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"Wir erhalten anonyme Schreiben": Basler Sitz der Invalidenversicherung

Basler IV-Stelle verteidigt ihre Renten-Praxis

Chef Paul Meier schliesst künftig höhere Hürden für Rentenbezug aber nicht aus


Von Matthias Brunner


Die IV-Stelle Basel-Stadt wehrt sich gegen Vorwürfe, Gesuche zu wohlwollend zu behandeln. Die Geschäftsprüfung sowie das dreimonatige Monitoring durch das Bundesamt für Sozialversicherungswesen habe die Basler Praxis weitgehend bestätigt, sagte der Basler IV-Chef Paul Meier.


Seit der Begriff "Scheininvalide" kursiert, droht die Hemmschwelle in der öffentlichen Diskussion rund um die Probleme der Invalidenversicherung weiter abzusinken. Die IV-Stelle Basel-Stadt - des Kantons mit der höchsten IV-Rentner-Quote der Schweiz - ist zunehmend Anfeindungen ausgesetzt: "Wir erhalten anonyme Schreiben, in denen wir beschimpft werden, sogenannt Scheininvalide zu unterstützen", erklärt IV-Stellenleiter Paul Meier. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stünden vermehrt unter Druck.

Vorläufiges Stillschweigen

Am Montag letzter Woche hat das angekündigte Gespräch zwischen ihm, Regierungsrat Ralph Lewin und Beatrice Breitenmoser, der Leiterin des Geschäftsfeldes Invalidenversicherung, stattgefunden. Über den Inhalt des Gesprächs soll die Öffentlichkeit wegen Ferienabwesenheit einer der Beteiligten erst kurz vor Auffahrt via eine Medienmitteilung informiert werden.

Immerhin soviel lässt Meier aber schon durchblicken: "Während der Geschäftsprüfung im Frühjahr 2003 wurden komplexeste Invaliditätsfälle, hauptsächlich aus dem Bereich der Psychosomatik, geprüft. Dabei wurde der IV-Stelle eine sehr gute Arbeit attestiert. Während des Monitorings im Herbst 2003 wurden alle Rentenentscheide geprüft. Auch hier wurden keine systematischen Fehler festgestellt." Meier will jedoch nicht ausschliessen, dass das Treffen mit der obersten IV-Chefin des Landes "etwas auslösen" könnte.

"Basel wird immer mehr IV-Rentner haben"

Kritik übt Meier an der Nationalfondsstudie zur Situation der IV-Praxis in der Schweiz. Darin nicht berücksichtigt sei, dass Basel einen Ausländeranteil von 37 Prozent aufweise. "Wir werden in Basel immer mehr IV-Rentner haben, als beispielsweise reine Landkantone oder als Kleinstkantone wie Nidwalden oder Appenzell-Innerrhoden." Als Gründe sieht er dafür die in der Nationalfondsstudie genannten Ursachen wie hohe Ärztedichte, viele Psychiater, der Umstand der medizinischen Zentrumsfunktion, die eine gewisse Anziehungskraft ausübe, die Urbanität des Kantons sowie den hohen Anteil der Bevölkerung mit ausländischer Nationalität. Da Ausländer oft harte körperliche Arbeit verrichten wie auf dem Bau, sei ihr Risiko oft höher, invalid zu werden. Ebenfalls eine Rolle spiele, dass der Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung in Basel-Stadt ständig abnähme. Während gesunde Erwerbstätige, die sich dies leisten könnten, in die Agglomeration wegzögen, blieben AHV- und IV-Bezüger sowie Sozialhilfeempfänger zurück.

Meier verneint, dass Basel eine "besonders versichertenfreundliche" Haltung einnehme: "Wir halten uns an das Gesetz. Er hält es für unwahrscheinlich, dass IV-Stellen bestimmte Unternehmenskulturen zugunsten oder gegen die Versicherten pflegten.

Ratsuchende beklagen lange Wartezeiten

Unabhängig von der laufenden Diskussion stellt Sigrid Feld von der Beratungsstelle "Wegweiser" fest, dass Ratsuchende öfters das lange Verfahren beklagten. "Manche Hilfesuchende geraten dadurch in eine finanzielle Notlage", erklärt Feld weiter. Sie stelle bei vielen im Sozialbereich Tätigen fest, dass diese ausgebrannt seien und gegenüber den Anliegen der Klientenschaft abstumpften.

Keine Stellungnahme wollte Christian Lipps von der Ausländerberatung der GGG abgeben: "Es handelt sich hier um ein heikles, politisches Thema." Pro Infirmis befürchtet dagegen negative Folgen für die IV-Bezügerinnen und -Bezüger durch die laufende Debatte.

Gesetzesrevision bringt Verschärfung

Welche Folgen die in der Öffentlichkeit laufende Debatte auf die Praxis der kantonalen IV-Stellen haben wird, kann vorderhand nicht abgeschätzt werden. Sicher ist gemäss Meier aber, dass mit der derzeit in der Vorbereitung stehenden 5. IV-Gesetzesrevision Massnahmen eingeleitet werden müssten, welche einerseits das Sozialwerk Invalidenversicherung retteten und sanierten, anderseits aber auch die seit Jahren anhaltende landesweite Zunahme der Anzahl IV-Rentner eindämme.

12. Mai 2004

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"Unterstützung bei psychischen Krankheiten sofort aufheben"

Das eher abstrakte Gebiet der Psyche ist zweifelsohne sehr viel schwieriger fassbar als das des Körperlichen, des Konkreten, des Sichtbaren. Andererseits bedeutet eine IV-Rente für mich, IV-rechtlicher Laie, eine dauerhafte Unfähigkeit etwas Bestimmtes zu tun. In diesem Falle: Erwerbstätig zu sein. Das bedeutet, immer aus meiner beschränkten Sicht, dass man psychische Schäden als etwas Permanentes bewertet, gleich beispielsweise einer Lähmung. Genau damit habe ich grundsätzliche Probleme. 1. Gibt es Psychopharmaka en masse. 2. Gibt es stationäre oder ambulate Therapien en masse. 3. Gibt es absolut rein gar nichts Vergleichbares zu Gunsten eines total Gelähmten. Weshalb also eine Gleichbehandlung von Ungleichem?

 

Ich bin absolut einverstanden, dass es legitim und normal ist, hin und wieder ne Krise zu haben. Nur mit dauerhafter Invalidität kann das meiner Ansicht nach schlicht nichts zu tun haben. Ich wage zu unterstellen, dass dort das Problem liegt und dass man das im Volksmund "Scheininvalidität" nennt. Denn, Hand aufs Herz, haben wir nicht alle irgend welche Probleme, irgendwelche Antipathien, die, wenn hochstilisiert, als "psychisch-klinisch relevant" gelten könnten?

 

Meine Empfehlung: Die Unterstützung bei psychischen Krankheiten, nicht bei geistigen Krankheiten, ist sofort aufzuheben.


Patric C. Friedlin, Basel



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