© Foto by OnlineReports.ch
"Mails werden nicht gelesen": Gauglers B&B-Domizil in Lausen
Daniela Gaugler ist zur Hypothek geworden
Das Bauinspektorat hat über ihren Bed and Breakfast-Betrieb entschieden – doch die Baselbieter Landratspräsidentin schweigt beharrlich
Von Peter Knechtli
Wer erfahren will, wie Krisen-Kommunikation nicht funktioniert, kann sich an der Baselbieter SVP-Politikerin Daniela Gaugler ein Beispiel nehmen. Die derzeitige Landratspräsidentin steht unter Verdacht, dass sie in der Gewerbezone ihrer Wohngemeinde Lausen unter dem Vorwand eines Bed and Breakfast-Betriebs zonenrechtswidrig Appartements vermietet hat. Verwickelt ist sie auch in einen heftigen familieninternen Streit um ein Haus im Wallis, der von keiner öffentlichen Relevanz ist. Dies ganz im Gegensatz zu einem B&B-Betrieb, der mutmasslich nur der Tarnung diente.
So ungeschickt mit diesem Konflikt umzugehen, wie es Daniela Gaugler getan hat, darf sich eine Politikerin in der Funktion der "höchsten Baselbieterin" niemals leisten. Sie beging dabei sechs klassische Fehler.
Fehler 1: Die Abstreiterei. Als erst die "Basellandschaftliche Zeitung" und dann die "Basler Zeitung" die Zonenfrage des Betriebs in Lausen thematisierten, trat Daniela Gaugler blauäugig auf und stritt jeglichen problematischen Kontext ab. Sie halte die Rahmenbedingungen der zuständigen Behörden ein. Die Vorwürfe seien "haltlos". In einem Hotel könnten Gäste auch so lange bleiben, wie sie wollten. Belege von Behörden, die die Zonenkonformität ihrer Mietwohnungen bestätigten, blieb sie schuldig.
Fehler 2: Die Verwirrung. In ihrer präsidialen Antrittsrede vor dem Landrat führte Daniela Gaugler aus: "Diese Kampagnen wären wahrscheinlich nicht erfolgt, wenn ich in einem anderen Familienmodell leben würde." Was an ihrem Familienmodell als verheiratete Ehefrau aussergewöhnlich ist und was dieses Modell mit der B&B-Kontroverse zu tun hat, darüber rätselt das politische Baselbiet noch heute.
Fehler 3: Die Rechthaberei. Statt zu versuchen, die Wogen zu glätten, fuhr sie die Linie der Unfehlbarkeit. Trotzig sagte Daniela Gaugler in ihrer Antrittsrede, sie akzeptiere "keine Angriffe auf meine Person". Sie war sich offenbar nicht im Klaren, dass an Politikerinnen und Politiker in Spitzenfunktionen hohe Anforderungen an die persönliche und moralische Integrität gestellt werden müssen. Dies betrifft auch den privaten Bereich – insbesondere dann, wenn es um Geschäfte auf möglicherweise auf illegaler Basis geht.
Fehler 4: Die Opfer-Rolle. Daniela Gaugler sprach wiederholt von einer "Medienkampagne" mit klar verteilten Rollen: Die Medien als Täter, sie selbst als unschuldiges Medien-Opfer.
Fehler 5: Das Schweigen. Daniela Gaugler schweigt. Selbst jetzt, nachdem die das Bauinspektorat seine Verfügung erlassen hat, erhalten anfragende Journalisten von ihr keine Antwort. Die Landratspräsidentin ist so organisiert, dass Mail-Anfragen während zwei geschlagenen Wochen "nicht gelesen" werden. Früher schon liess sie Partei-Exponenten für sich reden, statt selbst hinzustehen.
Fehler 6: Der klagende Ehemann. In diesen Tagen trat Ehemann Christoph Gaugler auf das Parkett, während seine Ehefrau in den Ferien weilt und unerreichbar ist. Er reichte Strafanzeigen wegen Amtsgeheimnisverletzung und Anstiftung dazu ein. Das ist sein Recht, aber politisch unklug.
