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"Die Sache wird ungemütlich": Tschanun-Hinweis in YouTube

Wie sich "Lehrer H." als Internet-Desperado verrannte

Nach seiner Entlassung begann der Basler Orientierungsschullehrer einen beispiel- und hoffnungslosen Online-Krieg


Von Peter Knechtli


Nein, dumm ist er nicht. Seine im Internet veröffentlichten Texte inhaltlich zwar völlig indiskutabel, aber formal sorgfältig arrangiert, die Fotos sauber eingepflegt. Er war Deutsch-, Geschichts- und Musiklehrer an der Orientierungsschule im Basler Brunnmatt-Schulhaus. Vertraute, die auch heute noch zu ihm halten, schildern ihn als "liebenswürdigen, interessierten Menschen" und begabten Musiker. Doch die Entlassung im Jahr 2008 und ihre Vorgeschichte muss in Lehrer G. offenbar so schlimme Spuren hinterlassen haben, dass er vom Weg abkam und systematisch an allen Rache nahm, in denen er als ein gegen ihn gerichtetes verschworenes System sah. Von Liebenswürdigkeit war Null und nichts mehrzu spüren.

"Lehrer H." (so sein Pseudonym) sah sich als Mobbing-Opfer und begann aus seinem Eigenheim in einer Baselbieter Vorortgemeinde einen Mobbing-Krieg zu führen. Auf zahllosen Blogs und andern Online-Plattformen wie Facebook oder YouTube griff er im Schutz der Anonymität unter Namen wie "Hans Muster" während sieben langen Jahren eine steigende Zahl an Personen in diffamierender Weise an. Bis ihm die IT-Spezialisten der Staatsanwaltschaft auf die Schliche kamen und ihn als Urheber des Internet-Mobbings identifizierten.

Nun sass die reale Menschengestalt von "Anonymus", der sich zuvor jahrelang ebenso geschickt wie feige versteckt hatte, im Gerichtssaal.

 

"Dieser Fall ist das bisher spektakulärste
Beispiel von Online-Mobbing in der Schweiz."


Die Visitenkarte, die "Lehrer H." bei seinem Auftritt abgab, verlieh ihm ein miserables Zeugnis. Er stellte sich schon im Warteraum mit unpassenden Sprüchen in den Mittelpunkt, lachte immer eine Spur zu laut, duzte Journalisten. Im Gerichtssaal pöbelte er gegen seinen Pflichtverteidiger ("eine Attrappe", "völlig überfordert"), die Staatsanwältin, den Gerichtspräsidenten, den IT-Ermittler und den Rechtsvertreter von Regierungsrat Christoph Eymann ("Justizkriminalität"). Hier setzte sich ein Stil und Inhalt mündlich fort, der mit jenem der Kommentare auf seinen Online-Plattformen perfekt korrespondiert.

Dem Verurteilten fehlte es nicht nur an Unrechtsbewusstsein, sondern mindestens ebenso sehr an Rechtsbewusstsein. Das geltende Recht, insbesondere der Persönlichkeitsschutz, schien für ihn keine Geltung zu haben. Er verleumdete jahrelang unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, er veröffentlichte serienweise ehrverletzende Behauptungen, er kupferte widerrechtlich zahlreiche urheberrechtlich geschützte Fotos im Internet ab, er nannte die Personen, denen er eins auswischen wollte, konsequent bei vollem Namen.

Für sich selbst beanspruchte "Lehrer H." nicht nur die reine Wahrheit, sondern vornehmlich auch den Hinterhalt. In grotesker Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse stilisierte er sich zum Märtyrer und seine schriftlichen gesammelten Gemeinheiten zum Recht auf "Meinungsäusserungs-Freiheit" herauf.

Da hat der ehemalige "Lehrer H." etwas Grundsätzliches unserer Rechtsordnung nicht begriffen, und es ist bloss zu hoffen, dass er die ihm anvertrauten Kinder nicht in gleicher Weise instruierte. Nein, Stalking, ob via Internet oder anderswie, ist kein Grundrecht. Das ist Rechts-Verachtung oder "Online-Dschihadismus", wie es die Staatsanwältin zu Recht mit kaum zu überbietender Deutlichkeit bezeichnete.

Das Medium des von Amateuren betriebenen Blogs ist – das war schon lange absehbar – extrem anfällig für eine neue Form kriminellen Handelns. Wer nicht über genügend Verantwortungsfähigkeit verfügt, sieht darin rasch ein geeignetes risikoloses Werkzeug, im Schutz der virtuellen Dunkelheit Rache für tatsächlich oder vermeintlich erlebtes Unrecht an beliebigen Personen zu nehmen.

Was sich "Lehrer H." während über sieben Jahren leistete, ist der bisher spektakulärste Fall von Online-Mobbing in der Schweiz. Bemerkenswert ist die lange Dauer, über die der Täter unbehelligt Dutzende Personen auf unverschämte Weise in den Schmutz ziehen konnte. Das freilich ist die Folge davon, dass es ungemein schwer fällt, rufschädigende Akteure im Internet zu identifizieren – wohl nicht zuletzt eine Folge der "Erosion des Rechtsstaatsbewusstseins", und der Entwertung der "Rechtsstaatlichkeit", wie dies der Zürcher Staats- und Verwaltungsrechts-Professor Alain Griffel in der neusten "Zeit" beklagt.

 

"So planmässig er den Ruf seiner
Zielpersonen beschädigte, so unvermeidlich
ruinierte er seine eigene Zukunft."


