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"Keine Statistik gesehen": Polizeistunde-Gegner Patrik Aellig

"Ein untauglicher Versuch, den Lärmklagen Herr zu werden"

Interview mit Patrik Aellig: Für die Gegner einer Polizeistunde steht die "urbane Kultur" auf dem Spiel


Von Peter Knechtli


Der von Regierung und Parlament vorgelegten Basler "Polizeistunde light" erwächst vehementer Widerstand. Das Komitee "Kulturstadt Jetzt", Kulturorganisationen, Jungparteien und Veranstalter bekämpfen das neue Basler Gastwirtschaftsgesetz. Zu den führenden Koordinatoren zählt der Rockmusiker Patrik Aellig, der im OnlineReports-Interview die wichtigsten Gründe erläutert.


OnlineReports: Herr Aellig, Sie sind ein leidenschaftlicher Kämpfer gegen das neue Gastgewerbegesetz. Was ist denn so schlimm daran?

Patrik Aellig: Es ist die Polizeistunde. Es ist ein unliberales Gesetz und ein grosser Rückschritt gegenüber der Liberalisierung von 1996, als die Polizeistunde abgeschafft wurde. Zudem ist das Gesetz ein völlig untauglicher Versuch, der angeblichen oder tatsächlichen Lärmproblematik Herr zu werden - zum Preis, dass Gewerbefreiheit und die Kultur eingeschränkt und geschädigt werden.

 

"Wir vermuten, dass nur sehr wenige Leute
Lärmklagen einreichen."


OnlineReports: Aber zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner dieser Stadt wollen auch eine angemessene Nachtruhe.

Aellig: Wir haben nie eine Statistik über die Lärmklagen gesehen. Auch ist nicht öffentlich bekannt, wie viele dieser Klagen berechtigt sind. Uns scheint, gewisse Anwohnerverbände haben in den letzten Jahren systematisch eine Flut von Lärmklagen erzeugt. Wir vermuten, dass wenige Leute viele Lärmklagen einreichen, um den Eindruck zu erwecken, die ganze Stadt sitze auf gepackten Koffern. Deshalb trauen wir dem Argument nicht.

OnlineReports: Wo ist denn für Sie persönlich die Lärmgrenze erreicht?

Aellig: Ich wohne im Kleinbasel Ecke Kandererstrasse/Klybeckstrasse und direkt über einer Bar und Beiz. Es gibt selbstverständlich ein Anrecht auf Nachtruhe. Das Problem ist, dass man mit dem Gesetz und der Polizeistunde zum grossen Teil die Falschen trifft. Zweitens erreicht man nicht eine absolute Ruhe in den Strassen. Ein Beispiel: Indem die "Cargo-Bar" um 24 Uhr schliessen oder die Boulevard-Gastronomie am Rheinufer um 20 Uhr hereinstuhlen muss, entsteht nicht mehr Ruhe in der Stadt. Das Ziel ist legitim, aber die Massnahme völlig falsch.

OnlineReports: Welches sind nach Ihrer Ansicht die heiklen Öffnungsvorschriften im Gesetz?

Aellig: Einerseits wird den Anwohnern eine Polizeistunde versprochen, anderseits wird den Kulturschaffenden und Gewerblern versprochen, das Öffnungszeiten-Modell sei total flexibel. Beides miteinander kann nicht aufgehen.

 

"Wir staunen, wie sich Gastro-Verbände
und der Gewerbeverband
der staatlichen Verwaltung ausliefern."


OnlineReports: Die Flexibilität, die der Kanton verspricht, ist nur unter Bedingungen des Lärmschutzes möglich.

Aellig: Wir misstrauen der Verwaltung, die diese Flexibilität umsetzen muss. Wir wissen, wie sie den Lärmschutz auslegt - nämlich extensiv und perfektionistisch. Wir staunen zudem, dass sich Wirte- und Gewerbeverband derart gutgläubig den Versprechungen einer liberalen Auslegung durch die Verwaltung ausliefern. Lärmklagen werden jetzt schon mit übergrossem Wohlwollen behandelt.

