datensätze hat der als "Polizeispitzel" bekannt gewordene türkische Sicherheits-Assistent der Basler Kantonspolizei aus privater Neugier aus staatlichen Datenbanken abgerufen.
Basel, 14. Februar 2018

Dies geht aus einem vom Ersten Staatsanwalt Alberto Fabbri ausgestellten Strafbefehl hervor, wie die "BZ Basel" heute Mittwoch berichtet. Der Polizeiangestellte war am 27. April letzten Jahres vom Justiz- und Sicherheitsdepartement freigestellt worden, nachdem die "Basler Zeitung" Vorwürfe wegen möglicher Spitzelaktivitäten zugunsten des türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan gegen ihn erhoben hatte.

Auch Partnerinnen abgefragt

Der Strafbefehl zeigt nun im Detail die dem 38-jährigen Polizeiangehörigen zur Last gelegten Taten auf. Die 870 Datensätze, die Y. S. rechtswidrig zu 162 natürlichen und juristischen Personen abfragte, peilte er auf polizeilichen und amtlichen Datenbanken durchwegs "zur Befriedigung persönlicher Neugier" an.

Nicht weniger als 50 Abfragen zwischen 11. März 2015 und 8. März 2017 betrafen seine damalige Frau beziehungsweise seine Ex-Frau. Selbst seine neue Partnerin fragte er ab Juli 2016 viermal ab – wie alle andern Suchvorgänge "ohne jegliche dienstliche Veranlassung", wie Fabbri schreibt.

Heikle Spionagevorwürfe

Hinter den privaten Erkundigungen stand das Interesse an einer "Vielzahl türkisch-stämmiger Personen". Der Strafbefehl äussert sich aber in keiner Weise darüber, ob S. die Ergebnisse dieser Schnüffeleien tatsächlich an türkische Regierungskreise weitergeleitet hat.

Die BZ geht allerdings etwas weit, wenn sie nun interpretiert, die Spionagevorwürfe des Konkurrenzblattes hätten sich "in Luft aufgelöst". Möglich kann auch sein, dass die Staatsanwaltschaft eine allfällige Weitergabe der erhobenen Daten einfach nicht beweisen konnte.

Missbrauch kommt teuer zu stehen

Das Verschulden bezeichnet der Staatsanwalt als "erheblich". Mit seiner privaten Datenerhebung im Staatsdienst habe der Beschuldigte "dem Ansehen der Kantonspolizei nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch in der allgemeinen Wahrnehmung Schaden zugefügt und ein Bild entstehen lassen, das mit der Lebensrealität der vielen ihren Dienst Tag für Tag tadellos versehenden uniformierten Kolleginnen und Kollegen nicht das Geringste zu tun hat".

Als Sanktion legte die Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 130 Franken fest. Dazu kommen eine Busse von 1'800 Franken sowie Gebühren und Auslagen in Höhe von zusammen 11'500 Franken, die der Beschuldigte zahlen muss.

Personalrechtliche Konsequenzen

Die Verurteilung dürfte für den – nicht vorbestraften – Angeschuldigten "mit hoher Wahrscheinlichkeit auch personalrechtliche Konsequenzen haben", womit wohl die Entlassung aus dem Staatsdienst gemeint ist.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Y. S. hat dagegen Einsprache erhoben. Am 23. April wird der Fall deshalb vor dem Basler Strafgericht öffentlich verhandelt.




Weiterführende Links:
- Spionage-Vorwurf: Polizist deklarierte "Privatanlass"
- Türkischer Polizist unter Spitzel- und Spionage-Verdacht
- Spionage-Verdacht: Türkischer Basler Polizist verhaftet
- Spitzel-Vorwürfe: Polizist Y. S. per sofort freigestellt
- Dürrs Zürcher Professor ist Basler: "Ich bin unabhängig"
- Neue unbestätigte Vorwürfe an türkischen Polizisten Y. S.
- JSD-Mitarbeiter: Daten-Affäre kommt vor Strafgericht


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