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Gericht zu Polizei-Offizier: Pikett im Grundlohn inbegriffen

Basel, 23. Januar 2018

Der Basler Polizei-Kader Bernhard Frey hat heute Dienstag vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage erlitten.

"Pikettdienstleistungen müssen entschädigt werden", erklärte Stephan Wullschleger. Die Frage bleibe aber offen, wie, ergänzte der Präsident des Basler Verwaltungsgerichtes. Rekurriert hatte Bernhard Frey Jäggi (Bild), eine der aktuellen Nummern zwei der Basler Kantonspolizei, seit der Vize-Kommandant nicht mehr im Amt ist.

Den Polizei-Offizier störte, dass das sogenannte "Kommando-Pikett" nicht entschädigt werde. Diesen Pikettdienst teilen sich die vier ranghöchsten Basler Polizisten. Damit ist ein einzelner Polizei-Offizier rund ein Vierteljahr ständig auf Abruf, was dem Privatleben und der Gesundheit nicht zuträglich ist.

Letzteres anerkannten auch die höchsten kantonalen Richter so. Trotzdem wiesen sie den Rekurs ab. Begründung: Da Freys Stelle in Lohnklasse 21 angesiedelt sei, bestehe kein Anspruch auf eine separate Entlöhnung.

Pikett-Dienst im Grundlohn enthalten

"Das ist von Lohnklasse 18 bis 28 im Grundlohn inbegriffen", konstatierte Wullschleger heute Morgen. Die Funktion werde im Stellenbeschrieb bewertet. Dort steht nach Aussage von Frey, dass er zehn Prozent als Polizei-Offizier und 90 Prozent Verwaltungsangestellter arbeiten müsse. Frey ist Leiter der Abteilung Verkehr. Dies widerspiegelt den grossen Pikettdienst aber nicht.

Der Stellenbeschrieb sei in dieser Frage ausschlaggebend, sagte der Gerichtspräsident, wobei sich auch das Gericht fragte, ob der Stellenbeschrieb richtig sei. Nicht nur in dem Punkt liessen die drei Richter Verständnis für den Rekurrenten durchblicken: "Die kurze, barsch formulierte Verfügung enthält keine Erläuterung", kritisierte Wullschleger das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD).

Unterzeichnet haben das angefochtene Schriftstück Marcel Allemann, Leiter Services, und Sicherheitsdirektor Baschi Dürr (FDP). Darin kämen wesentliche Punkte nicht zum Ausdruck, monierte Wullschleger ebenfalls.

Frey vertrat sich selber

Zusätzlich versuchte Frey, der sich vor Gericht – obwohl nicht Jurist – selber vertrat, auch Rechtsungleichheit und Willkür anzumahnen. Andere Kantone, insbesondere Zürich, bezahlten den Kommando-Pikett separat. Doch das Gericht liess sich nicht überzeugen: "Wir leben in einem föderalistischen Land, da sind die Kantone frei, Dinge verschieden zu regeln, ohne dass eine Rechtsungleichheit entsteht", belehrte Wullschleger Frey.

Der vom JSD beauftragte Anwalt Christoph Meyer beschränkte sich in seinem Plädoyer auf den Stellenbeschrieb. "Wir dürfen nicht separat entschädigen". Frey muss nun 1'000 Franken Gerichtsgebühr zahlen. Er werde das Urteil nicht weiterziehen, liess er nach dem Gerichtstermin verlauten.



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"Ich schrieb keine Überstunden auf"

Mein Lehrerlohn bewegte sich unterhalb von Lohnklasse 18. Trotzdem führte ich Elternabende, Zeugnisbesprechungen, Schullager, Konferenzen und anderes durch, ohne die Überstunden aufzuschreiben. Ob ich sie noch geltend machen kann?


Peter Bächle, Basel



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