OnlineReports: Welches wären die Folgen dieses offiziellen Wohlwollens?

Aellig: Es findet keine Güterabwägung statt zwischen 100 Leuten, die in einer Beiz sitzen, und dem einen Anwohner, der sich dadurch gestört fühlt und ein ganzes Prozedere von Klagen und Einsprachen auslöst. Es gibt kein ausgleichendes Element. Das gemeinsame Zusammensitzen und Reden ist in Gefahr. Dies ist eine Einbusse an Lebensqualität und Urbanität. Es geht beim Gastro-Lärm ausdrücklich nicht um das "Floss" oder das Rock-Konzert in der "Kuppel".

OnlineReports: Welches wären die Folgen einer Annahme des Gesetzes?

Aellig: Die Rechtsunsicherheit wird sich für Gastronomen verstärken, die Attraktivität von Basel als urbanem Raum wird sinken und das Lärmproblem wird ohnehin bestehen bleiben. Die Leute werden vermehrt auf der Strasse oder am Rheinbord herum hängen. Auch dürften Arbeitsplätze gefährdet sein, weil möglicherweise über dreissig Gastro-Betriebe früher schliessen müssen. Noch ein Wort zum Wirteverband: Er sagte, es gebe in Basel ohnehin zu viele Beizen. Man staunt, wenn Wirteverband und Gewerbeverband zu protektionistischen Massnahmen Ja sagen und sich für einen Ausbau des Gesetzes-Dschungels einsetzen.

OnlineReports: Dafür müssen die Wirte die Bisherigen 2,5 Millionen Franken Gastwirtschafts-Abgaben nicht mehr zahlen.

Aellig: Das ist richtig. Das ist auch der Grund dafür, dass der Wirteverband, der Hotelierverband und der Gewerbeverband jetzt für das Gesetz eintreten. Für sie wurde das Gesetz zu einem Gastwirtschaftsabgabe-Abschaffungsgesetz. Die Lärm-Einschränkung ist der Preis, den sie zu bezahlen bereit sind, damit sie die Abgabe abschaffen können.

OnlineReports: Sind die Gegner des Gesetzes nicht auch für die Abschaffung dieser Abgabe?

Aellig: Selbstverständlich. Aber man kann nach der Ablehnung des Beizen-Gesetzes schon in der nächsten Grossratssitzung das bestehende Gesetz subito ändern und die Abgabe streichen. Dann ist kein Referendum zu befürchten. Die praktisch schon linke Mehrheit im neuen Parlament wird hier mit Sicherheit auch mitmachen.

 

"Wollen wir ein gemütliches
Provinzstädtchen oder
ein Freilichtmuseum werden?"


OnlineReports: Die Vehemenz, mit der Sie und Ihre Supporter gegen das Gesetz antreten, ist aussergewöhnlich.

Aellig: Hier geht es - aufgehängt an einer Detailfrage - einerseits um die Grundsatzfrage, ob wir eine urbane Region in einem gesamteuropäischen Standort-Wettbewerb sind, oder ob wir uns einigeln und unsere Urbanität verleugnen. Basel muss sich auch die Frage stellen, ob es ihm reicht, ein gemütliches Provinzstädtchen am Wochenende zu sein oder ein schönes Freilichtmuseum.

OnlineReports: Wer unterstützt Sie im Kampf gegen das Beizen-Gesetz

Aellig: Das Komitee "Kulturstadt Jetzt", sämtliche Jung-Parteien ohne die Junge SVP, vier Kulturorganisationen und über 20 Gastronomen, die sich mit unserem Anliegen solidarisieren.

OnlineReports: Wer finanziert die Nein-Kampagne?

Aellig: Wir arbeiten ehrenamtlich. Die Mittel stammen aus der "Kampfkasse" des "Vereins Kultur und Gastronomie", der sich vor mehreren Jahren auf diesen Abstimmungskampf vorbereitete, und aus Einzelspenden von Organisationen und Privatpersonen.

