Werbung

© Ausriss by OnlineReports.ch
"Keine Frage nach Verlustscheinen": Amtliches Formular für Corona-Kreditantrag

Corona-Kredite können Fantasien von Betrügern wecken

Das Kreditformular fragt weder nach Verlustscheinen, noch wird es überprüft: Aber es drohen harte Strafen


Von Christian Hilzinger


Der Bund hilft bei der Auszahlung von Krediten an Corona-notleidende Unternehmen. Er trägt das Risiko einer ungewöhnlich summarischen Bonitätsprüfung. Dadurch könnten Betrüger auf Ideen kommen. Doch die Banken – wie die Kantonalbanken in beiden Basel – kennen ihre Kunden. Im Zweifel lehnen sie Kreditanträge ab.


Die Wirtschaftskrise, die wegen der Coronavirus-Massnahmen entstanden, trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die sogenannten KMU. Der Bund hat 40 Milliarden Franken als Bürgschaft zugesichert, um denjenigen KMU zu helfen, die in Liquiditätsengpässe geraten, weil sie beispielsweise Miete oder Waren nicht bezahlen können. Um Kredite zu erhalten, sollen sich KMU an ihre Hausbank wenden. Dafür genügt ein einseitiges Formular (Ausriss oben).

Keine Frage nach Verlustscheinen

Auf dem Formular des Bundes müssen Unternehmen unter anderem ankreuzen, dass sie in keinem Nachlass- oder Konkursverfahren stehen. Eigenartigerweise fehlt aber darauf die Selbstdeklaration, dass sie auch keine Verlustscheine haben. Verlustscheine sind ein Indiz dafür, dass ein Unternehmen über keine finanzielle Reserven verfügt. Ohne diese Angabe könnte ein KMU Kredite beantragen, obschon es verschuldet ist.

OnlineReports fragte beim Eidgenössischen Finanzdepartement nach. Mediensprecherin Isabelle Rösch antwortet pauschal: "Die Liquiditätshilfe soll den von Covid-19 betroffenen, an sich wirtschaftlich überlebensfähigen Unternehmen die nötige Liquidität zur Bewältigung der schwierigen Situation geben." Damit bleibt offen, ob auf dem Formular die Frage nach Verlustscheinen in der Eile schlicht vergessen wurde, oder ob es eine bewusste politische Entscheidung war, auf diese Frage zu verzichten, weil KMU selbst mit Verlustscheinen überlebensfähig sein könnten.

Schnelligkeit auf Kosten der Abklärung

Die KMU-Angaben auf dem Formular müssen nicht überprüft werden. Dem Bund ist wichtig, dass Kredite bis zu 500'000 Franken schnell ausbezahlt werden. Schnelligkeit bedingt, dass Banken auf Abklärungen verzichten müssen. Die Verordnung des Bundes schreibt eine Kontrolle auch gar nicht vor: "Eine Kreditprüfung nach branchenüblichen Kriterien ist daher nicht möglich", heisst es in den Erläuterungen zur Verordnung.

Deutlicher steht: Banken müssen das Kreditformular "nur auf Vollständigkeit und formelle Korrektheit" kontrollieren. Sie müssen aber nicht nachforschen, ob die Angaben auch wirklich stimmen.

Auch die Kantonalbanken in beiden Basel kontrollieren das Formular lediglich darauf hin, ob es vollständig ausgefüllt ist. "Der Bund setzt vor allem auf schnelle Kreditauszahlung", sagt Monika Dunant, die Sprecherin der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB). "Weitergehende Kreditprüfungen werden nicht gemacht", steht ja auch in den Erläuterungen zur Verordnung. Eine branchenübliche Kreditprüfung müssen Banken erst für Beträge über eine halbe Millionen Franken vornehmen.

Kantonalbanken kennen ihre Kunden

"Wir nehmen hier unsere Sorgfaltspflicht wahr. Dabei hilft uns, dass wir die antragsstellenden Firmen gut kennen", sagte Monika Dunant gegenüber OnlineReports. Konkret: "Es sind im Moment rund 920 Anträge eingegangen und wir haben Kredite mit einem Gesamtvolumen von knapp 115 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Durchschnittlich beantragt ein KMU zwischen 100'000 und 150'000 Franken."

Patrick Riedo, der Sprecher der Basler Kantonalbank (BKB) führte gegenüber OnlineReports aus: "Bis anhin haben wir 550 Kreditanträge bewilligt und Kreditlinien von insgesamt 70 Millionen Franken gesprochen. Der Durchschnittsbetrag pro Kredit liegt bei rund 125'000 Franken."

