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"Adieu und fort": Schächt-Tatort Hof in Arisdorf
Polizei-Einsatz gegen illegale Schaf-Schächtung auf Baselbieter Hof
Justiz ermittelt gegen drei Käufer aus dem Balkan und Libyen sowie einen Schweizer Schafhalter aus Arisdorf
Von Peter Knechtli und Beat Stauffer
Einen schrecklichen Tod erlitten in der Oberbaselbieter Gemeinde Arisdorf drei Schafe: Sie wurden in einem Hof mitten in der Gemeinde geschächtet – illegal. Jetzt ermittelt die Justiz gegen drei Käufer aus dem Balkan und gegen den Schweizer Schafhalter wegen Tierquälerei.
Andere Zeitgenossen waren mit letzten Weihnachtsvorbereitungen beschäftigt, als in der Oberbaselbieter Gemeinde Arisdorf drei Schafen auf grausame Weise das Stündchen schlug. Am späteren Morgen und über Mittag des vergangenen 23. Dezember floss in der Scheune eines Hofs mitten im Dorf Blut: Durch einen Halsschnitt wurden drei Schafe bei vollem Bewusstsein zu Tode gebracht – illegal geschächtet.
Bolzenschüsse als Schächtungs-Tarnung
Die Scheune gehört zum Domizil des dorfbekannten Schafbauern Sepp Haltiger*, der dieses Jahr 80-jährig wird und im Begriff war, die Tiere drei in der Region wohnenden Kunden im Alter von 40 und 50 Jahren – zwei stammen aus dem Kosovo, einer aus Libyen – zu verkaufen. "Die waren nicht zum ersten Mal da", sagte der Schafhalter in gemütlichem Berndeutsch zu OnlineReports. Früher sei möglicherweise geschächtet worden, meinte er etwas ausweichend, "ich wusste nichts Genaues". Diesmal, so Haltiger weiter, "habe ich ihnen den Bolzenschuss-Apparat gegeben, dann ging ich wieder an die Arbeit, adieu und fort".
Als mehrere Streifenwagen vor dem Hof vorfuhren, fand die alarmierte Polizei die drei Schafe tot vor – eines hing noch, zwei weitere waren schon in Plastiksäcke verpackt. Tatsächlich war ihnen allen in den Kopf geschossen worden – aber erst dann, als sie durch den Halsschnitt bereits tot und ausgeblutet waren.
Für den Baselbieter Kantonstierarzt Ignaz Bloch, der sofort zum Tatort gerufen wurde, ist "unbestritten", dass die drei Schafe mit einem normalen Metzgermesser "eindeutig geschächtet" und die Bolzenschüsse nur appliziert wurden, um die illegale Schlachtung zu kaschieren: Eine Autopsie der Schafsköpfe habe einwandfrei ergeben, dass im Hirn "keinerlei Blutungen" (Bloch) vorhanden waren, wie sie bei Bolzenschüssen entstehen. Viel Sachkunde im Umgang mit dem technischen Gerät schienen die vermutlich muslimischen Metzger nicht aufzuweisen: Mindestens in einem Fall verfehlte der Bolzenschuss das Hirn und traf statt dessen nur die Nasenhöhle.
Wegen Tierhaltung schon aktenkundig
"Das ist mein erster Fall von illegalen Schächtungen als Kantonstierarzt", sagte Bloch, seit 1996 in dieser staatlichen Funktion, zu OnlineReports. Sein Vorgänger hatte vor vielen Jahren in einem Therwiler Schlachtbetrieb bei einem "Überraschungsbesuch" Schächtungs-Fälle aufgedeckt. In der Fricktaler Gemeinde Zeiningen wurde im Frühjahr 2004 die Schächtung von drei Kühen ruchbar.
Den Arisdörfer Fall, der mit einem beträchtlichen Polizei-Einsatz verbunden war, haben die Behörden gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen – möglicherweise, um nach der Minarett-Abstimmung nicht antimuslimische Stimmung zu schüren. Grund dazu gibt es nicht: Denn zutreffend ist, dass Fälle von illegalem Schächten selten sind, auch wenn von einer gewissen Dunkelziffer ausgegangen werden muss.
