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"Enormer Performancedruck": Peter Pegoraro, Ehefrau Sabine*
Peter Pegoraro und die Verlockung erfundener Aktienkurse
Der Strafprozess um Ex-Direktor der Itag Vermögensverwaltung fällt mitten in den Wahlkampf seiner Ehefrau, Regierungsrätin Sabine Pegoraro
Von Peter Knechtli
Auf den 11. Dezember ist der Prozess gegen Peter Pegoraro vor dem Basler Strafgericht angesetzt. Dem früheren Direktor der Itag Vermögensverwaltung und zwei weiteren Kadermitarbeitern wirft die Staatsanwaltschaft ungetreue Geschäftsbesorgung und mehrfache Urkundenfälschung vor. Die Gerichtsverhandlung belastet den Wahlkampf der Baselbieter Justiz- und Polizeidirektorin Sabine Pegoraro, Ehefrau des Hauptangeklagten.
Das Strafverfahren gegen bald 52-jährigen Peter Pegoraro zählt aus verschiedenen Gründen zu den brisantesten regionalen Rechtsfällen der letzten Jahre: Zum einen war es - ein Seltenheitsfall in der Branche - die in Basel domizilierte Itag Vermögensverwaltung AG, die gegen ihren ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsleitung, Peter Pegoraro, wegen vermuteter Vermögensdelikte Strafanzeige einreichte. In der Regel werden "Unregelmässigkeiten" in diesem Gewerbe diskret intern geregelt. Zum andern - und dies rechtfertigt auch die Namensnennung - ist der Hauptangeklagte der Ehemann einer höchstrangigen Baselbieter Politikerin, der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorin Sabine Pegoraro (FDP).
Berufsethisches Sittengemälde in der Börsenbaisse
Der Ökonom Peter Pegoraro war seit 1991 Mitarbeiter der Internationalen Treuhand AG (Itag) in Basel. Aufgrund der verschärften Börsengesetzgebung musste das Unternehmen, in dem Fritz Schuhmacher und Konrad Annasohn sowohl die Besitz- wie auch die Führungsverhältnisse kontrollierten, das Effektenhandelsgeschäft und die 651 Kundenvermögen in eine eigenständige Tochtergesellschaft ausgliedern. In der Itag Vermögensverwaltung AG, die am 11. Juni 1999 den Effektenhändlerstatus durch die Eidgenössische Bankenkommission erlangte, wurde Pegoraro Vorsitzender der Geschäftsleitung, verfügte als solcher über sämtliche Kompetenzen und trug die Gesamtverantwortung über das Unternehmen.
Was nun Staatsanwalt Hans-Jörg Kundert von der Abteilung Wirtschaftsdelikte in seiner fast 40-seitigen Anklageschrift zusammen trug, widerspiegelt ein berufsethisches Sittengemälde, wie es zum Zeitpunkt der Gründung der Itag Vermögensverwaltung im Jahre 1999 - auf dem Zenit eines seit Jahren anhaltenden Börsenbooms - wohl kein Einzelfall war: Als die Aktienkurse abstürzten, kamen nicht nur Portefeuilles in Schieflage, sondern die Angeklagten unter "enormen Performancedruck", wie der Staatsanwalt attestiert, und auf die Idee, durch unkorrekte Abwicklung von Geschäften die von einzelnen Kunden als ungenügend reklamierte Performance zulasten von "eher stilleren Portfolios", teils sogar "zum Nachteil eines nachrichtenlosen Vermögenskomplexes zurecht zu rücken". Konkret: Die Vermögensverwalter wollten mit Tricks weder Kunden noch ihre Boni und schon gar nicht ihre Stelle verlieren.
Familienmitglieder "bevorteilt"
Nach Ansicht des Anklägers wuchs unter den Angeklagten aber "im Zuge ihrer deliktischen Tätigkeit" aber auch die Bereitschaft, sich selbst zu bereichern und sich durch die andern beiden Angeklagten bereichern zu lassen. Dabei, so die Anklage, hätten sie es nicht unterlassen, "auch Familienmitglieder, Freunde und Bekannte aus dem privaten Umfeld oder Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzte am Arbeitsplatz in den Kreis der bevorteilten Kunden mit einzuschliessen". Selbst firmeneigene Personalfürsorgestiftungen hätten aus den Straftaten Nutzen gezogen.