Der "unbürokratische" Zugang zu Geld könnte unsaubere Fantasien wecken. Betrügerische Unternehmen könnten sich beispielsweise diesen Trick zunutze machen: Im Konkursverfahren zieht die betroffen Person in einen anderen Kanton, weil der Konkurs dann dort eröffnet und publiziert wird. Danach wechselt dieselbe Person wieder zurück in den Domizilort der Firma und hofft, dass das Konkursamt am Firmenort die Pubikation im "fremden" Kanton nicht bemerkt und der Firma einen Persilschein ausstellt.

Deshalb die Warnung des Bundes an die Banken: "Vorsicht bei umgezogenen Schuldnern! Die Auskunft bezieht sich immer auf das angefragte Betreibungsamt, ist also keine schweizweite Prüfung! Es erfolgt keine Wohnsitzüberprüfung." Weil Banken auf Überprüfungen verzichten dürfen, scheint dieses Schnellverfahren eine Einladung für Betrüger zu sein.

Abgelehnte Anträge

Doch Monika Dunant winkt ab. Über zwanzig Anträge oder 2,5 Prozent der Gesuche hat die BLKB – auch aus Gründen der Sorgfaltspflicht – schon abgelehnt. "Hauptgrund ist", so die Sprecherin, "dass wir davon ausgehen mussten, dass der Antragssteller eine andere Hausbank hat."

Auch die BKB hat "einen tiefen einstelligen Prozentsatz" an Anträgen abgelehnt, wie Patrick Riedo sagt. Dies aus zwei Gründen: Entweder hatten die Antragsteller eine andere Hauptbank oder sie seien zwar BKB-Kunden, wickelten ihre Geschäfte jedoch über andere Banken ab.

Bei Neukunden hingegen wird der Sitz der Gesellschaft anhand des Handelsregistereintrags geprüft." Kredite bis zu einer halben Millionen Franken basieren auf reiner Selbstauskunft: "Wir würden jedoch relativ rasch feststellen, wenn ein Konkursverfahren beim Kunden hängig wäre und könnten entsprechend reagieren", so Patrick Riedo.

Hohe Bussen und Gefängnis

Ein Betrugs-Versuch wäre ohnehin riskant – für die antragstellende Person wie auch für ihr Unternehmen: Wer mit Falschangaben zu einem Covid-Krediten gelangt, kann hart bestraft werden: Es droht Busse bis zu 100'000 Franken und Gefängnis. Unter Juristen ist allerdins noch nicht restlos geklärt, welche Straftatbestände tatsächlich erfüllt wären. 

An diesen Covid-Schnell-Kreditvergaben bis 500'000 Franken verdienen die beiden Kantonalbanken nichts. Sie dürfen keinen Zins erheben, und sie verlangen nicht einmal eine Gebühr für die Bearbeitung der Kreditanträge, obschon ihnen dies erlaubt wäre.

Rückzahlung nach der Krise

Da Kantonalbanken eine Staatsgarantie haben, könnten sich Steuerzahler fragen, ob sie letztlich für betrügerische Firmen aufkommen müssten – allerdings unbegründet. Monika Dunant: "Die Covid-19-Kredite sind vom Bund vollumfänglich via Bürgschaftsorganisationen zu 100 Prozent verbürgt." Das bedeutet, die Steuerzahler beim Kanton tragen kein Risiko, als Steuerzahler beim Bund dagegen schon.

Patrick Riedo zeigt sich zudem überzeugt, dass Unternehmen "nach der Krise den bezogenen Corona-Kredit zurückbezahlen können". Nach fünf bis maximal sieben Jahren läuft die Rückzahlungsfrist ab. Spätestens dann wird sich zeigen, für wie viele Überbrückungs-Kredite am Schluss Steuerzahler aufkommen müssen.

11. April 2020

Weiterführende Links:


 Ihre Meinung zu diesem Artikel
(Mails ohne kompletten Absender werden nicht bearbeitet)
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/echo.gif

"Wohnortwechsel ohne Einfluss"

Sie gestatten mir eine kleine Korrektur. Ist die Konkursandrohung bereits zugestellt (diese wird aber nicht publiziert), dann hat ein Wohnortwechsel keinen Einfluss mehr; der Konkurs wird am bisherigen Wohnort des Schuldners eröffnet.


Dieter Troxler, Rünenberg



Weitere aktuelle News

www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz

© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.

Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.

Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.

Veranstaltungs-Hinweis

 

Ein zärtlicher Irrsinn

Nach achtjähriger Abwesenheit kehrt Avery Sutton mit seiner Verlobten Gillian zu seiner Familie zurück. Was von da an passiert, muss man gesehen haben.

Mit "37 Ansichtskarten" von Michael McKeever winkt den Zuschauerinnen und Zuschauern eine zauberhaft schwarze Komödie mit berührenden Momenten und angenehmer Unterhaltung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Vorverkauf hier:
www.theater-rampenlicht.ch

https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif
"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

Werbung






In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).