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"Medien als Transporteure": Zur Fahndung ausgeschriebener Hooligan
Bild-Medien werden verstärkt zu Instrumenten der Fahndung
Hooligan-Fotos: Die wachsende Nähe der Medien zur Strafverfolgung kann problematisch sein
Von Peter Knechtli
Die Staatsanwaltschaften haben endgültig das Internet als digitales Fahndungs-Werkzeug entdeckt. Dabei zählen sie unausgesprochen auf die Kooperation der Medien, wenn es um die mögliche Veröffentlichung von Verdächtigten-Fotos geht. Die Medien begeben sich in Gefahr, Instrument der Strafverfolgung zu werden statt zu ihr auf Distanz zu bleiben.
Es ist eine bekannte Tatsache, dass die Strafverfolgungsbehörden selektiv gern mit den Medienschaffenden zusammenarbeiten – vor allem dann, wenn die Kooperation ihren Fahndungsinteressen entspricht. Kaum eine Kriminal-Meldung von Polizei und Staatsanwaltschaft, die nicht mit einem Zeugenaufruf versehen ist.
Es ist ein stillschweigender Deal: Wir füttern euch mit Kriminalitäts-Nachrichten – ihr seid uns bitte mit der Publikation von Zeugenaufrufen und Präventionsbotschaften behilflich. Diese Konvention macht grösstenteils Sinn, denn welches Medium möchte einerseits auf die offiziellen Kriminalitäts-Nachrichten verzichten und anderseits nicht aktiv dazu beitragen, dass Täter gefasst werden. OnlineReports publiziert regelmässig Zeugenaufrufe, die indes klar als "Fahndungshilfen" deklariert sind.
Drei Eskalationsstufen
Die Zusammenarbeit beziehungsweise die gegenseitige Abhängigkeit von Strafverfolgern und Journalisten ist damit um ein bedeutendes Merkmal (ebenfalls stillschweigend, weil der informelle Austausch zwischen den beiden Interessengruppen faktisch inexistent ist) erweitert worden: mit der Veröffentlichung von Fahndungsbildern durch die Staatsanwaltschaft im Internet. Es geht dabei bisher vor allem um gewaltverdächtige (Fussball-)Hooligans und um ein dreistufiges Eskalations-Verfahren:
1. Die Staatsanwaltschaft kündigt nach konkreten Straftaten an, Bilder von Gewalttätern ab einer bestimmten Frist zu veröffentlichen. Die Ankündigung enthält den Hinweis, dass von der Publikation eines Bildes abgesehen werden kann, wenn sich die Gesuchten innert der gesetzten Frist bei den Strafverfolgungsbehörden melden.
2. Fotos von Gesuchten, die sich innert der gesetzten Frist nicht melden, werden nun auf der Website der Staatsanwaltschaft verpixelt (nicht ohne weiteres identifizierbar) publiziert. Diese Publikation versteht sich als eine letzte Mahnung an die Gesuchten: Wenn ihr euch jetzt nicht meldet, steht hier demnächst unverpixelt euer identifizierbares Gesicht.
3. Melden sich die Gesuchten trotzdem nicht, wird nach Ablauf einer bestimmten Frist ihr Gesicht auf der Website der Staatsanwaltschaft unverpixelt veröffentlicht – billigend in Kauf nehmend, dass die Bild-Medien die Fahndungs-Fotos übernehmen.
Das virtuelle Fahndungsplakat
Es handelt sich um eine neue Form der Fahndung, die in Basel-Stadt erstmals angewendet wurde, als ein Brutalo in einem Bus einen völlig unbeteiligten Passagier zusammenschlug (siehe untenstehenden Link). Die Staatsanwaltschaft stellte das Überwachungs-Video der businternen Überwachungs-Kamera ins Internet und landete damit – dank zahlreicher Berichte in den Medien – einen derartigen Zugriffs-Erfolg, dass der Server vorübergehend abstürzte. Später kam die Foto-Suche nach vermuteten Fussball-Gewalttätern im Internet hinzu – als eine Art virtuelles Fahndungsplakat, wie wir es unter anderem aus Western-Filmen kennen.
Diese Fahndungsmethode funktioniert aber vorläufig nur dann, wenn die Staatsanwaltschaften bei allen drei Eskalations-Stufen auf die Dienste der Medien zählen können. Angenommen, die Medien würden über eine oder mehrere Stufen dieser Fahndungsmethode konsequent nicht berichten, wäre sie gescheitert. Grund: Gesuchte könnten sich wohl zu Recht auf den Standpunkt stellen, den Aufruf zur freiwilligen Meldung bei der Staatsanwaltschaft nicht gekannt zu haben. Es kann nämlich – zumindest bisher – nicht davon ausgegangen werden, dass Gesuchte regelmässig die Website der Staatsanwaltschaft konsultieren.