Das Vorgehen war vom Konstrukt her immer dasselbe, wie es aus den für Laien nicht einfach durchschaubaren Ergebnissen der Ermittlungen hervorgeht: Es ging um ausserbörsliche "Kompensationsgeschäfte" durch Aktienhandel mit jeweils zwei Kundenportefeuilles - insgesamt eine verschwindende Minderheit an Transaktionen, die in der Itag meist über die Börse liefen. Strafrechtlich relevante Praxis war, "dass einer der beiden kontrahierenden Kunden favorisiert wurde und ohne jegliches Kursrisiko Verluste kompensieren oder gar Gewinne erzielen konnte", während der ander Kunde "grundlos und von Anfang an erkennbar an seinem Vermögen geschädigt wurde". Statt zum aktuellen Börsenwert sollen die Transaktionen dabei aufgrund frei erfundener Aktienkurse - der Staatsanwalt spricht von "Luftkurs" oder "fiktivem Kurs" - vorgenommen worden sein. Der Aufstellung in der Anklageschrift ist zu entnehmen, dass zugunsten der firmeneigenen Vorsorgestiftung auch Aktien der PubliGroupe gehandelt wurden, in deren Verwaltungsrat der damalige Itag-Mitinhaber Fritz Schuhmacher sass.
Deliktsumme drei Millionen Franken
Nach Darstellung der Anklageschrift sollen die Angeklagten die Anwendung dieser Kurse gegenüber den Kunden und der internen Revision durch Rückdatierung des Transaktions-Zeitpunktes "verschleiert" haben. Zudem sei zur Spurenverwischung die Datenerfassung im internen Portfolio Support System (PSS) auch dadurch manipuliert worden, dass durch nachträgliche Veränderung einzelner Textfelder die Transaktion für die Kontrollorgane nicht mehr als Kompensations-, sondern als Börsengeschäft erschien.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass in den Jahren 1999 bis 2002 mindestens 167 Kompensationsgeschäfte mit einer Gesamtdeliktsumme von 2,97 Millionen Franken getätigt wurden. 97 Fälle mit einer behaupteten Deliktsumme von 1,54 Millionen Franken werden dem damaligen Direktor Peter Pegoraro angelastet. 57 Fälle mit einer Schadensumme von 1,25 Millionen Franken sollen auf das Konto des zweiten Angeklagten gehen, 10 Fälle mit einer Deliktsumme von 44'000 Franken auf jenes des dritten Angeklagten. Drei Fälle gehen nach Meinung des Anklägers auf das Konto aller drei Angeklagter.
Interne Revision kam Fall auf die Spur
Aufgedeckt wurden die vorgeworfenen Verfehlungen durch die interne Revision der Itag, worauf der Verwaltungsrat am 4. November 2002 eine erweiterte Überprüfung der Kompensationsgeschäfte veranlasste. Die Ergebnisse liessen es dem Verwaltungsrat als ratsam erscheinen, die Eidgenössische Bankenkommission einzuschalten, die ihrerseits eine umfassende Prüfung der seit 27. Mai 1999 durchgeführten Kompensationsgeschäfte verlangte. Am 31. März 2003 erstattete die Itag Vermögensverwaltung Strafanzeige. Bis zum Datum der Anklageschrift (7. April 2006) leistete die Itag Vermögensverwaltung Abgeltungen an Kunden in Höhe von gut 2,4 Millionen Franken.
Die Staatsanwaltschaft weist in ihrer Anklageschrift darauf hin, dass die drei Angeklagten die Geschäftsregelmente und Weisungen quittiert hatten, die sie auf das geforderte korrekte Verhalten aufmerksam machten. Darin wurden beispielsweise Frontrunning, Insindergeschäfte und Geschäfte, die Dritten "Spezialkonditionen" verschaffen "explizit untersagt". Gerade bei internen Kompensationsgeschäften, so der Staatsanwalt, seien die Vermögensverwalter in besonderer Weise an die Sorgfaltspflicht gebunden.
