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Mündel-Geld: Zweieinhalb Jahre für ungetreuen Beistand

350'000 Franken: Betreuer bediente sich vom Konto seines invaliden Schwagers


Von Peter Knechtli


Urteil im Fall des 59-jährigen Beistands, der vom Konto seines Mündels über 350'000 Franken abzog: Das Strafgericht verurteilte ihn heute Donnerstagnachmittag wegen Veruntreuung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.


Das Strafgericht unter den Vorsitz von Andreas Schröder setzte das Strafmass so an, dass der Angeklagte Prattler Beistand ein halbes Jahr tatsächlich absitzen muss – allenfalls unter Verwendung von Fussfesseln ("electronic monitoring") – und die restlichen zwei Jahre bedingt ausgesprochen werden. Ausserdem muss der Beschuldigte dem Mündel den angerichteten Schaden in Höhe von gut 350'000 Franken ersetzen und ihm eine Parteientschädigung von 10'800 Franken zahlen.

Freispruch für Ehefrau

Die Ehefrau des Beistands wurde vom Vorwurf der Anstiftung zur Veruntreuung und Gehilfenschaft freigesprochen, da sie bei den 140 als unrechtmässig angeklagten Transaktionen "gar keine Rolle spielte", wie das Gericht zur Auffassung kam. Der Geschädigte ist der relativ vermögende Bruder der Ehefrau, der seit bald vierzig Jahren nach einem Unfall mit Schädelbruch invalid ist.

Während der zehnjährigen Betreuungszeit hatte der Beistand der örtlichen Vormundschaftsbehörde nur für die ersten zwei Jahre eine Betriebsrechnung abgeliefert. Danach nahm er das Heft selbst in die Hand, ohne künftig der Behörde Abrechnungen vorzulegen: Er begann mit eigenmächtigen Bezügen vom Konto seines Schwagers, womit er zu einem beachtlichen Teil Weine, Massanzüge, Restaurant-Besuche und Reisen finanzierte. Obschon er während der Delikts-Zeit durchschnittlich 150'000 Franken pro Jahr verdiente, baute er Schulden mit Betreibungen von über 470'000 Franken auf.

Gerichts-Fazit: "Job nicht erfüllt"

Damit habe er sich keineswegs, wie behauptet, in einer "Notlage" befunden. Wie das Geld drauf ging, erschloss sich dem Gericht nicht, aber sicher war es: "Sie haben nie um Ihr Überleben gekämpft." Vielmehr seien für den Angeklagten "die eigenen Interessen im Vordergrund gestanden". Dabei habe er, der als Einziger Zugang zum Mündel-Konto hatte, nicht nur seinen Status als Beistand, sondern auch jenen als Schwager ausgenützt: "Sie haben den Blick für die Realität verloren und ihren Mündel betrogen."

Auf eine vorhaltlose Ablehnung durch das Dreiergericht stiess die Behauptung des Beschuldigten, er habe die Bezüge auch als eine Entschädigung dafür getätigt, dass er sich für seinen Schwager "aufopfernd gekümmert" habe. Laut den Akten seien es jährlich rund zwei Besuche und vielleicht noch etwas mehr gewesen.

Ohnehin gehe es gar nicht, sich in Eigenregie ein "hypothetisches Honorar" zuzuschanzen und dem "Mutti" der Ehefrau die Krankenkassen-Prämien über das Mündel-Konto zu zahlen. Indem der Angeklagte auch noch auf amtliche Abrechnungen verzichtet habe, um sein Selbstbedienungs-System aufrecht zu erhalten, sei eines deutlich geworden: "Sie haben Ihren Job nicht erfüllt" (so Schröder).

Kritik an Passivität der Vormundschaftsbehörde

Falls er tatsächlich die Prämien der Schwiegermutter mit dem Geld ihres Sohnes hätte zahlen wollen, wäre es die Pflicht des Angeklagten gewesen, dies durch die Vormundschaftsbehörde offiziell bewilligen zu lassen: "Man kann nicht einfach selbst in die Kasse greifen." Selbst wenn die Behörde ihn gewähren liess, bedeute dies nicht eine Entbindung von seinen Pflichten als Amtsträger. So sei die Kasse der Vormundschaftsbehörde für die Honorarzahlung zuständig, nicht das Vermögen des Mündels. Es gehe ausserdem nicht, dass ein Beistand im Namen und mit dem Geld seines Mündels Geschenke macht – beispielsweise "Feste" oder einen TV-Apparat für 8'000 Franken.

In einer kurzen, aber deutlichen Passage seiner Begründung bezog sich der Richter auf die Rolle der Vormundschaftsbehörde Pratteln: Sie habe Kontroll-Pflichten während Jahren nicht wahrgenommen und zugelassen, dass in dieser Zeit keine Abrechnungen vorgelegt wurden. Das sei "beunruhigend und bedarf der Abklärung", sagte Schröder in seinem stringenten Vortrag – Geschäftsprüfer des Einwohnerrats dürften hellhörig werden.

Ein Kränzchen wand das Gericht dafür der Nachfolge-Organisation KESB, die mit der Konto-Sperrung und dem Mandats-Entzug "umgehend, speditiv und korrekt" reagiert habe.

"Beleg für das postfaktische Zeitalter"

Irritiert war das Gericht darüber, dass der Beistand – trotz teilweisem Geständnis – bis zum Ende der Gerichtsverhandlung kein wirkliches Unrechtsbewusstsein entwickelte: "Sie zeigen bis heute keine Einsicht und Reue und sind immer noch der Meinung, das Geld stehe Ihnen zu." Diese Haltung, so interpretierte Schröder, sei "wie ein Beleg für das postfaktische Zeitalter".

Die Leitende Staatsanwältin Sylvia Gloor Hohner und Susanna Marti, die Rechtsvertreterin des Mündels, zeigten sich nach Schluss der Verhandlung "zufrieden" mit Urteil und Begründung. Der Beistand kann innerhalb von zehn Tagen Berufung beim Kantonsgericht einlegen.

20. Dezember 2016

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