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"Exzess-Anteil ist beunruhigend": Drogenpolitiker Carlo Conti, Sabine Pegoraro
Bier- und Schnaps-Umgehungsgeschäfte werden strafbar
Die beiden Basel planen gemeinsame Gesetzesregelungen gegen Alkoholexzesse und für verstärkte Prävention
Von Peter Knechtli
Nach dem anfänglich beabsichtigten Baselbieter Alleingang wollen die beiden Basel die jugendlichen Alkohol-Exzesse jetzt gemeinsam bekämpfen. So sollen Erwachsene, die Unmündigen Alkohol beschaffen, bestraft werden. Eingeführt wird auch die Bewilligungspflicht beim Verkauf alkoholischer Getränke.
"Es geht uns ausdrücklich nicht darum, die Jugendlichen zu kriminalisieren", betonten die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro (FDP) und der Basler Gesundheitsdirektor Carlo Conti (CVP), als sie heute Mittwochmorgen in Liestal ihre Pläne zu verschiedenen Gesetzesänderungen vorstellten. Der Alkoholkonsum unter den Jugendlichen sei insgesamt rückläufig, resümierte Conti kürzlich bekannt gewordene, aber nicht völlig unbestrittene Studienergebnisse. Das "Beunruhigende" sei "der zunehmende Anteil an Jugendlichen, die exzessiv trinken". Deshalb liege der Fokus der bikantonalen Anstrengungen auf dem Jugendschutz und der Prävention.
Alterslimite "16/18" bleibt
So verwundert nicht, dass die geplanten Gesetzesänderungen in erster Linie die Erwachsenen betreffen. Entgegen den ursprünglichen Plänen Pegoraros bleibt die Alterslimite von 16 Jahren (für den Kauf von Bier und Wein) und 18 Jahren (für gebrannte Wasser) bestehen. Die Sicherheitsdirektorin hatte letztes Jahr ins Auge gefasst, auch für Bier und Wein eine Alterslimite von 18 Jahren zu erlassen.
Das Belassen der heutigen Altersregelung betrachtet die Baselbieter Regierung offensichtlich als eine Konzession an ihre baselstädtischen Amtskollegen. Im Communiqué der beiden Regierungen heisst es, die Baselbieter Exekutive sei, bestätigt durch die Ergebnisse der Vernehmlassung "nach wie vor der Auffassung, dass mit der Herausetzung des Schutzalters von 16 auf 18 Jahre für den Verkauf von Bier und Alkohol der Alkoholkonsum durch Jugendliche reduziert werden kann." Im Interesse einer "übereinstimmenden Regelung mit dem Partnerkanton Basel-Stadt" - wo eine Heraufsetzung der Alterslimite "aus pädagogischen und politischen Gründen zur Zeit nicht durchsetzbar ist" - werde im Baselbiet "vorläufig" auf eine Erhöhung des Schutzalters verzichtet.
Drei Änderungen in beiden Basel
Nach den gemeinsamen Beratungen über die Kantonsgrenze hinweg schlagen die beiden Kantonsregierungen ihre Parlamenten jetzt drei Massnahmen vor, die Änderungen der Gastwirtschafts- und der Polizeigesetze sowie des Übertretungsstrafgesetzes nötig machen:
• Bier- und Weinverkauf wird bewilligungspflichtig. Wer Bier und Wein ausserhalb von Restaurants verkaufen will, braucht dazu eine kantonale Bewilligung. So wird die Regelung für das Baselbiet vorgeschlagen. Weil diese Lösung in Basel-Stadt "wegen der Menge und den urbanen Umständen" (Conti) zu einem "riesigen administrativen Problem" würde, geht der Stadtkanton den gegenteiligen Weg. Die Bewilligungspflicht entfällt, dafür wird eine "Interventionsnorm" geschaffen: Wer beim Verkauf von Alkohol Missbrauch begeht, wird mit Auflagen oder einem Verkaufsverbot belegt.
• Private Umgehungsgeschäfte werden bestraft. Erwachsene, die stellvertretend für Unmündige Alkohl kaufen oder weitergeben, werden bestraft. Diese Regelung gilt nicht im privaten Bereich, wenn beispielsweise ein Erziehungsberechtigter mit seiner 15-jährigen Tochter mit einem "Cüpli" aufs neue Jahr anstösst.
• Stark betrunkene Jugendliche werden polizeilich heimgeführt. Jugendliche bis 18 Jahre, die sich einem Alkohol-Exzess hingeben und sich auffällig verhalten, können auf Kosten der Eltern durch die Polizei an ihren Wohnort zurückgeführt werden. Gleichzeitig werden die erziehungsberechtigten Personen über diese amtliche "Rückführung" informiert. Dabei, so betonten Pegoraro und Conti, gehe es nicht darum, einen gemütlichen Taxidienst einzurichten. Vielmehr sollen die Eltern wieder stärker in die Erziehung "eingebunden" werden.
Verstärkte Prävention
Bei der Präsentation der geplanten Massnahmen wurde der präventive Charakter der Gesetzesänderungen deutlich. So konnten beispielsweise weder Pegoraro noch Conti konkrete Beträge nennen, wie hoch eine polizeiliche "Rückführung" eines betrunkenen Jugendlichen die Erziehungsberechtigten zu stehen kommen wird. Sabine Pegoraro nannte eine Grössenordnung von 100 bis 200 Franken für einen Stundeneinsatz. Es sei allerdings noch "offen", ob allenfalls ein "Sozialtarif" zur Anwendung komme. Die gesetzlich formulierte Kostenpflicht sei "ein Stück weit präventiv", sagte Conti: "Ein erstes Mal wird man nicht von Kosten reden."
Gleichzeitig mit den gesetzlichen Anpassungen sollen in beiden Kantonen auch die schon bestehenden Präventions- und Beratungsangebote ausgebaut werden. So soll eine bikantonale Fachgruppe bestehende Angebote überprüfen, neue Aktivitäten evaluieren und Verstärkungsvorschläge vorlegen. Im Baselbiet sollen die Testkäufe durch die Stiftung Jugendwerk des Blauen Kreuzes weiterführt werden. Überdies soll verstärkt auf die Betreuungs- und Kriseninterventions-Angebote des Kantonalen Psychiatrischen Dienstes aufmerksam gemacht und das Verkaufspersonal auf den Jugendschutz hin sensibilisiert werden. Lobende Erwähnung fanden Grossverteiler wie Coop, die abends ihren Alkoholverkauf freiwillig einschränken.
Falsche Stelle angefragt
Dass die Baselbieter Sicherheheitsdirektion letztes Jahr zuerst den Alleingang plante, führte Regierungsrätin Pegoraro auf ein Versehen zurück. Ihre Direktion habe zuerst das Basler Justizdepartement für eine gemeinsames Vorgehen angefragt, das abschlägig geantwortet habe. Sabine Pegoraro: "Wir wussten nicht, dass in Basel-Stadt die bei Carlo Conti angesiedelte 'interdepartementale Arbeitsgruppe Sucht' zuständig ist." Gegenüber OnlineReports hatte der Basler Justizdirektor Guy Morin Anfang Jahr erklärt, er habe von den Baselbieter Plänen nichts gewusst.
Das jetzt vorgestellte Massnahmenpaket wird in beiden Kantonen gemeinsam, aber nicht partnerschaftlich behandelt. Das Baselbiet hat die Nase etwas vorn: Die Vorlage an den Landrat liegt bereits vor - in Basel-Stadt stehen Bericht und Antrag derzeit noch aus.
9. Juli 2008
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