Mehr Freiheit und mehr Profis für die IWB
Basler Regierung will Organisation der Energieversorgung an den liberalisierten Strommarkt anpassen
Von Peter Knechtli
Mit einer Gesetzesänderung will die Basler Regierung den Industriellen Werken Basel (IWB) mehr Freiheit und Flexibilität im liberalisierten Strommarkt ermöglichen. Kernpunkt: Der bisherige staatliche Regie-Betrieb soll zur öffentlich-rechtlichen Anstalt werden. Auch mit der Verselbstständigung könnten die IWB die "erfolgreiche Basler Energiepolitik" fortsetzen.
Es ist ein politisch delikates Geschäft, das Baudirektorin Barbara Schneider, Wirtschaftsdirektor Ralph Lewin (beide SP) und der neue IWB-Chef David Thiel heute Montagmorgen an einer Medienkonferenz präsentierten: Gerade innerhalb des rot-grünen Lagers war der durch eine Änderung des IWB-Gesetzes geplante Systemwechsel bisher stark umstritten, während aus den bürgerlichen Parteien so gut wie keine Widerstände gegen die Pläne der abtretenden sozialdemokratischen Regierungsräte laut wurden. Strategie-Organ soll professionalisiert werden Kernstück des Entwurfs der Gesetzesänderung ist die Umfirmierung der IWB vom staatlichen Regiebetrieb - einer Abteilung des Baudepartements - zu einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Auf diese Weise könne "sichergestellt werden, dass die IWB den erforderlichen Handlungsspielraum erhalten, um sich im liberalisierten Strommarkt als führender Anbieter von umweltschonend produzierter Energie durchzusetzen, ohne dass damit die Kontrolle des Unternehmens durch den Kanton verloren geht". Die neue Firmen-Form bedeute, so die Regierung weiter, "keine fundamentale Änderung der Organisationsstruktur". Aus der bisherigen IWB-Werkkommission soll ein IWB-Verwaltungsrat werden. Mit der Neubezeichnung gehe bloss "eine Definitionsklärung im Sinne des Gesellschaftsrechtes einher", relativiert die Regierung die Bedeutung der Veränderungen, die sich im neuen Strategie-Organ der IWB abzeichnen. Mit der Formulierung, dass die IWB in einem liberalisierten Strommarkt von einem "fachkompetenten" Verwaltungsrat geführt werden sollen, tönt die Regierung immerhin an, dass mit der heute nach Parteien-Proporz zusammengesetzten Werkkommission die erforderliche Fachkompetenz zumindest nicht vollumfänglich gegeben ist. Laut Exekutive soll der Grosse Rat künftig drei von sieben Verwaltungsräten wählen können. Die Wahl der übrigen vier Verwaltungsräte fällt ebenso in die Kompetenz der Regierung wie die Wahl des Präsidiums. "Soweit wie möglich ohne Kernenergie" Die Regierung relativiert ausserdem, dass sich Organisation und Funktion der Geschäftsleitung nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf "nicht grundsätzlich vom bisherigen Geschäftsmodell" unterscheiden. Die Geschäftsleitung soll künftig aber einen "grösseren Entscheidungsspielraum" nutzen können, "um die vorgegebene Eigentümerstrategie in einem sich rasch wandelnden Umfeld effektiv umsetzen zu können". Die "Eigentümerstrategie" - also die vom Staat auf Gesetzesstufe definierte Vorgabe - soll "stärker als in der heutigen Gesetzeslage verdeutlichen, dass die Elektrizitätsversorgung des Kantons Basel-Stadt soweit möglich ohne Kernenergie erfolgen soll". Die IWB sollen nicht nur "keine Beteiligungen an Kernkraftwerken halten, sondern ebenso wenig Beteiligungen an Erdgas- und Kohlegrosskraftwerken eingehen". Keine finanzielle Verschlechterung für Personal Nach den Vorstellungen der Regierung soll die Gesetztesänderung für das gesamte IWB-Personal keine Praxisänderung bedeuten: Es soll weiterhin nach den Bestimmungen des Personalgesetzes und des Lohngesetzes angestellt bleiben. Zudem sollen sich die IWB zur Gewährleistung der beruflichen Vorsorge ihrer Mitarbeitenden der Basler Pensionskasse anschliessen, wobei dieselben Konditionen wie für das Staatspersonal zu vereinbaren seien. Auch künftig sollen die IWB einen beträchtlichen zweistelligen Millionenbetrag als Gewinnanteil an den Kanton ausschütten. Gleichzeitig aber sollen die IWB die Möglichkeit haben, die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten ablaufenden Beteiligungen an Wasserkraftkonzessionen erneuern zu können. Deshalb soll das Versorgungs-Unternehmen künftig "nicht nur auf den Kanton als Dotationskapitalgeber und allenfalls Darlehensgeber zurückgreifen müssen, sondern die erforderlichen Mittel auf dem freien Markt aufnehmen können". Damit