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"Gangart hat sich verändert": BVB-Arbeitsort Führerstand

Arbeitskonflikt: BVB zerren auch Drämmler vor Bundesgericht

Ein weiterer Fall einer umstrittenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei den Basler Verkehrsbetrieben (BVB)


Von Fabian Schwarzenbach


Zum zweiten Mal innerhalb eines Monats müssen die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) wegen der Trennung von einem Mitarbeiter einen Rüffel des Verwaltungsgerichts einstecken: Erst war ein Schlosser betroffen, jetzt ein Tram-Chauffeur. Jetzt zieht der ÖV-Betrieb vor Bundesgericht.


Drämmler Fridolin Wagner (Name verändert), seit 1987 bei den BVB, erlitt 1995 einen Betriebsunfall und war fortan nur noch zu 50 Prozent arbeitsfähig. Im Januar 2013 kam es nach Kunden-Reklamationen zu Problemen, die zu Gesprächen zwischen ihm und der BVB führten. Ende Januar 2013 nahm der Wagenführer wieder Fahrt auf.

Doch im April desselben Jahres kamen einem Vorgesetzten Bedenken, ob Wagner noch fahrfähig sei. Die BVB ordneten eine Tauglichkeitsprüfung an, die nach einer erneuten Krankheit auch durchgeführt wurde. Darauf wurde dem Angestellten eine Rückkehr in den Führerstand vorläufig verwehrt. Einen zweiten Tauglichkeitstest focht Wagner vor dem Bundesamt für Verkehr (BAV) an. Dieses entschied zwar, dass der Arbeitnehmer die Prüfung abzulegen habe, rüffelte aber gleichzeitig die BVB: Sie habe gegen ihre Informationspflicht an das BAV verstossen.

Automatische Kündigung nach 16 Monaten

Zwischenzeitlich war der Angestellte aber grundsätzlich arbeitstauglich und wurde – so das Urteil des Verwaltungsgerichtes – in einer Tätigkeit ausserhalb des Führerstands eingesetzt. Nach 16 Monaten, Ende September 2014, kam der Hammer für den Wagenführer: Die BVB beendeten das Arbeitsverhältnis. Grund: Paragraf 34 des kantonalen Arbeitsgesetzes.

Dieser besagt, dass nach 16 Monaten Arbeitsverhinderung automatisch das Arbeitsverhältnis ende. Der Paragraf ist aber an entscheidende Bedingungen geknüpft: Die Entlassung dürfe nur erfolgen, wenn Zahlungen der Invalidenversicherung geleistet werden. Solche sind aber nicht im entsprechenden Umfang erfolgt. Zudem war Wagner zwischendurch wieder arbeitsfähig, womit die 16-monatige Frist unterbrochen wurde.

Auch der Schlosser-Fall am Bundesgericht

Das Verwaltungsgericht hat laut Informationen von OnlineReports kürzlich eine Verfügung des BVB-Verwaltungsrates aufgehoben. Doch das ÖV-Unternehmen beugt sich diesem Entscheid nicht, sondern ruft das Bundesgericht an. Zum laufenden Verfahren nehmen die BVB "keine Stellung", wie Claudia Demel, Leiterin Public Affairs, auf Anfrage von OnlineReports erklärte.

Beinahe verblüffend ist für juristische Laien die Ähnlichkeit mit dem Fall eines BVB-Schlossers, den die "Basler Zeitung" vor rund einem Monat aufdeckte. Auch ihm gegenüber hatten die BVB nach einem Arbeitsunfall das Arbeitsverhältnis aufgrund des Paragrafen 34 für beendet erklärt. Und auch in diesem Fall wurden die BVB vom Verwaltungsgericht zurückgepfiffen. Das Bundesgericht muss diesen Fall ebenfalls beurteilen.

"Schlechte Stimmung im Personal"

Toya Krummenacher, die Co-Präsidentin des Basler Gewerkschaftsbundes und Sekretärin der Gewerkschaft VPOD, ist nicht überrascht: "Die Gangart hat sich verändert". So erhielten langjährige Mitarbeitende bei den BVB weniger Wertschätzung als früher. Die SP-Grossrätin führt dies auf das Sparziel der BVB in der Höhe von 20 Millionen Franken und die daraus folgende Effizienzsteigerung zurück. Die Stimmung im Personal sei schlecht, die Mitarbeitenden seien besorgt, erklärt Krummenacher.

"Die Vermutung, dass die BVB in Personalfragen eine härtere Linie als früher fährt, können wir nicht bestätigen. Die Bearbeitung der Fälle erfolgt generell standardisiert unter Berücksichtigung der Besonderheiten jedes Einzelfalls", schreibt hingegen BVB-Sprecherin Demel.

Eine verschärfte Tendenz oder gar eine Systematik sieht auch Christoph Steinmann nicht. Der Sekretär des Personalverbandes städtischer Verkehrsbetriebe (PSVB) will die BVB nicht verteidigen, denkt aber: "Alle schauen der BVB mehr auf die Finger." Für die Betroffenen seien die Fälle "tragisch". Er kündet zudem an: "Wir werden unsere Leute schützen!"
 
Jährlich zehn Personalrechtsfälle vor Gericht
 
Die BVB erklären laut Demel, dass jährlich etwa zehn Personalrechtsfälle gerichtlich beurteilt würden. "Diese Zahl ist über die letzten Jahre unverändert. Eine weitere Detaillierung geben wir nicht bekannt." Wie viele dieser Fälle bis vor Bundesgericht gezogen werden, mögen die BVB auch nicht beantworten: "Über den Weiterzug an das Bundesgericht wird situativ entschieden. Über Details geben wir keine Auskunft."
 
Im beschriebenen Fall haben die BVB den Anwalt für den Kampf vor Bundesgericht ausgewechselt – "aus prozessökonomischen Gründen", wie Claudia Demel schreibt. Der neue Anwalt heisst Christoph Meyer und ist Spezialist für baselstädtisches Personalrecht. Er war Vizepräsident der Personalrekurs-Kommission und verteidigte Baschi Dürrs Justiz- und Sicherheitsdepartement im Fall "Lorenz Nägelin".

Dieser Beitrag war dank des OnlineReports-Recherchierfonds möglich.

2. März 2017


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