Dass der Persönlichkeitsschutz auch für politische Exponenten gilt ist unbestritten. Nicht alles, was sie im privaten Bereich unternehmen, darf auch der Öffentlichkeit in Text und Bild vorgesetzt werden. Ob Daniela Gaugler mit ihrem Ehemann in einen Familienkrach um eine familieneigene Liegenschaft verwickelt ist, hat keinen Einfluss auf ihre politische Funktion.
Aber Politiker sind als Personen des öffentlichen Interesses richtigerweise einer erhöhten Beobachtung auch der Medien ausgesetzt – erst recht, wenn finanzielle Interessen oder die Einhaltung von Gesetzen im Spiel sind. Wenn eine Politikerin wie Daniela Gaugler privat einen regulären Bed and Breakfast-Betrieb führt, ist nicht das Geringste dagegen einzuwenden. Wenn sie dieses Konstrukt aber nur als Deckmantel für ein ganz normales zonenwidriges Vermietungs-Geschäft dient, dann gehört dieser Sachverhalt in den öffentlichen Diskurs.
Bisher hat Daniela Gaugler konsequent auf der Rechtmässigkeit ihres Touristik-Betriebs bestanden. Nun liegt die Verfügung des Bauinspektorats vor, die Gauglers Angaben widerspricht.
Dabei offenbaren sich aber neue Merkwürdigkeiten – diesmal auch seitens der Bewilligungsbehörden. Das Bauinspektorat meldete diese Woche zwar, dass die Verfügung gegenüber dem ihrem Gauglers B&B-Betrieb nun vorliege. Aber sie unterschlug merkwürdigerweise das, was die Öffentlichkeit am meisten interessierte: Ob Daniela Gaugler geschummelt hat oder nicht. Dies sei "nicht von öffentlichem Interesse", behaupteten die Direktions-Juristen, und der Untersuchungsgegenstand habe nichts mit Gauglers Landrats-Präsidium zu tun.
"Wollte das Bauinspektorat
die Journalisten 'scharf' machen? Kaum."
Diese Haltung ist grotesk: Weshalb hat denn die Bau- und Umweltschutzdirektion überhaupt eine Medienmitteilung verschickt? Um Journalisten "scharf" zu machen? Kaum. Logischerweise wohl nur, weil sie annahm, dass eben doch ein öffentliches Interesse bestehe – es aber Sache der Betroffenen sei, Licht ins Dunkle zu bringen.
Nicht weniger fragwürdig ist aber auch das Vorgehen von Gauglers Ehemann Christoph. Weniger seine Strafanzeigen sind bemerkenswert als vielmehr ihre Begründung, die einer Zielquittung der durch die BaZ verbreiteten Informationen (der Betrieb sei "illegal" und müsse "zurückgebaut" werden) gleichkommt. Denn wäre die Information über Grundzüge der Verfügung völlig falsch gewesen, hätte sie so leicht als Ente abgetan werden können, dass eine Strafanzeige obsolet gewesen wäre.
Öl ins Feuer goss Ehemann Gaugler mit der Feststellung, alles deute darauf hin, dass die BaZ "die Detailinformationen zum Entscheid des Bauinspektorates aus dem Kreis der Mitarbeitenden beim Bauinspektorat erhalten hat". Mit dieser schwerwiegenden Vermutung verdächtigt Gaugler die kantonale Baubewilligungsbehörde des Rechtsbruchs, ohne dafür Beweise vorzulegen, was auf eine weitere Konfliktlinie hinweist. Denn dies ist nicht die kooperative Art, mit der ein KMU mit der Bewilligungsbehörde umgeht.
Derweil schweigt die Frau Landrats-Präsidentin unter hingebungsvoller Duldung ihrer Landratsbasis weiter. Ob sie noch das Vertrauen einer Landrats-Mehrheit geniesst, ist zumindest sehr fragwürdig. In ihrer grenzenlosen Unfähigkeit zur Selbstkritik hat sie es verpasst, die Fakten zu ihrem rechtlich wohl nicht haltbaren Touristik-Geschäft und die Verfügung der Bewilligungsbehörde schonungslos und vollumfänglich auf den Tisch zu legen – wie es letzten Dezember die Kantonsregierung zur Honorar-Affäre in bemerkenswerter Transparenz getan hat.