OnlineReports: Wenn das Gesetz angenommen würde - würden Sie weiter machen?

Aellig: Wir machen auf jeden Fall weiter. Die nächsten Themen wären eine Revision des Lärmempfindlichkeits-Stufenplan in Richtung kultur- und gewerbefreundliche Ausgestaltung und der Abbau von Perfektionismus beim Lärmschutz.

27. Januar 2005


DER GESPRÄCHSPARTNER

Patrik Aellig (35) ist Mitinitiant des Komitees "Kulturstadt Jetzt" und Bassist bei der Basler Industrial-Rockband "Undergod". Die nach eigenem Bekunden "sehr laute" Gruppe übt - frei von Lärmklagen - auf dem Dreispitzareal. Die Behörden-Praxis hindert die Gruppe gemäss eigenem Bekunden an zahlreichen Auftritten in ihrer Heimatstadt. Aellig war Freier Journalist bei verschiedenen Tageszeitungen und Konzertveranstalter. Heute arbeitet er als Kommunikationsberater bei der Firma "Comjet SA" in Basel. Er ist Vizepräsident des Rockfördervereins der Region Basel (RFV).


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"Steilvorlage für restruktive Bewilligungspraxis"

Es wird auch durch ständige Wiederholung nicht wahrer: Die Öffnungszeiten für Basler Nachtbetriebe werden mit dem neuen Gastgewerbegesetz nicht liberaler als in Zürich. Die neu errichtete Hürde der Polizeistunde dient als Steilvorlage für eine kultur- und wirtschaftsfeindliche Bewilligungspraxis, welche die Falschen trifft. Überhaupt: Fallen den Befürwortern so wenig überzeugende Argumente ein, dass sie ständig Basel mit Zürich vergleichen müssen? Mir reicht der Vergleich Basel mit Basel – und zwar Basel nach dem Volksentscheid von 1996 mit dem, was die Befürworter in Zukunft wollen.

 

Richtig ist, dass die Lärmschutzgesetze unabhängig vom Gastgewerbegesetz gelten. In diesem Zusammenhang sollte sich der Wirteverband an seine eigenen Aussagen von 2003 erinnern: «Schon heute bestehen genügend rechtliche Möglichkeiten, um bei Lärmvorkommnissen einzugreifen. Die Behauptung, nur mit dem neuen Gesetz wäre dies möglich, ist schlichtweg falsch. Anstelle diejenigen wenigen schwarzen Schafe im konkreten Fall zu packen, beschränkt der Regierungsrat gleich flächendeckend alle Betriebe.»

 

Der Anwohnerschutz ist für das Referendumskomitee durchaus ein Thema. Wir stellen uns aber auf den Standpunkt, dass staatliche Verbote und Einschränkungen nicht zur Lösung gesellschaftlicher Auseinandersetzungen taugen. Wir glauben nicht, dass man Probleme löst, indem man eine Gesetzesänderung in einem Gesetz macht, das nur bedingt mit dem georteten Problem zu tun hat. Politik muss praxistaugliche Konzepte bieten und darf nicht mit Scheinlösungen operieren. Das Nein zum neuen Gastgewerbegesetz hat somit auch Signalcharakter.


Dominik Banny, Präsident Junge CVP, Basel




"Dubiose Kontakt-Bars haben Auftrieb"

Herr Bürgin, sagen Sie doch einfach ganz offen, dass Anwohnerschutz für Sie kein Thema ist!

