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"Die Reputationsfalle droht": Zeitvertrieb Social Media am Arbeitsplatz
Arbeiten Sie noch oder facebooken Sie schon?
Am Arbeitsplatz wird immer häufiger gepostet statt geschuftet: Unternehmen regeln die Nutzung von Social Media unterschiedlich
Von Jan Amsler
Facebook und Twitter sind allgegenwärtig – auch als Zeitfresser am Arbeitsplatz. Mit dem Gebrauch der digitalen Netzwerke während der Arbeitszeit gehen die Arbeitgeber unterschiedlich um: Die Regelungen gehen vom freien Zugang über Richtlinien und Zugangssperren bis zu Verboten.
"Hm", stiess es dem Basler SVP-Politiker Patrick Hafner sauer auf, nachdem Niklaus Hofmann auf Facebook einen Kommentar abgesetzt hatte. Hafners Kommentar: "1. Frage: Hat der Leiter Allmendverwaltung Ferien oder posted er während er Arbeitszeit"? Hofmanns Entgegnung: "Ausgestempelt."
Was hier Hafner auffiel und sich in Minne auflöste, fragten sich auch andere User schon: Immer häufiger fällt ihnen auf, dass sich Personen auf Facebook, Twitter, Instagram, YouTube, Xing oder LinkedIn tummeln, während vermutlich ihre Arbeitszeit läuft.
Über drei Millionen Faceook-User
Die unter dem Sammelbegriff Social Media vereinigten Plattformen dienen dem Informationsaustausch im Dialog und dem Teilen von Multimedia-Inhalten. Auch kommen sie als berufliches Networking-Instrument zum Einsatz. Die technische Facette der Online-Kanäle wird als Web 2.0 bezeichnet, wobei der Begriff oft als Synonym zu Social Media gilt.
Die meisten der beliebten Online-Plattformen bestehen nun seit rund zehn Jahren. "20 Minuten" berichtete Mitte Jahr von 3,3 Millionen Facebook- und einer guten halben Million Twitter-Nutzern allein in der Schweiz. Erstaunlich: Weder das Staatssekretariat für Wirtschaft noch das Bundesamt für Statistik kann beziffern, wie viele Social Media-Konten von der Eidgenossenschaft aus betrieben werden.
Chancen und Risiken
Für Dominik Marbet, Leiter Öffentlichkeitsarbeit beim Arbeitgeberverband Basel (OnlineReports berichtete über künftige Personalwechsel), ist klar: Die Nutzung von Social Media am Arbeitsplatz soll nicht verboten werden. Schon vor vier Jahren schrieb er in einem Newsletter des Verbands: "Vielmehr sollten Unternehmen sich soziale Netzwerke zu Nutze machen, den Umgang mit ihnen lernen und diesen regeln."
Mit dem gezielten Einsatz von Social Media – konkret durch den Online-Dialog "mit Kunden, Geschäftspartnern und Meinungsmachern" – könne laut Arbeitgeberverband der Absatz gefördert werden. Auch die Leistung des einzelnen Mitarbeiters liesse sich durch die Vernetzung steigern, stellen die Plattformen doch Informationsquellen dar und liefern spezifische Fachinformationen.
Aber die Gefahren vom Web 2.0 liegen auf der Hand: Mit nur einem Klick erreichen vertrauliche Informationen und unpassende Fotos und Kommentare ein Millionenpublikum. Der Arbeitgeberverband warnt davor, dass Inhalte unkontrolliert verbreitet, verändert und kommentiert werden könnten, womit auch schon die "Reputationsfalle" drohe. Hinzu kommt, dass die Hemmschwelle zur öffentlichen Äusserung bei der digitalen Kommunikation "tiefer als bei traditionellen Medien" läge. Ein weiteres, offensichtliches Risiko: Der Missbrauch der Arbeitszeit durch die Verlockungen des World Wide Webs.
