"NovoSeven": Strafanzeige
Offener Brief an Sanitätsdirektorin Veronica Schaller
Sehr geehrte Frau Schaller,
Wie Ihnen bekannt ist, habe ich nach der Sendung "10 vor 10", vom 11. Januar 1999, bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gegen Sie und Herrn Biedermann Strafanzeige erstattet. Darauf haben Sie mir Ihre Stellungnahme zukommen lassen. Diese ist voller Beschönigungen und Auslassungen. Ich wähle deshalb den Weg eines offenen Briefes, um Ihnen mitzuteilen, weshalb ich Strafanzeige erstattet habe und weshalb ich diese auch nicht zurückziehen werde.
Lassen Sie mich aber zuerst einige grundlegende Dinge sagen: Es ist wirklich wichtig, dass über den künftigen Einsatz von Technik und Heilmittel in der Medizin grundsätzlich diskutiert wird. Genauso wichtig ist auch, dass den Ärzten für den Entscheid des Mitteleinsatzes hilfreiche Richtlinien angeboten werden. Entscheide, die den betroffenen Ärzten wohl nur in den seltensten Fällen durch irgendwelche Gremien abgenommen werden können, weil sie üblicherweise, situationsgebunden, sofort gefällt werden müssen und die in jedem Einzelfall nur auf Grund medizinischer Indikationen gefällt werden dürfen und gefällt werden. Vielleicht müssen auch Instanzen geschaffen werden, die solche Entscheide nachträglich prüfen, um den Ärzten die Last der Alleinverantwortung abzunehmen. Diese Gremien sind bis heute aber nicht bestimmt und die Richtlinien sind nicht definiert. Die Ärzte müssen leider in rechtlicher Grauzone ihre einsamen Entscheide treffen.
Niemand ist legitimiert, auf Grund irgendwelcher selbstdefinierter, sozialer und ökonomischer Kriterien individuelle Entscheide über den medizinischen Mitteleinsatz im Einzelfall zu treffen.
Und genau das haben Sie getan, Frau Schaller. Aller Dementi zum Trotz. Sie sagen wörtlich, dass "... (wir) eigentlich entschieden haben, dass es nicht richtig wäre, das (Mittel) anzuwenden ...". Das kann ja nur heissen, dass Sie, der Spitaldirektor und der behandelnde Arzt (dieses Gremium bezeichnen Sie in Ihrer Stellungnahme) beschlossen haben, das Mittel trotz medizinischer Indikation nicht einzusetzen, sonst hätte der behandelnde Arzt den Einsatz nicht zur Diskussion gestellt.
Dass Sie im Folgenden wahrscheinlich glücklich gepokert haben, der Patient jedenfalls die Behandlung mit einem alternativen Medikament überlebt hat, das ändert nichts an der Tatsache, dass Sie den Tod des Patienten wissentlich in Kauf genommen haben.
Dass bei diesem Entscheid nicht ausschliesslich medizinische Indikationen ausschlaggebend waren, haben Sie in den langen Sequenzen der Sendung, in denen Sie von den "sozialen" und "ökonomischen" Entscheidungsparametern sprechen, ausgiebig dokumentiert. Die Vorstellung, dass eines schlimmen Tages in dieser Art und Weise über Patientenschicksale entschieden werden könnte, erfüllt mich mit Grauen und Abscheu. Sie, Frau Schaller, haben meines Erachtens dabei den Pfad Ihrer demokratisch erteilten, rechtlichen Legitimation bei weitem verlassen.
Sie berufen sich in Ihrer Stellungnahme auch darauf, dass in der Sendung "10 vor 10" nur ein kleiner Teil eines langen Interviews, reisserisch zurechtgeschnitten, ausgestrahlt wurde. Ihre Äusserungen in diesem Interview bedürfen in ihrer Ungeheuerlichkeit gar keines reisserischen Zusammenschnittes. Sie haben diese ökonomische und soziale Aufrechnung in wertes und unwertes Leben gemacht. Sowohl in Bezug auf den individuellen Fall, als auch in Bezug auf Ihre Vorstellung der Entscheidungsgrundlagen künftiger Entscheidungsträger (Gremien). Dies ist offensichtlich Teil Ihres Denkens.
Dass Herr Biedermann anschliessend, diese "Selektionskriterien" auf ganze Bevölkerungsgruppen ausdehnend, allen AIDS-Kranken androhte, dass man künftig sehr wohl über die ökonomische Rechtfertigung des Medikamenteneinsatzes nachdenken müsse, passt in das Bild unreflektierter Schwätzerei über krauses Gedankengut, das Sie und Herr Biedermann meines Erachtens in dieser Sendung vermittelt haben.
Wann sind wohl Tetraplegiker, Krebskranke und vor allem die sowieso unrentablen, pflegebedürftigen Alten Ziel Ihrer vereinten Sparübungen?
Ob eine bestimmte Technik, ein bestimmtes Heilmittel, prinzipiell angeboten werden soll, kann grundsätzlich diskutiert und entschieden werden. Dabei können durchaus auch ökonomische Ueberlegungen mitentscheidend sein. Ob eine bestimmte Technik, ein bestimmtes Heilmittel individuell eingesetzt werden soll, muss in jedem Fall unabhängig von Alter, Herkunft, sozialem Umfeld oder gar ökonomischen Ueberlegungen, ausschliesslich auf Grund medizinischer Notwendigkeit und Nützlichkeit entschieden werden.
Es ist unvorstellbar, dass irgendwann Amtsstellen auf Grund ökonomischer und pseudosozialer Kriterien entscheiden werden, ob gelebt oder gestorben wird. Das hatten wir in Europa in ähnlicher Form schon einmal.
F.M., Anzeigesteller, Basel
(Name der Redaktion bekannt)
19. Januar 1999
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