 

Paragraf 15 des Zürcher Gastgewerbegesetzes: "Gastwirtschaften sind von 24 bis 5 Uhr geschlossen zu halten. … Dauernde Ausnahmen von der Schliessungszeit werden bewilligt, wenn die Nachtruhe und die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigt werden." Und weiter: "Vorbehalten bleiben Einschränkungen nach dem Planungs-, Bau- und Umweltschutzrecht." Mit anderen Worten also nach dem dortigen Lärmempfindlichkeitsstufenplan. Das Zürcher Gesetz ist klar weniger liberal als das neue GGG in Basel. Vielleicht verstehen es die Zürcher besser, die Stadt in Lärmempfindlichkeitszonen einzuteilen... Gerade in Zürich werden aber immer wieder Betriebe in ihren Öffnungszeiten beschränkt. So muss die Gartenwirtschaft des Restaurants "Eierbrecht" bereits um 19 Uhr schliessen. Ein skandalöser Entscheid, er wurde aber vom Bundesgericht geschützt. Nicht wegen des Gastgewerbegesetzes, sondern wegen der Lärmvorschriften!

 

Das Rotlicht-Milieu in Basel verzeichnet übrigens Wachstum, allerdings nicht die klassischen Night-Clubs, sondern dubiose Kontakt-Bars, in welchen "Touristinnen" illegal einem Erwerb nachgehen. Diese Lokale schiessen wie Pilze aus dem Boden - auch in Wohnquartieren.


Maurus Ebneter, Basel




"Zahl der Lärmverstösse wirkt lächerlich"

Die Argumentationslinien von Maurus Ebneter bereiten mir Mühe:

 

1. Trotz weniger Paragraphen wird das neue Gastgewerbegesetz (GGG) mehr Verwaltungsaufwand verursachen. Die betroffene Amtsstelle stöhnt bereits jetzt und spricht von einer Verdopplung des Personalbedarfs!

 

2. Die GGG-Befürworter haben gut recherchiert und wissen von 68 hängigen Verfahren wegen Lärmverstössen (?). Aber eine solche Zahl auf weiter Flur wirkt lächerlich, zum Beispiel gemessen an den 2'400 Ladendiebstählen, geschweige denn an den über 30'000 Delikten, die in unserem Kanton im 2004 zur Anzeige gelangten. Was sind denn schon 68 Lärmverstösse bei einer Bevölkerung von 188'000! Genau 0.36 Promille! Und die Zahl sagt auch nicht aus über die Art des Lärmverstosses.

 

Im übrigen gilt bei einem hängigen Verfahren die Unschuldsvermutung. Und wir wissen, wie locker einigen übersensiblen Nachbarn der Telefonhörer sitzt. Ferner weigert sich das Bewilligungsbüro regelmässig, vor einer Verfügung die Lärmschutzfachstelle beizuziehen, wie es eigentlich die kantonale Lärmschutzverordnung verlangt.

 

3. Den Vergleich mit Zürich, das schon um 24 Uhr eine Polizeistunde habe, kann ich nicht mehr hören. Auch Herr Ebneter weiss, dass dort in Quartieren mit Wohnanteil unter 90 Prozent jeder Gastrobetrieb einen Rechtanspruch hat, seine Öffnungszeiten beliebig hinauszuschieben. Dies erklärt auch die Attraktivität Zürichs für die Basler Jugend, denn sie findet dort 500 Nachtbetriebe!

 

3. Und es scheint eben doch die Gastwirtschaftsabgabe zu sein, welche dem Wirteverband ein Dorn im Auge ist. Allerdings finden sich unter den Gegnern des Gesetzes mindestens 50 Gastrobetriebe, die auch von einem Ja profitieren würden, aber sich lassen sich nicht von diesem Dorn blenden. Ihnen ist das Image des Stadt und ihres attraktiven Nachtlebens wichtiger. Und sie vertrauen darauf, dass in der ersten Grossratssitzung nach der Ablehnung des Gesetzes dieser einzelne Paragraph ersatzlos gestrichen wird - denn er hat wirklich ausgedient.