Ehefrau macht den Strafanzeige publik
Am 31. Dezember 2002 wurde Peter Pegoraro von sämtlichen Kompetenzen als Vorsitzender der Geschäftsleitung enthoben, per Ende Januar 2003 wurde ihm ordentlich gekündigt und ab 31. März 2003 war er freigestellt. Am Morgen des 22. Mai 2003 gab die damalige Landrätin Sabine Pegoraro - am 30. März jenes Jahres bereits als Regierungsrätin gewählt - vor dem Parlament eine persönliche Erklärung ab, in der sie die bis dahin öffentlich nicht bekannte Strafanzeige wegen "interner Kompetenzüberschreitung" (so Sabine Pegoraro) gegen ihren Ehemann publik machte.
Bisher entstand um die Rolle der freisinnigen Regierungsrätin und den allfälligen Grad ihres Mitwissens keine öffentliche Kontroverse. Sicher aber ist, dass der Prozess für Ehefrau Sabine Pegoraro in eine denkbar ungünstige Zeit fällt. In zwei Wochen soll die FDP-Polizeidirektorin, seit bald vier Jahren im Amt, für eine weitere Legislatur nominiert werden.
Der Prozess vor dem Basler Strafgericht beginnt am 11. Dezember und ist auf vier Tage angesetzt. Die zivilrechtliche Seite dieses Falles ist für Pegoraro erledigt, nachdem er sich mit der Itag geeinigt hat. Vergangenen Mai zur Anklageerhebung befragt, betonte Peter Pegoraro gegenüber OnlineReports, "dass meine Frau in keiner Art und Weise von diesem Verfahren betroffen ist". Heute Samstag nahm Peter Pegoraro gegenüber OnlineReports wie folgt Stellung: "Ich äussere mich nicht zum laufenden Verfahren. Ich bin jedoch froh, wenn nach den zivilrechtlichen Fragen, die seit einigen Monaten geklärt sind, auch das strafrechtliche Verfahren zu einem Abschluss gebracht werden kann. In diesem Sinne begrüsse ich einen möglichst frühen Verhandlungstermin."
Für sämtliche Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
* Unmittelbar nach der Nominierung von Sabine Pegoraro als FDP-Regierungsratskandidatin am 25. September 2002.
30. September 2006
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VORWURF DER BEREICHERUNG
Laut Aussage von Staatsanwalts-Sprecher Markus Melzl vom 22. Mai 2003 habe Peter Pegoraro nach damaligen Erkenntnissen "nicht in den eigenen Sack gewirtschaftet". Die jetzt vorliegende Anklageschrift bestätigt diese Tendenz, zeichnet aber ein differenziertes Bild. Es scheint festzustehen, dass Selbstbereicherung nicht das zentrale Motiv der Pegoraro vorgeworfenen Delikte war.
• Laut Anklageschrift soll sich Pegoraro mit insgesamt 28'380 Franken selbst bereichert haben, davon mit 17'000 Franken durch den zweiten Angeklagten.
• Mit rund 90'000 Franken sollen "nahestehende Dritte" durch Pegoraro begünstigt worden sein:
- Mutter eine Guggenmusik-Kollegen: 3'000 Franken - Tante eines Guggenmusik-Kollegen: 1'500 Franken - Vom früheren Arbeitsplatz bei CS mitgebrachter Kunde, den Pegoraro auf seiner Hochzeitsreise in Ecuador besucht hat und den er bei seinen jährlichen Besuchen in der Schweiz jeweils auch ausserhalb des Arbeitsplatzes getroffen hat: 32'290 Franken. - Lebenspartner der eigenen Stiefmutter: 930 Franken - Guggenmusik-Kollege: 7'510 Franken - Direkter Vorgesetzter am Arbeitsplatz: 3'290 Franken - Guggenmusik-Kollege: 20 Franken - eigene Schwiegermutter: 14'031 Franken - Guggenmusik-Kollege: 9'337 Franken - Pfadiheim Ramstein, dessen Pfadfinderabteilung Pegoraro angehörte: 9'875 Franken - Ehefrau des "Götti" des eigenen Sohnes: 9'110 Franken.
