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"Die Pistole des Strafrechts": Anwalt Völlmin, Beklagter Wüthrich*
Freispruch für Regierungsrat Urs Wüthrich vor Strafgericht
Die Verlautbarungen des Bildungsdirektors über einen Wohngruppenleiter waren nicht ehrverletzend, sondern Amtspflicht
Von Peter Knechtli
Das Baselbieter Strafgericht hat heute Montagmorgen den sozialdemokratischen Regierungsrat Urs Wüthrich vom Vorwurf der Ehrverletzung freigesprochen. Die Privatklage war vom früheren Geschäftsführer des Vereins Wohngruppen eingereicht worden.
Was für ein Bild der schweizerischen Konkordanz heute Montagmorgen im Gerichtssaal: Der Beklagte Regierungsrat Urs Wüthrich liess sich vom Anwalt und früheren SVP-Kantonalpräsidenten Dieter Völlmin verteidigen und vorn mitten im Halbrund sass, leicht erhöht, der christdemokratische Strafgerichtspräsident Adrian Jent.
TV-Bericht war der Auslöser
Der Grund für das Rencontre vor den Schranken des Gerichts: Der frühere langjährige Geschäftsleiter des "Vereins Wohngruppen Baselland", der sich von 2002 bis 2004 in finanziellen Schwierigkeiten befand, hatte gegen Wüthrich eine Privatklage wegen Ehrverletzung eingereicht. In einem TeleBasel-Bericht war Wüthrich vorgeworfen worden, er habe falsche Bilanzen des Vereins akzeptiert, mit dem der Kanton eine Leistungsvereinbarung getroffen hatte. Gegen diese Behauptung des TV-Senders wehrte sich Wüthrich am 31. März 2006 mit einer ausführlichen Medienmitteilung, in der er die Krisen-Situation aus seiner Sicht darlegte.
Dabei soll er nach Auffassung des Wohngruppen-Geschäftsführers mit Anschuldigungen zu weit gegangen sein und dessen Ehre verletzt haben. So habe – so Wüthrich in der Medienmitteilung – der Leiter den Beschluss des Vorstandes nicht umgesetzt, eine defizitäre Kriseninterventionsstelle in Frankreich zu schliessen. Diese habe "zu noch grösseren Verlusten geführt, die von der Aufsichtsstelle des Kantons bemerkt wurden". Anfang 2004 sei der Aufsichtsstelle in Wüthrichs Direktion zudem bekannt geworden, dass der spätere Kläger Gelder der Beruflichen Vorsorge in Höhe von 243'000 Franken "zur Bewältigung der Liquiditätskrise" verwendet habe. Diese Aussagen sowie Antworten Wüthrichs während einer Fragestunde im Landrat hatten den Wohngruppen-Leiter veranlasst, gegen Wüthrich rechtlich vorzugehen. Einigungsversuche war gescheitert.
Das Gefecht der Verteidiger
Daniel Brügger, der Verteidiger des Klägers, warf Wüthrich vor Gericht vor, er habe mit seinen Äusserungen den Heimleiter öffentlich "als Sündenbock" und "als Kriminellen hingestellt, um ihn abschiessen zu können". Der "Scherbenhaufen" sei erst nach Wüthrichs Verlautbarungen entstanden, als die Jugendlichen "auf die Strasse gestellt wurden und damit die Einnahmen wegbrachen". Der Kläger habe den Verein "in keiner Weise geschädigt" und sei "für das angebliche Defizit nicht verantwortlich".
Wüthrichs Verteidiger Dieter Völlmin vermisste eine Substantiierung der Vorwürfe. Was seinem Mandaten angelastet werde, habe "nichts mit Ehrverletzung zu tun". Der Kläger halte "die Pistole des Strafrechts an die Schläfen eines Regierungsrates", dabei sei er doch einfach "enttäuscht, verletzt und wütend" über den Zusammenbruch seines Lebenswerks. Zudem sei der Kläger bereits rechtskräftig verurteilt worden, weil er einem 80 Prozent-Angestellten nur Sozialbeiträge für eine 20 Prozent-Pensum verrechnete. Wüthrich habe mit seiner Information seine Amtspflicht wahrgenommen.
Eine teure Klage
Das Gericht wies die Klage und den Antrag auf Entrichtung einer Genugtuungssumme vollumfänglich ab, sprach Wüthrich kostenlos fei und brummte dem Kläger eine Parteientschädigung von fast 10'000 Franken auf. Zudem muss er die Verfahrenskosten und die Urteilsgebühr zahlen. Zusammen mit seinen eigenen Anwaltskosten dürfte ihn die Klage gegen das Regierungsmitglied wohl gegen 20'000 Franken kosten. Wie er nach der Verhandlung gegenüber OnlineReports sagte, werde er das Urteil höchstwahrscheinlich nicht anfechten.
In seiner ausführlichen Urteilsbegründung sagte Richter Jent, die Ehre sei nicht gegen jede unangenehme Kritik strafrechtlich geschützt. Geschützt sei nur die "Ehre, als anständiger Mensch zu gelten". Jent stellte die gesetzliche Amtspflicht des Beklagten in den Vordergrund: "Es besteht kein Zweifel, dass Herr Wüthrich nicht nur das Recht hatte, sondern gehalten war, sich öffentlich über diesen Fall zu äussern." Die Aussagen des Bildungsdirektors seien "nicht unwahr" gewesen und "nicht wider besseres Wissen erfolgt". Da der Rechtfertigungsgrund der Amtspflicht vorrangig sei, sei der Wahrheitsbeweis obsolet.
Wüthrich zeigte sich nach der vierstündigen Verhandlung über den Freispruch erleichtert. Das Verfahren sei auch für seine Familie eine Belastung gewesen (Audio-Interview unten hören).
* Unmittelbar vor der Urteilsverkündung in Liestal
1. Februar 2010