 

4. Was das florierende Nachtleben vor der Liberalisierung betrifft, das Herr Ebneter in hohen Tönen beschreibt, so ist er wegen dem Dorn im Auge (iehe oben) eben doch etwas blind. Er kann mir doch nicht weis machen, dass jene 24 Betriebe, welche bis 1996 eine Nachtbewilligung hatten, mehr Leute in die Gassen lockte wie jene 150, welche heute verlängerte Öffnungszeiten haben. Was sich seither geändert hat, ist, dass die Rotlichtgastronomie einen Einbruch erlitten hat, weil auch sie von der Aids-Problematik betroffen ist. Es sind in den letzten acht Jahren in Basel auch viele innovative Nachtbetriebe und Clubs entstanden, und erst sie sind Gewähr für Affiche Culture Unlimited. usw. Deshalb darf sich Basel jetzt keinen Nachteil im Positionskampf der europäischen Mittelstädte einhandeln. Die verhindert man mit einem "Nein" am 27. Februar.


Matthias Bürgin, Stadtgeograf, Basel




"Einen Freipass gibt es nirgends"

Die Gegner des Gastgewerbegesetzes (GGG) verstehen unter "liberal" einen Freipass. Einen solchen gibt es nirgends - auch nicht im viegelobten Zürich, wo bereits um Mitternacht Polizeistunde ist und das Umweltrecht genau so gilt. Der Lärmschutz geht zwar manchmal zu weit, doch hat das nichts mit dem GGG zu tun, sondern mit dem Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP). Die Jungparteien haben das leider nicht begriffen. Patrick Aellig erweckt den Eindruck, dass die Boulevard-Gastronomie am Rheinufer um 20 Uhr schliessen muss. Das wäre zwar theoretisch möglich (Bundesgerichts-Entscheid zum Fall Eierbrecht, Zürich), aber eben nicht wegen des neuen GGG, sondern wegen des LESP. Hier besteht Reformbedarf!

 

Für das Referendumskomitee ist Anwohnerschutz schlicht kein Thema, obwohl der Vollzugsnotstand offensichtlich ist: Die Behörden sahen sich gezwungen, bei zwei Dutzend Gastbetrieben die Öffnungszeiten einzuschränken. Weitere 68 Verfahren wegen Lärmverstössen sind noch am Laufen.

 

Es geht dem Wirteverband keineswegs darum, die Betriebszahl "mit protektionistischen Massnahmen" zu beschränken. Wir wollen nur aufzeigen, dass angesichts der massiven Überkapazitäten keine Gefahr für die Attraktivität und die Vielfalt des Gastgewerbes besteht. Von einem "Ausbau des Gesetzes-Dschungels" kann nicht die Rede sein, weil das neue GGG von 59

auf 48 Paragraphen gekürzt wurde. Der Marktzutritt wurde sogar erleichtert, weil an der Wirteprüfung nur noch polizeirelevante Fächer geprüft werden.

 

Unfair ist der Vorwurf, dass es uns nur um die Abschaffung der Gastwirtschaftsabgaben geht. Klar, das ist für uns ein zentrales Anliegen - wer zahlt schon gerne 2.5 Millionen Franken pro Jahr ohne konkrete Gegenleistung? Wir haben aber in der Vernehmlassung unzählige andere Anliegen eingebracht. Wir hätten auch mit Bestimmtheit das Referendum ergriffen, wenn unsere Betriebe durch das neue Gesetz gefährdet wären. Das war zum Glück nicht nötig, weil das Bewilligungsverfahren und die Rekursmöglichkeiten vernünftiger ausgestaltet wurden.

 

Übrigens: Trotz restriktiver Gesetze florierte in den achtiziger Jahren das Basler Nachtleben. Es gab mehr Leute in der Stadt, sie waren optimistischer Stimmung und hatten eine höhere Kaufkraft - damals waren eben die Krankenkassenprämien noch bezahlbar. Die Attraktivität des urbanen Lebens hängt eben nicht von der Polizeistunde ab, sondern von einer Vielzahl anderer Faktoren. Das Basler Nachtleben ist von der Anbieterseite her nicht gefährdet, weil die Zahl der Unterhaltungsbetriebe auch in Zukunft nicht beschränkt wird. In reinen Wohnquartieren sind laute Nachtlokale allerdings unerwünscht, weil sie zu Problemen führen und das Branchenimage schädigen.


