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Gesichts-Pflege im SchützengrabenArcoplan: Regierung will nicht verhandeln, sondern ein Gericht über die Entschädigung entscheiden lassen Von Peter Knechtli Entgegen den klaren Forderungen aus dem Parlament ist im endlosen Streit zwischen der Baselbieter Regierung und der Basler Architekturfirma Arcoplan AG eine Verhandlungslösung nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die Regierung drängt auf einen Gerichtsentscheid. Der könnte zum Anfang eines neuen Kampfes werden, der den Kanton teuer zu stehen kommt. Hinter vorgehaltener Hand sprechen Parlamentarier längst von einem "endlosen Theater", in dem es der Baselbieter Regierung nur noch darum gehe, das Gesicht zu wahren. Konkret geht es um die Frage, wer die finanziellen Konsequenzen der nochmaligen Verteuerung des Um- und Neubaus des Kantonsspitals Liestal in Höhe von 18 Millionen Franken zu verantworten hat. Die Regierung machte anfänglich die Architektin Arcoplan verantwortlich und forderte von ihr 7 Millionen Franken Entschädigung, was den KMU-Betrieb direkt in den Ruin getrieben hätte. Nach verschiedenen Expertisen einigten sich die Streit-Parteien auf einen Vergleich, wonach Arcoplan dem Kanton 358'000 Franken zahlt. Gleichzeitig aber klagte Arcoplan gegen Baudirektorin Elsbeth Schneider (CVP) und mehrere Chefbeamte und Berater wegen Amtsmissbrauchs.
* Die entscheidende Passage des Briefs hat folgenden Wortlaut: "Die Parteien verzichten gegenseitig auf sämtliche Forderungen im Zusammenhang mit der Auflösung des seinerzeitigen Architektenvertrages betreffend Kantonsspital Liestal und den daraus entstandenen Folgen. Konkret bedeutet dies, dass der Kanton Basel-Landschaft auf seine Forderungen aus dem Vergleich vom 2. Februar 2002 über 358'000 Franken verzichten würde, Arcoplan, bzw. seine Aktionäre auf ihre im Strafverfahren adhäsionsweise geltend gemachten Forderungen verzichten würden, die Arcoplan-Aktionäre im Strafverfahren betreffend Amtsmissbrauch eine Desinteresse-Erklärung abgeben würden und sich die Parteien inklusive die Aktionäre der Arcoplan per Saldo aller Ansprüche - vorbehältlich versteckter Mängel gemäss Ziffer 3 des Vergleichs vom 2. Februar 2002 - als vollständig auseinandergesetzt erklären würden im Zusammenhang mit dem Architektenvertrag betreffend Kantonsspital Liestal und den daraus entstandenen Folgen." 26. März 2004
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