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Swissterminal läuft gegen Schweizerische Rheinhäfen auf

Liestal/Basel, 20. Februar 2019

Die Swissterminal-Gruppe hat im Ringen mit dem Konkurrenten "Gateway Basel Nord" heute Mittwochmorgen vor dem Baselbieter Kantonsgericht eine Niederlage erlitten: Es trat auf eine Beschwerde gegen die Schweizerischen Rheinhäfen gar nicht erst ein. Nach einer Stunde war die Verhandlung vorbei.

Anfechtbare Verfügung verlangt

Swissterminal hatte vor der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Vorsitz von Franziska Preiswerk Beschwerde wegen Rechtsverweigerung eingereicht, weil die Rheinhäfen das Projekt eines trimodalen Umschlagplatzes im Basler Hafenbecken 3 nicht öffentlich auszuschrieben, sondern mit dem Planungs-Konsortium "Gateway Basel Nord" (SBB, Hupac und Rethmann) kooperierten.

Die Swissterminal hatte bei den Schweizerischen Rheinhäfen letztes Jahr erfolglos versucht, eine anfechtbare Verfügung zu erwirken, weil der staatliche Hafenbetrieb einen Teil seines Monopols nun an die Gateway übertrage und ihr damit einen privilegierten Zugang zum Schiffsweg verschaffe. Dasselbe Begehren, die Rheinhäfen seien zum Erlass einer Verfügung zu verpflichten, stellte das private Container-Unternehmen sodann in einer Beschwerde wegen Rechtsverweigerung am Kantonsgericht.

Einstimmiges Nichteintreten

Doch die Fünferkammer des Gerichts vermochte mit der Beschwerde wenig anzufangen. Referent Hans Furer begründete seinen ausführlich formaljuristisch begründeten Antrag auf Nichteintreten mit Unsicherheit einer Feststellungs-Verfügung: "Aber was soll festgestellt werden? Es ist nicht ganz klar, was die Beschwerdeführenden genau wollen."

Ein weiterer Richter meinte gar: "Ich kam nicht draus, worum es geht." Der Terminal komme "auf Land zu stehen, das den SBB gehört". Es sei unklar, ob auch weitere Anbieter die Einrichtungen betreiben dürfen und wer Zugang zum Land erhalte. Aber das habe mit den Rheinhäfen, die eine Landübertragung an Private bestreite, nichts zu tun."

Die vorsitzende Richterin drückte die Stimmung im Gericht so aus: "Es soll etwas festgestellt werden, was man nicht feststellen kann. Es gibt keinen Inhalt, der der Konkretheit hat, dass man darüber verfügen kann."

Im Fokus der Wettbewerbs-Kommission

Der Referent liess allerdings offen, dass der Rechtsweg nicht auf alle Zeiten verbaut sei: "Es ist nicht Matthaei am Letzten. Vielleicht kann später ein aktuelles Rechtsschutz-Interesse geltend gemacht werden." Auch ein weiteres Mitglied des Gerichts liess Hoffnung aufkeimen mit den sibyllinischen Worten: "Der Zug ist noch nicht abgefahren, vielleicht ist er noch gar nicht angekommen."

Tatsächlich will die Wettbewerbs-Kommission das Zusammenschluss-Vorhaben von "Gateway Basel Nord" "vertieft prüfen". Grund: "Es bestehen Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt."

Swissterminal: "Wettbewerb eingeschränkt"

In ihrer Stellungnahme vom frühen Abend schreibt Swissterminal: "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der Betrieb des Containerterminals am Hafenbecken 3 ausgeschrieben werden muss." Dieses Hafenbecken komme "genau da zu liegen, wo die Gateway Basel Nord AG ihren Containerterminal plant". Aufgrund der geographischen Lage sei ein Zugang zum Hafenbecken 3 jedoch nur über das Gelände der SBB erreichbar, welche Teil der "Gateway" ist.

Wenn die Schweizerischen Rheinhäfen behaupteten, dass das Hafenbecken 3 allen diskriminierungsfrei zur Verfügung stehe, so sei dies "letztlich eine Verzerrung der Fakten". Und weiter: "Natürlich dürfen alle Container über 'Gateway' umschlagen. Aber nicht alle relevanten Wettbewerber dürfen am Hafenbecken und im 'Gateway' eine Umschlagsanlage betreiben." Damit werde der Zugang zum Hafen und damit der Wettbewerb eingeschränkt zugunsten der staatlichen und staatsnahen GBN-Akteure.

Swissterminal wartet nun auf die schriftliche Begründung des Kantonsgerichts und wird danach über die nächsten Schritte entscheiden.



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