"Keine Probleme mit Social Media"
Auf Unternehmerseite wird das Phänomens Social Media unterschiedlich wahrgenommen und dementsprechend ungleich gehandhabt. In einem Punkt sind sich die Sprecher aber einig: Keiner der befragten Arbeitgeber gestand gegenüber OnlineReports Probleme im Umgang mit den digitalen Medien.
So auch die SBB: Laut Sprecher Reto Schärli habe die Bahngesellschaft "keine Probleme mit Social Media". Grundsätzlich sei der Zugriff von den Geschäfts-Computern aus gesperrt, es sei denn, die Funktion der konkreten Arbeitsstelle verlange dies. In den Genuss dieser Ausnahme kommt zum Beispiel die HR-Abteilung, die die Online-Plattformen für die Rekrutierung von Arbeitnehmern nutzen kann.
Die meisten SBB-Mitarbeitenden sind für den Geschäftsalltag mit einem Smartphone oder einem Tablet ausgestattet. Auf diesen Geräten liegt keine Social Media-Sperre. Auch auf die privaten Geräte hat die Unternehmung keinen Einfluss. "Selbstverständlich dürfen unsere Mitarbeitenden in den Pausen online gehen", sagte Schärli. Kontrolliert werde die Aktivität im Web nicht, man setze auf die Eigenverantwortung der Angestellten. Interne Leitfäden mit "den üblichen Empfehlungen zum Umgang mit Social Media, zum Beispiel mit einer Netiquette und Sicherheitsanweisungen", seien vorhanden. Einen konkreten Einblick in die betreffenden Dokumente wurde OnlineReports nicht gewährt.
Konservativ: Basler Kantonalbank
Ähnlich restriktiv wie die SBB reagiert auch die Basler Kantonalbank (BKB) auf das Wunderding Web 2.0: "Der Zugriff auf Social Media-Webseiten am Arbeitsplatz ist gesperrt", teilt Sprecher Michael Buess mit. Von der Blockade ausgenommen ist die Plattform YouTube, die "intern und extern als Kommunikationskanal genutzt wird".
Buess gibt zu bedenken, dass "die mit dem Abruf solcher Seiten in Anspruch genommene Datenmenge" nicht zu unterschätzen sei, und er spricht von "möglichen Sicherheitsproblemen". Andererseits seien "Nutzenpotentiale für die Unternehmung durchaus erkennbar". Die BKB werde aufgrund dieser nicht näher erläuterten Chancen "die Einsatzmöglichkeiten von Social Media am Arbeitsplatz vertieft prüfen".
Social Media in der Basler Pharma-Industrie …
Beim Basler Pharmariesen Novartis gibt es keine Zugangs-Sperre. Den Mitarbeitern ist eine "gelegentliche persönliche Nutzung des Internets in begrenztem Ausmass" möglich. Gemäss Sprecher Satoshi Sugimoto verfüge der Betrieb aber "über Leitlinien zur Nutzung des Internets, welche regeln, was bei dessen Verwendung beachtet werden muss". Dort seien unter anderem "die Dos und Don’ts aufgeführt", die auch für die sozialen Netzwerke gelten. Wie die SBB, gibt auch die Novartis die internen Richtlinien "nicht nach extern weiter" (Sprecherin Esther Keller).
Die Konkurrenz Roche verfolgt bezüglich Interna eine offenere Informationspolitik: Die "Roche Grundsätze für Social Media" (Ausriss) sind öffentlich zugänglich. Diesen sind die Regeln sowohl für private Onlineaktivitäten als auch für solche im Dienste der Organisation zu entnehmen. Für die private Internetnutzung am Roche-Arbeitsplatz gilt, so Presseverantwortliche Claudia Schmitt, dass "in Ausnahmefällen die firmeneigenen Kommunikationstools für persönliche Zwecke" in Anspruch genommen werden dürfen. Allerdings soll dadurch weder die eigene Arbeit noch die der Kollegen negativ beeinflusst und "nur ein Minimum der Ressourcen des firmeneigenen IT Systems genutzt werden".
