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© Foto by Christian Hilzinger, OnlineReports.ch
"Fast der Mundschutz runtergefallen": Basler Test-Zentrum Predigerkirche

Corona-Test: "Wissen Sie, ob Ihre Krankenkasse bezahlt"?

Eine symptomfreie Berühr-Therapeutin kann sich nicht kostenlos auf den Coronavirus testen lassen: Sie gilt nicht als Gesundheits-Fachpersonal


Von Peter Knechtli


Nicht alle Erwerbstätigen, die mit Menschen arbeiten, können sich auf Kosten von Krankenkasse oder Kanton auf eine Coronavirus-Infektion hin testen lassen. OnlineReports schildet den Fall einer Basler Berührungs-Therapeutin, die für einen Test in der Predigerkirche 500 Franken hätte zahlen sollen.


Die Baslerin Bianca Weidel* ist anfangs fünfzig und "zu hundert Prozent symptomfrei", wie sie sagt. Als selbstständig erwerbende Berührungs-Therapeutin kommt sie ihren körperlich und geistig behinderten Kunden erotisch nahe, auch wenn diese in den letzten Wochen aufgrund der Coronaseuche ausgeblieben sind. In der "Basler Zeitung" las sie letzten Freitag den Satz, dass in Basel-Stadt auch Menschen getestet werden, "die nicht zu einer Risikogruppe gehören".

So entschloss sich Bianca Weidel zur Abklärung, ob sie möglicherweise unbemerkt infiziert ist. Sie begab sich in die Predigerkirche unmittelbar neben der Notfallstation des Universitätsspitals Basel, die seit einigen Wochen als Abklärungsstation dient. Dort wurde sie mit ein paar Fragen "sehr freundlich empfangen". Doch schon die erste Frage löste bei ihr Ratlosigkeit aus: "Wissen Sie, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt? Sonst müssen Sie den Test bar zahlen."

Unterschiedliche Preis-Angaben

Frau Weidel hatte wohl den Kassen-Ausweis dabei, die Kostenübernahme aber zuvor nicht abgeklärt. Als sie nun fragte, wie hoch der Test-Preis denn sei, erhielt sie eine Antwort, dass "fast der Mundschutz runtergefallen" sei: 500 Franken, nannte die Empfangsperson die Kosten. Da die potentielle Testperson nur gut 80 Franken in bar bei sich hatte, zog sie ungetestet und etwas ernüchtert von dannen.

OnlineReports fragte bei Nicolas Drechsler, dem Sprecher des Universitätsspitals Basel, nach. Nach seinen Angaben liegt der Preis pro Test bei "rund 350 Franken". Drechsler bestätigte auch die relativ grosszügige Infektionstest-Praxis in Basel-Stadt: Derzeit gelte die Devise "Wer hustet, der testet". Gemeint ist: "Wir testen grundsätzlich jeden, unabhängig von Risikogruppen-Zugehörigkeit, der auch nur leichte Grippesymptome aufweist."

Damit gehe Basel-Stadt "deutlich weiter als das Bundesamt für Gesundheit als Mindestmass vorgibt". Das Unispital erlaube sich dies, weil "die Testkapazitäten in Basel derzeit gut ausreichen". Es gebe deshalb "kein Argument, nicht zu testen, aber viele, die dafür sprechen". Dank dem breiten Screening in der Predigerkirche könne einigermassen abgeschätzt werden, "wie sich die Lage im Spital in den nächsten Tagen entwickeln wird".

Bund: "Keine Tests auf eigenen Wunsch"
 
Die OnlineReports-Nachfrage, wer die Kosten für einen Test der Therapeutin übernähme, löste in den involvierten Institutionen einige Hektik aus. Laut einem seit 4. März geltenden "Faktenblatt" des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Vergütungsregelung übernehmen die Krankenversicherer bei schweren Symptomen oder erhöhten Komplikationsrisiken die Kosten in der Grundversicherung.

Matthias Müller, Sprecher des Krankenversicherer-Verbands "Santésuisse", meinte gegenüber OnlineReports: "Die Krankenversicherer leisten gerne ihren Beitrag zur Bewältigung der Coronakrise. Das betrifft auch die Finanzierung der Tests." Gut zu wissen: "Das Epidemiengesetz wurde so ausgestaltet, dass in diesen Fällen keine Kosten für Selbstbehalt oder Franchise anfallen."