"Ruhe wird nicht einkehren, so lange
die höchste Baselbieterin schweigt."
Zwar stehen der in Bedrängnis geratenen Politikerin die Beschwerdewege offen. Doch wird sie sie beschreiten, verwickelt sie sich in neue Widersprüche. In einem Brief an ihre Landratskolleginnen und -kollegen vom 8. August versprach sie: "Ich werde deshalb konsequenterweise alle behördlichen Auflagen, so sie denn gemacht werden sollten, befolgen."
Die Lausner Geschäftsfrau ist nun nicht mehr unauffällige SVP-Volksvertreterin, sondern Vorsitzende der Gesetzgebenden Gewalt im Kanton. Als im Lichte der Öffentlichkeit stehend kann sie sich nicht, wie die Baudirektions-Juristen meinen, auf nicht vorhandenes öffentliches Interesse berufen. Ganz im Gegenteil: Ruhe wird nicht einkehren, so lange die höchste Baselbieterin schweigt.
Daniela Gaugler sollte sich nicht der Illusion hingeben, sie könne ihren Fall weiterhin schmollend bis zum Ende ihres Präsidialjahres aussitzen. In einem halben Jahr sind kantonale Wahlen. Falls sie sich zu den Vorwürfen um ihr B&B-Phantom nicht unverzüglich und ohne jeglichen Vorbehalt den Medien stellt, droht sie ihre letzten politischen Freunde zu verlieren. Eine Hypothek ist sie heute schon – nicht nur für ihre SVP, sondern auch für das Amt der politischen Funktionsträger und der ganzen Institution "Landrat". Als Landratspräsidentin ist sie höchste Repräsentantin des Baselbiets und damit dem Vorbild als Hüterin von Recht und Moral ganz besonders verpflichtet.
11. Oktober 2014
Weiterführende Links:
"Gut, dass die Presse aufmerksam bleibt"
Mit Ihrem Artikel in OnlineReports bringen Sie die ganze Problematik, insbesondere den angeschlagenen Ruf eines Teils des Baselbieter Landrats, hervorragend auf den Punkt. Gratulation! Gut und notwendig, dass die Presse aufmerksam bleibt.
Erwin Veith, Augst
"Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass ..."
Einmal mehr begeistern Sie durch Ihren Kommentar, der natürlich ein sehr besonderer und vor allem sehr souveräner ist! Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass es wohl vielen so geht wie mir: Ich hoffe in so heiklen Angelegenheiten jedenfalls immer, einen Ihrer Kommentare zu finden, die mich praktisch immer überzeugen! Es ist ja leider so, dass ich beispielsweise die Berichterstattung der BaZ immer mit dem Gefühl oder der Frage lese: Wird jetzt wieder jemand in die Pfanne gehauen oder ist die Sache wirklich so, wie sie dargestellt wird?
Florian Suter, Bubendorf
"Vielen Dank"
Vielen Dank für diesen guten Artikel. Bin sicher, dass der grösste Teil der politisch interessierten Bevölkerung des Baselbiets Ihre Aussagen auch so sehen.
Martin Naescher, Gelterkinden
"Journalistische Brillanz"
Treffende Analyse, in journalistischer Brillanz formuliert!
Albert Augustin, Gelterkinden
"Eine Wohltat"
Gratulation zu diesem sachlichen Bericht in höchst brisanter Angelegenheit. Emotional gefärbte und schon gar mit Vermutungen gespickte Artikel bringen niemandem etwas. Darum ist eine solche Analyse eine Wohltat.
Beatrice Isler, Basel
"Clever as ever"
Clever as ever! Herzliche Gratulation zu dieser hervorragenden Lage-Analyse.
Beatrice Alder, Basel