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"Nie hundertprozentig sicher": Sicherheitsdienst-Werkzeug Waffe

Aufregung um serbischen Sicherheitsdienst in Basel

Die Firma soll laut Handelsregister auch bewaffnet auftreten können - was in Ausnahmefällen möglich ist


Von Peter Knechtli


Aufregung hat in Basel-Stadt ein Eintrag im Kantonsblatt ausgelöst: Angekündigt wird die Gründung eines "teilweise bewaffneten" Sicherheitsdienstes durch einen serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen. Das Gesetz verbietet aber Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien das Tragen von Waffen - aber nur grundsätzlich.


"Wir hatten bereits an paar Telefonanrufe besorgter Bürger", sagt Rolf Rutz, Chef des Waffenbüros im baselstädtischen Sicherheitsdepartement. Grund: Im Kantonsblatt vom 9. November ist ein Handelsregistereintrag zu finden, der nicht alltäglich ist. Angekündigt wird die Neueintragung der Einzelfirma "Magnum Sicherheitsdienst - Mehmetaj". Zweck: "Führung eines Sicherheitsdienstes (teilweise bewaffnet) inklusive Bewachungs- und Schutzaufgaben aller Art sowie Privatdetektei. Als Inhaber mit Einzelunterschrift ist Nezir Mehmetaj, serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger, angegeben.

Bund kann Ausnahmen bewilligen

"Da reibt sich der geneigte Leser erstaunt die Augen", reagierte ein Kantonsblatt-Leser. Und Rolf Rutz bestätigt: "Die Bürger sind sensibilisiert." In der Tat kam es in Basel-Stadt in den letzten Jahren immer wieder zu Auseinandersetzungen mit teils tödlichem Ausgang, an denen ausländische Staatsangehörige überdurchschnittlich häufig beteiligt waren.

Dies mag die Aufregung um den Handelregister-Eintrag erklären. Laut Verordnung zum eidgenössischen Waffengesetz ist nämlich Angehörigen unter anderem aus Balkan-Staaten der Erwerb und das Tragen von Waffen verboten. Doch dass der Inhaber des Sicherheitsdienstes bei der Ausübung seines Berufs keine Waffen tragen darf, ist damit noch nicht gesichert. Denn die Verordnung kennt eine Ausnahmeregelung, für die der Bund zuständig ist: Die Zentralstelle Waffen des Bundesamtes für Polizei "kann ausnahmsweise eine Bewilligung für den Erwerb und das Tragen erteilen, insbesondere Personen, die an Jagd- oder Sportveranstaltungen teilnehmen oder Personen- oder Objektschutzaufgaben wahrnehmen". Die Bewilligung, so heisst es weiter, sei "zu befristen und kann mit Auflagen verbunden werden".

Intensive Abklärungen nötig

"Ausnahmen erteilen wir öfters", ist aus dem Bundesamt zu erfahren. Sprecherin Danièle Bersier mag keine genauen Zahlen nennen, doch seien es "unter hundert Fälle pro Jahr". Eine Ausnahmebewilligung werde nur erteilt, wenn der Antragsteller über einen tadellosen Leumund verfüge und die restlichen Voraussetzungen dazu erfülle. "Hier sind intensive Nachforschungen teils auch im Herkunftsland nötig", meinte ein Sachbearbeiter. Zudem sei eine Waffentragprüfung erforderlich, auch wenn keine Schusswaffe, sondern nur ein die Benützung eines Schlagstocks beantragt wird.

Welche Art der Bewaffnung der "Magnum Sicherheitsdienst" ins Auge fasst, ist nicht bekannt. Der Firmeninhaber war bisher nicht erreichbar.

Auch Sicherheitsdienst bewilligungspflichtig

Laut Auskunft des Basler Sicherheitsdepartementes wurden die zuständigen Amtsstellen schon auf den eher ungewöhnlichen Eintrag aufmerksam, bevor es zu ersten Anrufen aus der Bevölkerung kam. Sicher ist: Ein Sicherheitsdienst - erst noch ein bewaffneter - kann seinen Betrieb nicht ohne strenge behördliche Auflagen aufnehmen. Denn Sicherheitsdienste sind laut kantonalem Polizeigesetz bewilligungspflichtig. Wie Enrico Meier, Leiter der Abteilung Grenz- und Fahndungspolizei des Basler Sicherheitsdepartements, gegenüber OnlineReports erklärte, muss der Inhaber über einen tadellosen Leumund samt blankem Strafregister (keine Vorstrafe) verfügen, er darf nicht verschuldet sein und schliesslich muss er sich über eine Haftpflichtversicherung ausweisen. Eingereicht werden muss schliesslich auch eine neueres Passfoto.

Die Bewilligung, eine Waffe tragen zu dürfen, die theoretische und praktische Prüfung des Gesuchstellers sowie die Prüfung des Bedürfnisnachweises sind Sache des Waffenbüros. Sind die Voraussetzungen erfüllt, steht der Ausstellung des Waffentragscheins an Bewerber aus nicht von der Ausnahmeregelung betroffenen Staaten nichts mehr im Weg. Allerdings beschränkt sich die Autorisierung ausdrücklich nur auf die Ausübung des bewilligten Auftrags. Wäre der Inhaber des "Magnum Sicherheitsdienstes" serbisch-schweizerischer Doppelbürger, genügte ein kantonaler Waffentragschein, andernfalls müsste er sich auf die Ausnahmeregelung des Bundes berufen. Er hat aber auch die Möglichkeit, beispielsweise schweizerische Staatsangehörige zu beschäftigen, auf die der Waffentragschein bei Erfüllen der Voraussetzungen problemlos ausgestellt werden könnte.

Hat sich die Ausnahmebewilligung durch den Bund bewährt? Danièle Bersier bejaht die Frage: "Sonst wären wir von dieser Praxis abgekommen. Aber eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nie."

15. November 2005


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"Wo bleibt das links-grüne Geheul?"

Dem Echo von Frau Alexandra Nogawa kann ich 100-prozentig zustimmen. Was ich vermisse, ist das Geheul der SP und der Grünen im Basler Parlament. Würde ein Schweizer in Basel so eine bewaffnete Sicherheitsfirma gründen, würde ein Aufschrei der Entrüstung durch Basels Strassen branden! Also, ihr linken Weltverbesserer, wo ist euer Aufschrei, wo euer Protest und massloses Entsetzen? Oder alles nur Show, wenn es darum geht, Schweizer per Gesetz zu massregeln und gängeln?


Philipp Hurni, Basel




"Am Schluss sind dann hier alle Jugoslawen bewaffnet""

Schweizer Bürger(innen), auch mit tadellosem Leumund, erhalten unter normalen Umständen keinen Waffentragschein. Dazu muss man offenbar aus einem Balkanstaat kommen, um eine Erlaubnis zu erhalten. Am Schluss sind dann hier alle Jugoslawen bewaffnet und die Schweizer entwaffnet. Offenbar will man das.


Alexandra Nogawa, Basel



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