Sexy-Stoffe für den Boulevard
Die ersten beiden Fahndungsstufen richten sich denn auch nicht primär an die Öffentlichkeit, sondern – über die Medien als Transporteure – direkt an die Gesuchten. Die Medien werden zum Überbringer von Mahnungs-Botschaften der Strafverfolger an verdächtige Täter.
Der verstärkte Einbezug der Informations-Medien in die Arbeit der Strafverfolgung liegt teilweise auch im Interesse der Medien selbst. Es ist nicht zu verschweigen, dass es sich bei der Veröffentlichung von Fahndungsfotos um Meldungen mit hoher Zugriffs-Potenz handelt: Wer in der Leserschaft ist schon nicht neugierig, welches Gesicht hier in den öffentlichen Schauraum gestellt wird und es mit der Justiz zu tun bekommt! "Sexy" werden solche Stoffe in Boulevard-Medien genannt. Die Verantwortlichen können die Publikation von identifizierbaren Gesichtern scheinheilig damit als zulässig legitimieren, dass selbst die Staatsanwaltschaft zu diesem Mittel gegriffen hat (und die müsse ja die Grenzen des Persönlichkeitsschutzes kennen).
Gefahr einer Persönlichkeitsverletzung
Dass unter den Medienschaffenden eine berufsethische Debatte über den verstärkten Einbezug in die Fahndungsarbeit der Strafverfolgung eingesetzt hätte, ist bisher nicht erkennbar (wie überhaupt solche Diskussionen unter den Medienschaffenden bestenfalls noch hausintern, aber kaum noch kollektiv geführt werden).
Allerdings wäre eine solche Debatte dringend nötig, denn die Bildmedien begeben sich hier in eine gefährliche Nähe zur Strafverfolgung. Denn es ist durchaus denkbar, dass Zeitungen und Online-Portale bei ihren Verbreitungs-Helfersdiensten unbedacht eine Persönlichkeitsverletzung begehen, zumal sie die Kriterien der Bilder-Auswahl nicht kennen. Bei den Gesuchten handelt es sich nicht um Täter, sondern aus der Sicht der Strafverfolgung um Tatverdächtige, die jedoch den Schutz der Unschuldsvermutung geniessen. Publizieren Medien nun unverpixelte Fotos von Tatverdächtigen, so bleiben diese Bilder während Jahren unverändert im Netz, selbst wenn sich eine Schuld vor Gericht nicht hat nachweisen lassen. Im Gegensatz dazu nimmt die Staatsanwaltschaft die Bilder vom Netz, wenn der Zweck der Publikation erfüllt ist.
Medien sind keine Fahndungs-Werkzeuge
Wie sich die Praxis entwickelt, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass es nicht die Aufgabe von Medien sein kann, nach Hooligans zu fahnden (was eine gewisse Hilfe bei der Täter-Suche nicht ausschliesst). Ebenso wenig ist es ihre Aufgabe, Fahndungs-Websites der Staatsanwaltschaften zu bewerben. OnlineReports hat sich, berechtigte Ausnahmen vorbehalten, dazu entschieden, keine unverpixelten Bilder von Sport-Hooligans mehr zu publizieren. Dies ist, sofern sie es für angemessen hält, Sache der Staatsanwaltschaft.
Falls sich die digitale Fahndung nach Hooligans (oder andern potenziellen Gewalttätern) durchsetzt und sich die verbale wie fotografische Tätersuche auf der Web-Plattform der Staatsanwaltschaften als Haupt-Suchgefäss etabliert, kann sein, dass die heute noch neu erscheinende Investigations-Tätigkeit der Justiz-Organe für die Informationsmedien an Attraktivität verlieren wird.
14. Juli 2014
Weiterführende Links:
"Fotografische Überwachung würde zur Verbrechensprävention"
Würde der Gesetzgeber die ersten beiden "Eskalationsstufen" (mindestens die erste) beseitigen, indem er ein Gesetz erlässt, dass die Staatsanwaltschaft ermächtigt oder gar beauftragt, Fahndungsfotos umgehend nach einer (bestimmten) Tat zu veröffentlichen, ginge alles viel schneller. Dann können sich Gesuchte auch nicht mehr den Standpunkt geltend machen, sie hätten ihr Bild nicht gesehen; sie sind ja die Ersten, die wissen, was sie verbrochen haben und dass sie deswegen gesucht werden. Sie wissen vielleicht nur (noch) nicht, dass sie dabei aufgenommen worden waren; aber das darf keine Rolle spielen. Wenn potenzielle Täter stets dieses Damoklesschwert über sich wähnen müssen, sind sie möglicherweise zurückhaltender; so würde die an sich "ungemütliche" fotografische Überwachung der Öffentlichkeit zur Verbrechensprävention, was allemal besser wäre als die noch so erfolgreiche Fahndung nach einer Tat. Ob einzelne Medien "mitspielen", kann getrost ihnen überlassen bleiben.
Peter Waldner, Basel