die IWB-Tätigkeit aber nicht durch eine all zu grosse Fremdkapitalquote negativ beeinflusst werden kann, wird im Gesetzesentwurf eine Eigenkapitalquote von mindestens 40 Prozent der Bilanzsumme vorgeschrieben. Mitsprache des Grossen Rates Mit einer "Leistungsvereinbarung" mit den IWB, die die Regierung dem Grossen Rat vorlegen will, sei "sichergestellt", dass das Parlament regelmässig über die strategische Ausrichtung des Unternehmens befinden könne. Im Leistungsauftrag soll unter anderem auch die stufengerechte Freigabe eines IWB-Engagements im Ausland geregelt werden. Eine weitere Kontrollfunktion des Grossen Rates bestehe darin, dass ihm das Recht zur Wahl der drei Verwaltungsräte zustehe. Was die Regierung als organisatorische Optimierung versteht, stiess bei Bekanntwerden vor einem Jahr in Teilen des links-grünen Lagers auf Widerstand: Sie befürchteten bei Umsetzung der Regierungspläne eine Privatisierung der Basler Strom,- Gas- und Wasserversorgung und den Verlust der demokratischen Kontrolle. Das damalige "Nordwestschweizer Aktionskomitee gegen Atomkraftwerke" (NWA) lancierte zusammen mit einem überparteilichen Komitee, dem auch EVP- und DSP-Vertreter angehören, eine - derzeit hängige - Volksinitiative. Sie will zwar eine erneuerbare IWB, aber keine Mitbestimmung privater Investoren. Rückzug der Initiative "möglich" Ob die Volksinitiative je zur Abstimmung kommen wird, ist allerdings offen. Wie SP-Nationalrat und Hauptinitiator Rudolf Rechsteiner heute Montagmorgen gegenüber OnlineReports erklärte, will das Initiativkomitee Ende Woche über das weitere Vorgehen beraten. "Es ist möglich, dass wir die Initiative zurückziehen, wenn unsere Bedingungen auch nach der Beratung des Gesetzes im Grossen Rat zufriedenstellend erfüllt sind", sagte Rechsteiner doch recht deutlich. Ebenso fügte er an, dass mit der Regierung "konstruktive Verhandlungen" stattgefunden haben. Jürg Stöcklin, Präsident der Basler Grünen und Vizepräsident des Initiativkomitees, äusserte sich gegenüber OnlineReports ähnlich. Es werde "von unserer Seite sicher keine Fundamental-Opposition" gegen das Gesetz geben. Entscheidend sei, ob die "demokratische Kontrolle" der IWB nach dem Übergang in eine öffentlich-rechtliche Anstalt gewährleistet sei, was in den nächsten Tagen geprüft werde. Der nun vorgesehene Leistungsauftrag, der vom Grossen Rat genehmigt werden muss, sei immer ein "wesentlicher Punkt".
22. September 2008
Weiterführende Links:
"Referendum bei Kernkraft-Verbot"
Ganz abgesehen davon, dass es sich bei diesem Vorhaben um eine unnötige Pseuso-Privatisierung analog zur BVB handelt, stösst eines extrem sauer auf: Bereits ab 2009 soll der "Basler Strom" zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Solcher "Öko-Strom" ist jedoch im Vergleich zu Energie aus Wasser- oder Kernkraft extrem teuer, um nicht zu sagen überteuert. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu den bereits angekündigten, absolut nicht nachvollziehbaren Tarif-Erhöhungen um 100 Prozent in den nächsten fünf Jahren ein weiterer Teuerungsschub folgen wird.
Sollte der Grosse Rat die Bestimmungen betreffend erneuerbarer Energien und betreffend des Kernkraft-Verbots nicht aus dem Ratschlag kippen, so muss zwingend das Referendum ergriffen werden, im Interesse der abgezockten Bevölkerung.
Abdul R. Furrer, Basel
"Wir brauchen eine bürgernahe und vernünftige IWB"
Gegen mehr Professionalität und Flexibilität der IWB wird kaum jemand etwas haben. Wenn es aber darum geht, die Energiekosten spekulativ und auf dem Buckel der Bevölkerung um 25 Prozent für 2009, 100 Prozent für 2013 und später noch mehr zu erhöhen, dann zeigen weder Regierung noch IWB Professionalität und Vernunft.
Was Herr Schweickardt von der nationalen Netzgesellschaft der Presse berichtete, ist mehr als eine Ankündigung reiner Abzocke: Es ist das Programm, unter dem Deckmantel der Liberalisierung unverhohlen abzukassieren. Die fadenscheinige Begründung der administrativen Mehraufwände straft die bürgerlichen Behauptungen eines aufgeblähten und ineffizienten Staates wieder einem mehr Lüge.
Der Grosse Rat hat jetzt die wichtige Aufgabe, eine bürgernahe und vernünftige IWB zu beschliessen, die für Baslerinnen und Basler handelt, ohne auf "Gewinnler" Rücksicht nehmen zu müssen.
Daniel Kobell, Kopräsident SP-QV Horburg/Kleinhüningen, Basel
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