• Dem zweiten Angeklagten, einem ehemaligen Vizedirektor der Itag Vermögensverwaltung, werden Eigenbereicherung (17'024 Franken) und Bereicherung nahe stehender Dritter in Höhe von gesamthaft 220'247 Franken vorgeworfen. Der dritte Angeklagte soll sich mit 17'024 Franken bereichert haben.
Hinweise auf eine direkte Bereicherung von Pegoraros Ehefrau und Regierungsrätin Sabine sind in der Aufstellung des Staatsanwalts nicht explizit zu finden. Dennoch sind die politisch kritischen Positionen "Schwiergermutter", "Hochzeitsreise" und "Ehefrau des 'Göttis' des eigenen Sohnes" erklärungsbedürftig.
Laut der "Basellandschaftlichen Zeitung" habe Peter Pegoraro "gewisse Fehler" zugegeben, doch bestreite er sämtliche Anklagepunkte.
"Der dekadente Freisinn ist nicht mehr zu retten"
Eine interessante Koinzidenz: Exakt zum fünften Jahrestag jenes "Groundings", wird Herr und Frau Schweizer eine rücksichtlos authentische Widergabe der kausal vom System Zürcher Freisinn plus bewirkten, monumentalen Schweizer Schande, Titel Swissair, serviert. Dies ist hier deshalb relevant, weil auch der Fall Pegoraro nicht bloss der Spiegel einer Charakterlosigkeit, sondern doch wohl klar integrierender Teil eines Systems ist. Eines Systems, dessen exklusiver Zweck ist, "mit Tricks weder Kunden noch ihre Boni und schon gar nicht ihre Stelle zu verlieren" (Zitat OnlineReports).
Erhöhte Beachtung verdienen die Begriffe "Stelle" und "Zweck". Das freisinnige Wertesystem gründet auf der Stelle (im Sinne von Stellung), die Personen haben. Dieser Ansatz ist dann ethisch, wenn der Pfad zu der - mit Ansehen, ergo mit Einfluss verbundenen - Stellung auf Rechtsgleichheit in Freiheit gründet und also mit den zweckdienlichen Talenten korreliert. Um das zu ergründen, ist zu definieren: Was ist Zweck der Stelle?
Existenzzweck der Itag Vermögensverwaltung war: Der ihr vertrauenden Kundschaft langfristig, kontinuierlich Mehrwerte zu generieren. Exakt genau so, wie dies auch Zweck der Swissair und ihres Managements war bzw. hätte sein müssen. War es das? Oder galt es: "... mit Tricks weder Kunden noch Boni und schon gar nicht Stelle zu verlieren"? Ist das stossend? Vielleicht.
In der Tat stossend ist, das hier die Ehefrau Regierungsrat fortgeführt so tut, als ob zumindest sie doch alles gar nicht wollte. Damit verdrängt oder lügt sie. Das ist nicht deliktisch. Aber - kraft hohem Amte - verwerflich! Als Strafe darauf steht: Abwahl. Wollte sie ihrem Vaterstaat einen Dienst erweisen, so träte sie zurück. Aus Loylität versus ihrem Mann, denn der dekadente Freisinn ist nicht mehr zu retten.
Patric C. Friedlin, Basel
"Der Frau einen Bärendienst erwiesen"
Ob die Machenschaften des Ehemannes Frau Pegoraros Politkarriere schaden, werden die kommenden Wahlen zeigen. Nüchtern aus der Ferne betrachtet, hat Herr Pegoraro seiner Frau gewiss einen Bärendienst erwiesen. Immerhin fiel die bürgerliche Regierungsrätin bisher nicht besonders auf, weder positiv noch negativ. Eher flau, und stillos führte sie ihr Amt. Abwarten und Tee trinken, nach den Wahlen wissen wir mehr. Falls Herr Pegoraro vor Gericht verurteilt wird, könnte es für eine Wiederwahl eng werden.
Eric Cerf, Basel
"Kann die BüZa das Unheil abwenden?"
Wird das der "Fall Kopp im Baselbiet"? Und kann die BüZa das Unheil abwenden und somit einen Schaden vermeiden? Mer wei luegä - am 11. Februar.
Kurt C. Thommen, Tenniken
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