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"Besser, sicherer, effizienter": Digital-Dossier-Politiker Engelberger
Lukas Engelberger ist der erste digitale "Dossier-Patient"
Basel-Stadt legt als erster Kanton der Deutschschweiz elektronische Patienten-Dossiers an
Von Peter Knechtli
Die Digitalisierung hält auch im Gesundheitswesen Einzug: In der Nordwestschweiz ist das Universitätsspital Basel Pionier. Heute hat der Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger öffentlichkeitswirksam als erster Deutschschweizer sein elektronisches Patienten-Dossier eröffnet.
Es war ein Augenblick, in dem der sonst so zurückhaltende und vorsichtige CVP-Politiker an einer Pressekonferenz in Basel plötzlich ganz Persönliches preisgab: Vor den Medienkameras und den Augen zahlreicher Journalisten eröffnete Engelberger sein ganz individuelles digitales Patienten-Dossier. Schritt für Schritt sah man den CVP-Politiker an seinem Laptop hantieren (Bild). Dabei erhielt die Medien-Öffentlichkeit auf Grossleinwand Einblick beispielsweise in seinen Impfausweis, in seine Blutwerte, aber auch in seine Patientenverfügung und gar in seine Organspende-Einwilligung.
Keine Frage, Engelberger hatte guten Grund, mit seinem ungewöhnlichen Schritt eine Botschaft ins Volk hinaus zu senden: Lasst euch auf das elektronische Patienten-Dossier (EPD) ein (und, nebenbei: werdet Organspender wie ich). Denn geht es insbesondere um Gesundheitsdaten, reagieren die Bürgerinnen und Bürger zu Recht mit einer gesunden Skepsis, was die Verwendung und den Kreis der Einsichtsbefugten betrifft. Indem er unter der Marke "myEPD" selbst einen Account eröffnete, will Engelberger ein Zeichen des Vertrauens schaffen.
Basel-Stadt geht in der Deutschschweiz voran
Mit seinem öffentlich belegten Account ist Engelberger Deutschschweizer Pionier. In der Schweiz verfügt einzig der Kanton Genf bereits über digitale Patienten-Dossiers. In Österreich und Frankreich laufen ähnliche Bemühungen; am weitesten fortgeschritten sind die skandinavischen Länder.
Und darum geht es: Zunächst als Pilotprojekt am Universitätsspital Basel, dann auch am Kantonsspital Baselland und an den Spitälern des Kantons Solothurn werden von Patienten, die dort behandelt werden und dies wünschen, digitale Dossiers – mit pdfs, Berichte, Analysen, Krankengeschichten, Röntgenbilder – angelegt, auf die unabhängig von Zeit und Ort weitere Behandelnde wie Gesundheits-Fachpersonen oder Hausärzte zugreifen können. Zur Eröffnung eines Account sind ein Aufgebot des Spitals, ein laufender Behandlungsfall, ein Wohnsitz in der Schweiz und die AHV-Nummer Voraussetzung. Ziel, so Engelberger: Ein "qualitativ besserer, sicherer und effizienterer Behandlungsprozess" und die Steigerung der Wirtschaftlichkeit.
Der Patient bestimmt selbst
Laut den Initianten des digitalen Dossiers verdient diese Datensammlung das Vertrauen, weil sie dem Patienten weitgehende Selbstbestimmungsrechte einräumt. So kann er oder sie durch Account-Zugang und Änderungsmöglichkeiten selbst auswählen, welche Dokumente in das Dossier aufgenommen werden, oder welche wieder gelöscht werden sollen. "Die Patienten verwalten sämtliche Dokumente vollkommen autonom", sagte Martin Bruderer, der strategische Projektleiter.
Es handelt sich also nicht um eine komplette Offenbarung der Gesundheits-Geschichte. Wer seine Alkoholabhängigkeit, eine Abtreibung oder eine Geschlechtskrankheit verstecken will, kann dies tun. Anderseits haben Patienten den Nutzen, jederzeit die erfolgten Behandlungen und verordneten Medikamente über ihren Zugang abzurufen.
Gleichzeitig ist der Umgang (Einsicht und Ablage) mit den digitalen Dossiers ausschliesslich zertifizierten und eigens dafür ausgebildeten Fachpersonen und Gesundheitseinrichtungen gestattet. Die Datenschutz-Bestimmungen dazu befänden sich auf dem aktuellsten Stand, hiess es: "Die Plattform entspricht sämtlichen gesetzlichen Grundlagen." Das Login ist Passwort- und SMS-geschützt.
Langsam sich entwickelnder Bestand
In einigen Kliniken des Universitätsspitals läuft die Anlage von digitalen Dossiers in diesen Wochen an. Bis Ende 2019 soll "myEPD" im ganzen Spital eingeführt sein. Es handelt sich also um einen langfristigen Prozess, bis sich die elektronischen Dossiers zu einem markanten Bestand entwickelt haben werden.
Dessen Einführung ist nicht freiwillig. Vielmehr sind alle Schweizer Spitäler verpflichtet, das digitale Patienten-Dossier ab dem Jahr 2020 anzubieten. Ab 2022 gilt diese Pflicht auch für Pflegeheime und Geburtshäuser, während für ambulante Leistungserbringer wie Arztpraxen oder Apotheken keine Anschlusspflicht besteht.
Nordwestschweizer Trägerschaft
Getragen wird das Projekt vom 2017 gegründeten Verein "eHealth Nordwestschweiz", dem die Kantone Basel-Stadt, Baselland und Solothurn sowie zahlreiche Spitäler angehören. Eine rechtliche Grundlage wurde eigens für die Pilotphase geschaffen, ab 2020 ist die nationale Gesetzgebung für die regionalen Stammgemeinschaften massgebend. Die technische Betreuung obliegt der "Swisscom Health AG", einer Tochterfirma des gleichnamigen Telekomm-Konzerns. Gehostet werden die Daten im Swisscom-Rechenzentrum.
Wie die Fachleute an der Medienkonferenz betonten, gingen dem Projekt jahrelange konzeptionelle und technische Vorarbeiten voraus. In Basel-Stadt hatte Engelbergers Vorgänger und Parteifreund Carlo Conti schon 2011 das digitale Patienten-Dossier angestossen. Das Gesundheitsdepartement ist die kantonale Aufsichtsbehörde. Es hat zu "eHealth" eine Anlaufstelle für Bevölkerung und Gesundheits-Profis eingerichtet.
Die Kosten für die Einführung von 2017 bis 2020 betragen rund fünf Millionen Franken. Basel-Stadt leistete 1,8 Millionen Franken für Vorarbeiten von 2013 bis 2017. Vom Bund werden maximal zwei Millionen Franken erwartet.
15. August 2018