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Zunft zu Weinleuten: Deliktsumme über 1,3 Millionen Franken

Basler ex-CVP- und Gewerbepolitiker Fernand Gersprach steht wegen Urkundenfälschung und Veruntreuung vor Gericht


Von Peter Knechtli


Der frühere Basler CVP-Grossrat und Gewerbepolitiker Fernand Gerspach steht morgen Dienstag vor dem Basler Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehrfache Veruntreuung und Urkundenfälschung vor. Gerspach ist geständig und bemüht, den Schaden wieder gut zu machen.


Fernand Gerspach (68) war ein angesehener Basler Politiker: Er war CVP-Grossrat und Vizepräsident des Basler Gewerbeverbandes. Er war Betreiber der Immobilien-Messe "Immofoire" und seit April 1995 Seckelmeister (Buchhalter) der reichen "Zunft zu Weinleuten" - bis letzten März das für viele Unerklärliche geschah: Die Zunft reichte wegen Vermögensdelikten gegen ihr langjähriges führendes Mitglied Strafanzeige ein.

Der Angeklagte ist geständig

Dass der Fall jetzt schon vor Gericht kommt, hängt damit zusammen, dass er relativ einfach gestrickt ist und der Angeklagte Gerspach geständig ist, wie Lukas Schaub, der Leitende Statsanwalt der Abteilung Wirtschaftsdelikte und Verfasser der Anklageschrift, gegenüber OnlineReports erklärte.

Laut der Anklageschrift tätigte Gerspach über eine sehr lange Dauer - vom 11. Juni 1999 bis 4. Mai 2006 - in 39 Fällen unrechtmässige Transaktionen zu Lasten der ihm anvertrauten Zunft-Guthaben, "indem er zu seinem eigenen Nutzen Überweisungen auf Kosten des Sekretariats der von ihm organisierten Immobilien-Messe 'Immofair'/'Immofoire' und seiner Einzelfirma BPO F. Gerspach bei der Postfinance sowie auf sein eigenes Bankkonto veranlasste und Barabhebungen tätigte, ohne jeweils zum sofortigen Ersatz willen und fähig zu sein". Namhafte Beträge habe der Angeklagte für seinen Lebensunterhalt, die Erfüllung von 'Immofoire'-Verbindlichkeiten und die Begleichung von Steuerschulden verwendet.

Schadensumme deutlich unter Deliktsumme

Die Anklage spricht von einem Deliktsbetrag von über 1,34 Millionen Franken. Staatsanwalt Schaub betont jedoch, dass dieser Betrag nicht mit dem gegenüber der Zunft wirklich verursachten Schadensbetrag identisch ist, da Gerspach einerseits einen Teil der veruntreuten Gelder zurückbezahlte oder zur Vertuschung auch nur vom Post- auf das Bankkonto der Zunft transferierte.

Konkret soll Gerspach den Eindruck erweckt haben, es seien Wertschriften, Fonds-Anteile oder Wandelanleihen oder Feldgeld-Anlagen gekauft worden. Den offenen Schadensbetrag habe er in den Transitorischen Aktiven untergebracht, in der Bilanz unter den "Berichtigungsposten", im Nachweis der Abgrenzungsposten unter "Abrechnung Sozialfondsstiftung". Beim fingierten Erwerb einer Wandelanleihe "RIAG Regio Invest AG" soll er auf seinem Computer Briefkopf und Brief erstellt haben, der den angeblichen Erwerb bestätigte.

Revisoren während sechs Jahren getäuscht

Die Transaktionen habe der Angeklagte "systematisch vertuscht", indem er in der Buchhaltung der Zunft gleichzeitig oder spätestens Ende des laufenden Jahres "inhaltlich unzutreffende Buchungen vornahm, deren Ergebnisse in die Bilanzen 1999 bis 2005 überführte und Dokumente erstellte, die den Anschein schufen, die in Wahrheit fehlenden Vermögenswerte seien noch vorhanden".

Nicht sehr schmeichelhaft schildert der Staatsanwaltschaft die Rolle der zünftigen Revisoren, die sich von Gerspach über Jahre hinweg hätten täuschen lassen. Die Rechnungsprüfer hätten "jedes Jahr Einsicht in die Bücher und Belege der Zunft" genommen, Gerspach gegenüber aber "enormes Vertrauen" entgegengebracht. Auch gaben sie sich "weitgehend mit den Antworten zufrieden, die er auf ihre Fragen gab".

Weniger als zwei Jahre Gefängnis

Wie hoch der Schaden für die Zunft aktuell ist, wird das Dreierstrafgericht festlegen müssen. Weil der Sachverhalt unbestritten ist, liess sich der Staatsanwalt für die Verhandlung dispensieren. Daraus kann geschlossen werden, dass sein Strafantrag unter zwei Jahren Gefängnis liegt. Die Verhandlung ist auf einen halben bis ganzen Tag angesetzt.

17. Dezember 2007

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