… und in den beiden Basler Verwaltungen
In den beiden Basler Verwaltungen kennen die Beamten ebenfalls keine Internet-Sperre. Für den Stadtbasler Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher Marco Greiner sei die Problematik von Social Media am Arbeitsplatz heutzutage sogar "einigermassen gegessen". Dennoch ist der Kanton im Besitz eines Leitfadens für Mitarbeitende. Neben Tipps und Hinweisen enthält dieser auch eine Kurzaufklärung zum Thema Web 2.0.
Beim Kanton Baselland ist das "Benutzungsreglement Informatik-Mittel" ziemlich veraltet: Das Dokument trägt den Aktualisierungsstand 2003. Ein explizites Kapitel zu Social Media beinhaltet die Regelung nicht, zumal Facebook auch erst 2004 online ging. Da laut Sarah von Gunten, Leiterin Personalrecht, "die Möglichkeit von Kontrollen und Protokollierung besteht", wird das Risiko der negativen Beeinträchtigung der Mitarbeitenden durch Social Media "als geringer" erachtet.
Empfehlung: Richtlinie
Grundsätzlich besteht kein Recht zur privaten Nutzung von Social Media am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist befugt, entsprechende Aktivitäten zu regeln oder gar zu verbieten. Der Umgang mit Facebook, Twitter und Konsorten ist zwar schon mit der Anleitung der privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit abgedeckt. Trotzdem empfiehlt der Arbeitgeberverband Basel den Unternehmen "eine zusätzliche Richtlinie, welche speziell auf den Umgang mit Social Media-Plattformen hinweist".
Mit solchen Richtlinien werde vermieden, "dass betriebsinterne Informationen veröffentlicht werden". Parallel zu den Regelungen empfiehlt der Verband auch die Schulung der Mitarbeitenden: Die User sollen sensibilisiert und zu einem sicheren Auftritt im Web bewogen werden.
Kündigung möglich
Ignoriert ein Arbeitgeber die Thematik Social Media und verzichtet auf eine explizite Anleitung, so ist dem Mitarbeitenden die private Nutzung während der Arbeitszeit im massvollen Rahmen erlaubt. Geht mit der Ablenkung aber eine Verletzung der Arbeitspflicht einher, drohen Sanktionen, die von der Mahnung über Schadenersatz-Forderungen bis hin zur Kündigung reichen.
Stehen Personen aufgrund ihrer beruflichen Stellung in einem öffentlichkeitswirksamen Zusammenhang, können politische und andere Meinungsäusserungen durchaus auch für einen Arbeitgeber oder eine Interessengemeinschaft heikel sein. Das Risiko besteht selbst dann, wenn die Beiträge in der Freizeit geschaltet werden. Eine gute Social Media-Schulung beinhaltet also eine sogenannte "Netiquette" (Verhaltensregel im Netz), die über die blosse Regelung des Surfens am Arbeitsplatz hinaus geht.
6. Januar 2015
"Die Sache ist doch längst aus dem Ruder gelaufen"
Es ist rührend, wie sich die Arbeitgeber um Richtlinien betr. Nutzung von Social Media am Arbeitsplatz Gedanken machen. Wobei sie offenbar davon ausgehen, dass sich alle Arbeitnehmer pflichtbewusst an die Auflagen halten halten. Es liegt doch in der Natur der Sache, dass diese schon längst aus dem Ruder gelaufen ist. Zum Glück fliegt längst nicht alles auf, was da facegebookt und getwittert wird. Sonst kämen die Bosse vor lauter Sanktionen verhängen kaum mehr zum bosseln und bosseln lassen.
Ich habe schon lange beschlossen, dem Dinosaurier-Club der Facebook-und-Twitter-Verweigerer beizutreten. Die unumgängliche Internetnutzung, inklusive Email, frisst genug meiner Zeit.
Esther Murbach, Basel