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Urteil zu Internet-Mobbing: "Lehrer H." hat verleumdet

Das Basler Appellationsgericht hat heute Freitag den "Lehrer H." verurteilt: Jahrelang verleumdete der ehemalige Schulmeister zahlreiche Personen mit anonymen Einträgen in seinen Internet-Blogs. Das Urteil fiel allerdings milder aus als jenes der Vorinstanz.
Basel, 24. Februar 2017

Das Apellationsgericht unter dem Vorsitz von Claudius Gelzer verurteilte den Angeklagten wegen planmässiger Verleumdung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem muss er Gebühren und Entschädigungen in Höhe von rund 50'000 Franken zahlen.

Einer der grössten Fälle von Cyber-Mobbing in der Schweiz begann vor Jahren, als sich Eltern über den Basler Lehrer (in dessen wirklichen Namen der Initial "H" nicht enthalten ist) nach seiner Meinung zu Unrecht beklagten. Im Verlaufe der Jahre griff der nicht mehr im Schuldienst stehende Angeklagte eine ständig wachsende Zahl an Personen – vor allem Erziehungs- und Justizverantwortliche – auf anonymen Blogs und auf seinem Facebook-Kanal unter dem Pseudonym "Lehrer H." mit kaum vorstellbarer Intensität an. Er sah sich als Opfer einer Verschwörung. Zahlreiche gegenseitige Klagen waren die Folge.

Kabarett-Einlage im Gerichtssaal

Bei der heutigen Verhandlung vor der zweiten Instanz zeigte sich, wie verhärtet die Fronten sind. Der 56-jährige Angeklagte "Lehrer H." hatte nach dem erstinstanzlichen Urteil und seiner kurzzeitigen Sicherheits-Inhaftierung Strafanzeige gegen den Strafgerichts-Präsidenten Lucius Hagemann und Staatsanwältin Eva Eichenberger eingereicht, die nun von der ausserordentlichen Obwaldner Staatsanwältin Esther Omlin behandelt werden. Eine Gegenklage von Hagemann und Eichenbeger gegen "H." verfolgte die Innerschweizer Strafverfolgerin dagegen nicht weiter.

"Lehrer H." versuchte teilweise, die Gerichtsverhandlung zum Kabarett umzufunktionieren, wurde dabei aber von Gerichtspräsident Claudius Gelzer gebremst. Dieser lehnte weitere Beweisanträge des Angeklagten ab, liess ihn aber später ein Mail von 2006 an Erziehungsdirektor Christoph Eymann vorlesen, in dem er diesen nach seiner Freistellung um Hilfe ersuchte. Er habe aber nie eine Antwort erhalten.

Ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem Angeschuldigten eine "paranoide Persönlichkeits-Akzentuierung". Von einer eigentlichen psychischen Krankheit war nicht die Rede. "Lehrer H." verweigerte aber die Zusammenarbeit mit dem Gutachter und wehrte sich vehement gegen eine Psychiatrisierung.

Verleumderische Internet-Tätigkeit weitergeführt

Staatsanwältin Eva Eichenberger begründete ihren gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil verschärften Antrag auf zweieinhalb Jahre Haft unbedingt. Das Strafgericht hatte den Angeklagten vor zwei Jahren wegen Verleumdung, falscher Anschuldigung und harter Pornografie zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Dagegen legte der Pseudonym-Lehrer Berufung ein, die Staatsanwältin erhob Anschlussberufung.

Mit seinen Strafklagen – so die Staatsanwältin in der heutigen Berufungsverhandlung – habe "Lehrer H." versucht, das Verfahren zu unterlaufen, es sei ein Ablenkungsversuch. Er sei vollständig unbelehrbar und faktenresistent, seine Legalprognose sei miserabel: Trotz schriftlicher Erklärung habe er nach seinem kurzen Gefängnisaufenthalt seine verleumderische Internet-Tätigkeit sofort wieder aufgenommen. Eichenberger bezeichnete ihn wörtlich als "Cyber-Dschihadisten". Es sei ganz klar, dass er der Urheber der inkriminierten Blogs mit Namen wie "Staatsmobbing" oder "Behördenkriminalität" sei.

"Berufliche Tätigkeit zerstört"

Christian Kummerer, der Anwalt des Angeklagten, plädierte auf Freispruch: "Lästig zu sein ist keine Straftat." Der Angeklagte sei "kein Geisteskranker", aber die beantragte Strafe sei völlig unverhältnismässig. Bei den beleidigenden Äusserungen handle es sich um längst verwirkte Antragsdelikte. Die Affäre sei erst aus dem Ruder gelaufen, nachdem Regierungsrat Eymann von anderer Seite (Neuauflage der "Cosco"-Affäre) verleumdet worden sei. Darauf habe er auch gegen den entlassenen Lehrer Klage eingereicht. Die Anklage habe letztlich nicht beweisen können, dass sämtliche Blogs auf den Lehrer zurückgehen.

Der Angeklagte erhielt Gelegenheit zu einem ausführlichen Schlusswort, das er bezeichnenderweise schon vorher ins Internet gestellt hatte: "Meine berufliche Tätigkeit wurde durch Staatsfunktionäre zerstört." Er habe aber nie maskierte oder offene Drohungen ausgestossen. Entsprechende Befürchtungen der Behörden hatten zu Folge, dass er zweimal von einer Polizei-Sondereinheit abgeholt wurde.

Gericht stellt "schwierige Prognose"

In der Urteilsbegründung, die von "Lehrer H." mehrfach unterbrochen wurde ("Das glaube ich ja nicht!"), sagte der Vorsitzende, es habe "keine Anzeichen einer Verschwörung" gegeben. Vielmehr habe der Angeschuldigte wegen seines "Konflikt mit der Schule" die "Eskalationsspirale mit einer massiven Diffamierungskampagne gegen zahlreiche Personen selbst ausgelöst". Er habe mit seinem "Gerechtigkeitskampf" im Internet "ein Spielchen getrieben", indem er "endlos neue Leute angefeindet" habe: "Sie sagten bewusst Sachen, die nicht stimmen."

Gelzer mahnte – wie in erster Instanz schon der Strafgerichtspräsident – den Angeklagten, Meinungsäusserungsfreiheit sei "kein Freipass dafür, Leute zu verleumden". Er attestierte, dass der Verurteilte "keine Gewalt ausgeübt und niemanden verletzt" habe. Der Richter sagte diesen Satz allerdings pauschal und meinte wohl die physische Gewalt, wobei er psychisch empfundene Gewalt und Verletzungen der Betroffenen unerwähnt liess.

Das Gericht attestierte "Lehrer H." zwar eine "schwierige Prognose", begründete anderseits den bedingten Vollzug mit den sehr optimistischen Worten: "Wir sehen die Möglichkeit, dass Sie sich bewähren und ein rechtmässiges Verhalten annehmen", was beim Angeklagten ein wiederholtes trotziges, gut wahrnehmbares Lachen auslöste.




Weiterführende Links:
- Verleumdung staatlicher Amtsträger: ex-Lehrer angeklagt
- Staatsanwältin verlangt 2,5 Jahre unbedingt für ex-Lehrer
- Online-Verleumdung: Zwei Jahre für den "Lehrer H."
- Internet-Mobbing: "Lehrer H." legt Berufung ein
- Appellationsgericht entliess "Lehrer H." aus Sicherheitshaft
- Wie sich "Lehrer H." als Internet-Desperado verrannte
- Immer mehr Gift-Spritzen aus dem virtuellen Hinterhalt
- Staatsanwalt soll Vorwürfe gegen Christoph Eymann klären


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