Maurus Ebneter, Delegierter des Vorstands Wirteverband Basel-Stadt, Basel




"Länge des Ausgangs müssen Eltern und Betroffene selbst bestimmen"

In einem Punkt muss ich der Reaktion meines Berufskollegen Peter Bächle beipflichten: Ausgang und Schule am anderen Morgen ist ein Problem. Nur kann ein verschärftes Gastgewerbegesetz nicht die Lösung für dieses Verhalten sein. Wie lange Schüler in den Ausgang gehen dürfen und sollen ist eine Frage, die das Elternhaus und die betreffenden Personen selber zu klären haben. Es gibt diverse Verlockungen, die unsere Schüler daran hindern könnten rechtzeitig zu Bett zu gehen, das Fernsehprogramm nach 22 Uhr kann genauso attraktiv sein und ebenso ein "Schlafverhinderer".

 

Diejenigen Jugendlichen, die sich die Nacht unbedingt mit feiern und trinken um die Ohren schlagen wollen - Schule oder Lehre hin oder her - werden dies auch mit verschärfter Polizeistunde tun; betrinken können sie sich auch am Rheinbord. Ich sehe im neuen Gastrogesetz in keiner Weise eine Lösung für dieses zweifellos vorhandene Problem, sondern eine zu starke Einschränkung für Wirte und ihre Kundschaft.


Christian Freiburghaus, Lehrer am Gymnasium Liestal und Vorstandsmitglied des Rockfördervereins Basel, Waldenburg




"Sogenannte 'Events' beginnen erst um 22 Uhr"

Ja, ich gebe es zu, auch ich feiere gerne bis in die frühen Morgenstunden, wenn denn der Anlass durch ein Fest gegeben ist. Als Lehrer beobachte ich allerdings mit Missbehagen, dass in den vergangenen Jahren gerade im Sommer sogenannte kulturelle "Events" auch während der Woche zunehmend erst um 22 Uhr oder noch später beginnen. Logischerweise wird das Ausgehverhalten gerade der Jugendlichen durch diese Entwicklung beeinflusst. Die Heimkehr erfolgt dann, wie man es von den Ferien im Mittelmeerraum her gewohnt ist, zwangsweise erst in den frühen Morgenstunden. Dummerweise richtet sich aber die Arbeitszeit unserer Gesellschaft nicht entsprechend aus. Nach wie vor hat der überwiegende Teil der Gesellschaft spätestens um 8 Uhr an der Arbeitsstelle zu sein und es findet zwischen 11 und 15 Uhr auch keine grosse Siesta statt.

 

Ist es nun wirklich abwegig und altmodisch, wenn ich mit der Annahme des neuen Beizen-Gesetzes dieser Entwicklung einen kleinen Riegel setzen möchte, umso mehr, als (richtigerweise) während der Woche und vor allem am Wochenende jede Menge Ausnahmen gewährt werden können?


Peter Bächle, Basel



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"Bais steht vor Gewissens-Entscheid"

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Im Titel des Newsletter-Textes vom 18. April 2024 über die SVP-Basis.
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Auch Nomen sind Glückssache.

RückSpiegel

 

Klein Report nimmt die Recherche von OnlineReports über Roger Blums Buch über die Basellandschaftliche Zeitung auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel über die Zerwürfnisse in der Baselbieter SVP auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Kita-Krise im Baselbiet auf OnlineReports.

BaZ, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die OnlineReports-News über das geplante Ministertreffen in Basel auf.

Der Sonntagsblick zitiert OnlineReports in einer grossen Recherche über die Baselbieter SVP-Politikerin Sarah Regez.

Baseljetzt verweist im Bericht über Basler Schiffsunfälle auf ein OnlineReports-Video.

Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

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In einem Satz


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Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

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ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

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Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

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Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).