Die Provider sollten dazu gezwungen werden, Blog-Betreiber unzweifelhaft zu personalisieren, Verschlüsselungstechniken zu verbieten und die Namen von Administratoren bei Verdacht auf bewusst persönlichkeitsverletzende Äusserungen an die Betroffenen herauszurücken, um den Rechtsweg zu ermöglichen. Noch ist das Internet scheinbar zu jung, um Online-Kriegern, die es auf Rufschädigung von Personen oder Firmen abgesehen haben, zügig das Handwerk zu legen. Nicht alle Provider zeigen sich in begründeten Fällen kooperativ mit den Strafverfolgungsbehörden.

Ganz speziell am Fall von "Lehrer H." ist die Tatsache, dass auch die ermittelnde Staatsanwältin Eva Eichenberger und der den Fall beurteilende Gerichtspräsident Lucius Hagemann, die in keinster Weise mit der Geschichte um die Entlassung als Lehrer zu tun haben, Opfer seiner Angriffe wurden. Bei Eingabe ihrer Namen unter Google sehen sie sich an oberster Stelle mit dem "Lehrer H."-Blog "behördenmobbing" konfrontiert. Sie erleben damit authentisch genau jene Art von Unappetitlichkeit mit, der sich auch Dutzende weiterer Personen jahrelang ausgesetzt sehen.

Der jetzt Verurteilte könnte es darauf angelegt haben, die mit seinem Fall beschäftigten Justizpersonen ganz gezielt zu diskreditieren, um ihnen anschliessend Befangenheit vorwerfen und die Rechtsprechung auf diese Weise geradezu lahmzulegen. Seine Befangenheits-Anträge zielten ins Leere – aber wieder auf die Person: Auf seinem Blog bezeichnete er Appellationsgerichts-Präsidentin Gabriella Matefi, die auch mit dem Fall von "Lehrer H." zu tun hatte, als "befangene Rechtsverdreherin".

Es ist nicht unsere Sache zu entscheiden, wie pathologisch der Fall "H." ist. Doch offensichtlich scheint derzeit kein Ansatz einer günstigen Prognose erkennbar. Wenn der Lehrer selbst den früheren Chef der Zürcher Baupolizei Günther Tschanun, der aus einem Gefühl von Mobbing heraus vier Mitarbeitende erschoss, ins Spiel bringt, wird die Sache ungemütlich.

"Lehrer H." musste damit rechnen, dass ihm Sicherheitshaft droht. Weshalb denn, fragt man sich immer wieder, schlug er bei vollem Bewusstsein einen Weg ein, der nur ein Ende kennt: hinter Gittern. So planmässig und stur er daran arbeitete, den Ruf seiner Zielpersonen zu beschädigen, so unvermeidlich ruinierte er damit seine eigene Zukunft. Ausgesteuert, keine berufliche Perspektive mehr, sozial isoliert. Sein Eigenheim sei das einzige Vermögen, das er noch besitze. Jetzt drohen ihm aus seinem Gerichtsfall weitere Verpflichtungen in Höhe von mehreren Zehntausend Franken und möglicherweise ein neues Strafverfahren. Schon begonnen hat die Sicherheitshaft, zwei Jahre Gefängnis stehen noch an. Seine rufschädigenden Einträge muss er unter Strafandrohung löschen.

In der Zelle und beim späteren Verbüssen der Haftstrafe, wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird "Lehrer H." der freie Online-Anschluss schmerzlich fehlen. Vielleicht nutzt der Mobbing-Blogger die internetfreie Zeit, um seine Rolle und seinen Anteil am Debakel ernsthaft und selbstkritisch zu überdenken. Einen Sinn hat die Publikation seiner Anwürfe nie gehabt. Aber wenigstens kann sie Anlass für gleichgelagerte Gesinnungstäter sein, sich in Erinnerung zu rufen, welche Konsequenzen hinterhältige Wadenbeisser zu gewärtigen haben. Das Internet ist und bleibt – allen Möglichkeiten des Versteckens zum Trotz – kein rechtsfreier Raum.

12. Februar 2015

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"Ein Administrator hat sämtliche Möglichkeiten"

Ich bin selbst hobbymässig Administrator einer Blog-Site, wo jedermann einen Blog eröffnen kann. Ein Administrator hat dabei sämtliche Möglichkeiten: Er kann die IP-Adressen jedes Logins prüfen und bei der Anmeldung eine genaue Identifizierung verlangen. Zudem kann er mittels allgemeiner Regeln, die jeder Nutzer akzeptieren muss, festlegen, welche Inhalte man nicht toleriert (Rassismus, Aufruf zu Gewalt, ehrverletzende Äusserungen, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Spam etc.). Bei Verstössen kann man dann die IP-Adresse auf eine schwarze Liste setzen und die entsprechenden Einträge sofort löschen.

 

Dass das im vorliegenden Falle nicht funktioniert hat, ist unbegreiflich. Ich kann mir nur vorstellen, dass es sich um eine Blog-Site ausserhalb der Schweiz gehandelt hat – da wird’s dann bei aller internationalen Vernetzung und Globalisierung extrem schwierig. Dass es allerdings sieben Jahre gedauert hat, bis die Staatsanwaltschaft den Stalker drangekriegt hat, finde ich zu lange. Ich habe diese Blogeinträge schon vor einigen Jahren gesehen und es muss für einen Direktbetroffenen sofort klar gewesen sein, WER sich hinter den diversen Pseudonymen verborgen hat. Zur Person selbst, ein offensichtlich psychisch schwer kranker Mann, möchte ich mich nicht äussern. Allerdings zeigt der Text, dass er sich wohl bei früherem Eingreifen von Behörden und Fachpersonen selbst auch weniger Schaden zugefügt hätte als dass es jetzt der Fall ist – von den üblen Erfahrungen, die seinen Opfern erspart worden wären, ganz zu schweigen.


Lars Mazzucchelli, Sissach



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Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

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