Wenn Tests auf eigenen Wunsch und "ohne medizinische Notwenigkeit oder Nutzen für die öffentliche Gesundheit" durchgeführt werden, gehen die Kosten "vollumfänglich zu Lasten der Einzelperson". So schreibt es "aufgrund der limitierten Verfügbarkeit" der Tests auch das BAG vor ("keine Tests auf eigenen Wunsch").

Basler Kantonsarzt winkt ab

Allerdings ist ein weiterer Kostenträger vorgesehen: der Kanton. Er zahlt "vollumfänglich" die Tests an Gesundheitsfachpersonen und Personal von Alters- und Pflegeheimen, wenn der Kantonsarzt den Test angeordnet hat. Nun muss die Frage geklärt werden, ob Berührungs-Therapeutin Bianca Weidel unter die Kategorie der "Gesundheitsfachpersonen" fällt, da sie in ihrer Berufsausübung fraglos und zwangsläufig die geltenden Abstandsregeln nicht einhalten kann.

Wie der Basler Kantonsarzt Thomas Steffen gegenüber OnlineReports ausführte, ist die Ausübung der Tätigkeit einer Berührungs-Therapeutin "analog Dienstleistungen wie zum Beispiel in Tattoo- und Kosmetikstudios derzeit verboten".

Bianca Weidel falle "nicht unter die Testkriterien des Bundesamtes für Gesundheit". Seit Beginn der Epidemie gelte "die Testung von asymptomatischen Personen gemäss Bundesamt als nicht zielführend". Grund: Die Testung von Asymptomatischen helfe unter anderem auch deshalb nicht, weil weder ein positiver noch ein negativer Befund einzuordnen sei.

Keine Abweisung am Unispital

Denn: "Bei einer exponierten Person kann ein negativer Befund falsch negativ sein oder die Person kann bereits am folgenden Tag positiv werden, wodurch der negative Befund am Vortag keine Bedeutung hat." Ein positiver Befund bei einer asymptomatischen Person sage, so Steffen, nichts darüber aus, in welchem Stadium sich die Person befinde, geschweige denn wie "gefährlich" sie für ihr Umfeld sei: "Es kann sich um die präsymptomatische Phase kurz vor dem Krankheitsausbruch handeln oder auch um ein Überrest nach durchgemachter Krankheit."

Auf den konkreten Fall ging das Bundesamt für Gesundheit nicht ein, sondern verwies lediglich auf sein "Faktenblatt", das OnlineReports schon vorlag. Die Test-Aussichten für Bianca Weidel sind also eher schlecht. Und doch lässt Niggi Drechsler vom Universitätsspital ein Türchen offen: "Wir haben genug Tests und würden die Frau nicht abweisen." Allerdings müsste sie dafür in die eigene Tasche greifen.

Wildwuchs herrscht bezüglich Test-Preisen, wie OnlineReports im Verlaufe der Recherche erfuhr. Mit ärztlicher Verordnung koste ein Test 300 Franken, wer ohne Symptome freiwillig zum Test antritt und auch bekommt, könne mit einem Richtpreis von 180 Franken rechnen, war aus Kreisen zu erfahren, die es wissen müssen.

Vielleicht versucht es Bianca Weidel ja nochmals.

* richtiger Name der Redaktion bekannt

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6. April 2020


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"Geistig Behinderte leiden besonders"

Geistig Behinderte, wie auch andere Bewohner von Heimen leiden besonders unter der heutigen Situation. Sie brauchen die Nähe von Menschen, sind aber von der Umwelt beinahe abgeschnitten. Wenn eine Berührungstherapeutin sich testen lassen will, macht das durchaus Sinn, auch wenn sie keine starken, oder gar keine Corona-Symptome hat. Sie gehört zur gleichen Kategorie wie das Pflegepersonal. Ist der Test negativ, ist die Gefahr einer Virusübertragung sicher kleiner, ist er positiv, dann weiss die getestete Person, dass sie nach zehn Tagen zur Gruppe der Corona-Immunen gehört, und das Virus nicht mehr übertragen kann. Dass Krankenkassen respektive der Kanton diese Testkosten einsparen wollen, ist schockierend angesichts der Milliarden, die gegenwärtig locker gemacht werden.


Peter Lottner, Basel



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