In Arisdorf war die Polizei rechtzeitig alarmiert worden. Sepp Haltiger gilt als geselliger und gutmütiger Dorfbewohner, aber mit gewissen Normen bekundet er Mühe. Die Ordnung um seinen Hof und auf seiner Weide ausserhalb des Dorf geniesst nicht den besten Ruf.
Auch wegen seiner Tierhaltung, so der Kantonstierarzt, ist Haltiger "aktenkundig". Er stand schon seit längerem auf der Beobachtungsliste der kantonalen Veterinäre: Den Auftrag, die Schafe auf der Wiese tiergerecht zu halten, sei er auch nach einer ersten Ermahnung nur ungenügend nachgekommen. Dorfbewohner berichteten OnlineReports, Haltiger habe aus einem Warenhaus jeweils Gemüse und Früchte mit abgelaufenem Datum geholt und nicht nur in seinem Hof kostenlos zur Mitnahme angeboten, sondern auch seinen Schafen verfüttert. Selbst "kiloweise Orangen" seien auf der Schafweide gesichtet worden. Auch hätten die Schafe auch mal "aus Siloballen gefressen".
Strafuntersuchung eingeleitet
Nachdem nun auch noch die Schächtung aufgeflogen war, griff Bloch durch: Haltigers 30-köpfige Schafherde wurde konfisziert und mit dem Einverständnis des Halters einem Viehhändler verkauft. Gleichzeitig verbot ihm der Kantonsveterinär ab sofort das Halten von Schafen. Die drei ebenfalls beschlagnahmten toten Schafe, so ist im Dorf zu hören, seien einem in der Nähe wohnenden Dompteur zur Fütterung seiner Tiger übergeben worden.
Sowohl die drei Käufer aus dem Balkan wie Haltiger wurden von der Polizei vom Schlachtplatz weg mitgenommen und befragt. Sylvia Gloor, die stellvertretende Statthalterin des Bezirks Liestal, bestätigte die Informationen von OnlineReports, dass gegen die vier Personen eine Strafuntersuchung wegen des Tatbestands der Tierquälerei eingeleitet wurde. Laut Veterinär Bloch kommt ein Verstoss gegen das Lebensmittelrecht wegen unbewilligter Schlachtung hinzu.
"Wir nehmen diesen Fall sehr ernst", meinte Sylvia Gloor weiter. So werde jetzt unter anderem auch abgeklärt, ob in Haltigers Scheune "schon früher" geschächtet wurde. Die Strafverfolgungsbehörden gehen derzeit davon aus, dass der Schafhalter bei der Tötung nicht dabei war. Die drei angeschuldigten Käufer bestreiten die Schächtung.
"Nichts Ungesetzliches gemacht"
Sepp Haltiger ("ich bin im Prinzip gegen das Schächten") erklärte gegenüber OnlineReports, er sei sich nicht bewusst gewesen, zu illegalen Tötungsmethoden Hand geboten zu haben. "Ich habe nichts Ungesetzliches gemacht. Ich war ja bei der Schlachtung nicht dabei." Indem er seiner Kundschaft den Bolzen-Apparates überlassen habe, sei er der Meinung gewesen, dass alles richtig ablaufe "wie im Militär". Da sage auch der Hauptmann, was zu machen sei, "und dann ist es so". Zumindest am 23. Dezember schenkte der Hüter der Schafherde seiner schächtenden Kundschaft etwas gar viel Vertrauen.
So viel Blauäugigkeit erstaunt: Sepp Haltiger war bis vor einem Jahr noch Zuchtbuchführer der IG Schafe Baselland.
* Name geändert. Richtiger Name der Redaktion bekannt.
16. Januar 2010
Weiterführende Links:
Das Schächtverbot
Das Schächten von Schafen oder Kühen ist in der Schweiz verboten. Artikel 21 des Tierschutzgesetzes hält fest: "Säugetiere dürfen nur geschlachtet werden, wenn sie vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden sind."