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"Sollte die Schweiz gefährdet sein, ...": Ausschaffungsgefängnis Bässlergut
Ein Basler Dschihadist hält die Behörden auf Trab
Iraker wuchs in Basel auf und verlor nach Besuch von islamistischen Kriegsländern jetzt seine Niederlassungsbewilligung: Ausschaffung droht.
Von Fabian Schwarzenbach
Ein junger Iraker, der in Basel aufgewachsen ist und sich zum Dschihadismus bekennt, sitzt derzeit im Ausschaffungs-Gefängnis Bässlergut. Grund: Er verlor seine Niederlassungsbewilligung, weil er sich längere Zeit in islamistischen Kriegsgebieten aufgehalten haben soll. Jetzt beschäftigt er die Behörden in Basel und Bern.
Die Basler Polizei kontrollierte am frühen Morgen des 14. Juli einen Iraker, der in der Basler Jugendherberge abgestiegen war. Ihm war letztes Jahr die Niederlassungsbewilligung entzogen worden, weil konkrete Hinweise bestünden, dass er sich rund ein Jahr im Krisengebiet Irak/Syrien aufgehalten habe und einer terroristischen Organisation angehöre.
Der Islamist ist mit der Region nicht unvertraut: Er kam – als Diktator Saddam Hussein noch an der Macht war – als siebenjähriger Junge mit seiner Familie in die Schweiz und erhielt Asyl. Nach Informationen von OnlineReports wuchs er in Basel auf und spricht auch Baseldeutsch.
Vom Nachrichtendienst verhört
Am selben Vormittag meldete sich der mittlerweile 24-Jährige auf der Basler Staatsanwaltschaft und bat um ein Gespräch. In dessen Verlauf soll der Mann erklärt haben, dass er dem Dschihadismus, einer militanten, extremistischen und gewalttätigen Auslegung des Islamismus, nahe stehe. Darauf wurde der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eingeschaltet, der den Iraker den ganzen Nachmittag befragte.
Am Abend wurde er festgenommen, und das kantonale Migrationsamt setzte ihn in Ausschaffungshaft. Denn das Staatsekretariat für Migration (SEM) hatte den Dschihadisten schon am 5. Juli mit einem Einreiseverbot belegt. Das Basler Appellationsgericht hat die Ausschaffungshaft vor wenigen Tagen bis morgen Freitag, 29. Juli, bestätigt.
Gefahr für die öffentliche Sicherheit
"Damit bestehe eine ernst zu nehmende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz", zitiert das Basler Appellationsgericht in seinem Urteil die Begründung der Behörden, weshalb sie eine Einreisesperre verhängten. Das höchste kantonale Gericht schreibt weiter, dass "dieser Verdacht für sich alleine (…) die Anordnung von Vorbereitungshaft rechtfertigen" würde.
Die Einzelrichterin hatte aber nur nach ausländerrechtlichen Kriterien zu urteilen. Ob gegen ihn wegen "Mitgliedschaft einer kriminellen Organisation", wie es juristisch heisst, ermittelt wird, ist nicht bekannt.
"Erfüllt eine betroffene Person die Voraussetzung für eine vorläufige Aufnahme nicht, gilt er als illegaler Aufenthalter mit Ausreisepflicht", schreibt Martin Schütz, Mediensprecher des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements, an OnlineReports, ohne auf den konkreten Fall eingehen zu wollen. Solche Personen seien beim Migrationsamt registriert und würden aufgefordert, sich regelmässig im Hinblick auf eine künftige Wegweisungs-Möglichkeit zu melden.
Bald wieder auf freiem Fuss?
Wohin der Iraker allenfalls ausgeschafft werden könnte, ist unklar. Das "Non-Refoulment-Prinzip" ist Teil des zwingenden Völkerrechtes und für jeden Staat bindend, sagt Markus Unterfinger vom Staatssekretariat für Migration gegenüber OnlineReports. Grundsätzlich sei verboten, "die Rückkehr in ein Land zu erzwingen, in dem einer Person Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung droht".
Ob der Iraker schon bald wieder frei sein oder ob er ausgeschafft wird, ist noch unklar. Gegen den Wegweisungs-Entscheid des kantonalen Amtes für Migration hat er Beschwerde erhoben, über die das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement in nächster Zeit entscheiden muss. In welchem Zeitraum das JSD über diese Beschwerde entscheiden wird, wollte das schweigsame Departement nicht sagen.
Neuer Gerichts-Entscheid zu Ausschaffungshaft
Genau dazu wird morgen Freitag das Appellationsgericht erneut verhandeln. Es geht um die Frage, ob der Dschihadist in Ausschaffungshaft bleiben muss, bis über seinen Verbleib in der Schweiz oder über seine Ausschaffung entschieden ist. Die Verhandlung einer Einzelrichterin findet nicht im Gerichtsgebäude an der Bäumleingasse, sondern im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut statt. Die Ausschaffungshaft kann bis zu höchstens einem Jahr verlängert werden.
Eine weitere Möglichkeit, den Islamisten weiter in Haft zu behalten, wäre die Eröffnung eines Strafverfahrens, sofern sie begründet wäre. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol), das Ermittlungen im Bereich Terrorismus führt, nimmt zu konkreten Fällen keine Stellung. Kommunikations-Chefin Cathy Maret erklärt, dass "aktuell in rund 70 Fällen ermittelt wird, davon sind rund 60 Strafverfahren von der Bundesanwaltschaft eröffnet worden". Die Verdächtigen hätten unterschiedliche Profile. Gemeinsam sei ihnen ein Bruch in der Biographie, der einer Radikalisierung meist vorausging.
Auf dem Schirm des Nachrichtendienstes
Auch der Nachrichtendienst des Bundes äussert sich nicht zu Einzelfällen, wie dessen Sprecherin Carolina Bohren sagt. Ganz allgemein hält sie fest: "Nach der Haftentlassung einer solchen Person ist die Gefährdung der inneren und / oder äusseren Sicherheit der Schweiz zu beurteilen." Sollte die Schweiz gefährdet sein, so "nimmt der NDB seinen gesetzlichen Auftrag wahr".
Wie der Nachrichtendienst aber konkret agiert, sagt Bohren nicht. Der NDB verzeichnete seit 2001 bis Mitte Juli dieses Jahres 77 Dschihad-Reisende, wobei sich 63 Personen nach Syrien und in den Irak begaben. 21 davon sind gestorben. Der NDB hat die Dschihad-Reisenden nicht nach Kantonen aufgeschlüsselt.
Ähnlichkeit mit anderen Fällen
Der Fall dieses Irakers hat Ähnlichkeiten mit den Fällen von Wesam A. und Ahmed J. Ersterer hat eine Haftstrafe verbüsst und hätte entlassen werden sollen. Da das Fedpol eine Gefahr für die innere Sicherheit der Schweiz sah, setzten die Bundesbehörden ihn in Ausschaffungshaft. Ahmed J. wurde vom Bundesstrafgericht zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Da er gegen diese Beschwerde einreichte, verzögert sich die gleichzeitig angeordnete Bewährungshilfe. Daher kann sich der schweizerisch-libanesische Doppelbürger frei bewegen.
Im Falle des Basler Dschihadisten wäre eine Rückführung in seinen Heimatstaat Irak "a priori nicht unmöglich", wie Martin Reichlin vom Staatssekretariat für Migration gegenüber OnlineReports erklärte. Vergangenes Jahr sei es zu drei Rückschaffungen in den Irak gekommen.
Dieser Beitrag war dank des OnlineReports-Recherchierfonds möglich.
28. Juli 2016
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