BKB: Cool bleiben statt Existenzängste schüren
Von PETER KNECHTLI
Alle reden auf ihre eigene Mühle. Einen Blick aufs Ganze hat – ausser vielleicht Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und einige eingeweihte Bundesparlamentarier – kaum noch jemand. Die Öffentlichkeit nimmt derzeit mit Verwunderung vom heillosen Durcheinander über den amerikanisch-schweizerischen Konflikt um die Bereinigung einer für die Schweizer Banken äusserst lukrativen Geschäftsepoche mit unversteuerten Vermögen Kenntnis. Quer durch Parteien, Verbände und Führungsorgane geht der Positions-Wirrwarr.
Urs Müller, Präsident des Verwaltungsrats des Verbandes Schweizerischer Kantonalbanken, wiegelte in der SRF-"Arena" die Gefahr eines möglichen Zusammenbruchs einer oder mehrerer Schweizer Banken mit Staatsgarantie als Folge einer Klage der USA ab.
SPS-Präsident Christian Levrat will von einer dringlichen Gesetzesänderung durch das Parlament, die den US-Steuerbehörden den rechtlich unbedenklichen Zugang zu Bankdaten amerikanischer Steuerhinterzieher sichern soll, schon gar nichts wissen: Retour an den Bundesrat!
Seine Parteikollegin, die Basler Finanzdirektorin Eva Herzog, möchte wiederum auf den Steuer-Deal mit den Amerikanern eingehen: Eine Busse, sagte sie der "Basler Zeitung", könnte die BKB noch aus eigenen Mitteln bestreiten – wenn auch nicht mit Sicherheit. Eine Klage hingegen könnte die BKB "existenzgefährdend" treffen. Der neue CEO dieser Bank, Guy Lachappelle, relativierte in derselben Zeitung umgehend die Aussagen der Finanzdirektorin: "Der normale Bankbetrieb wäre auch bei einer Anklage gewährleistet."
Wer recht hat, weiss aus heutiger Sicht niemand. Zu wenig Informationen liegen den Entscheidungsträgern vor. Sicher aber ist nur eines: Dass Herzog ein ureigenes Interesse daran hat, der Basler Kantonalbank eine Lösung zu wünschen, die dieser möglichst geringe Blessuren beschert, ist nur zu verständlich. Zum einen dürfte sie um die fetten Beträge bangen, die die BKB jährlich an Herzogs Staatskasse abliefert – letztes Jahr insgesamt 77 Millionen Franken.
"Es ist zweifelhaft, ob die
US-Behörden an einer Schweizer Staatsbank
ein Exempel statuieren."
Mehr Sorgen dürften ihr, falls durch US-amerikanische Pression plötzlich bitterer Ernst würde, der Begriff "Staatsgarantie" machen, der in den endlos langen guten Jahren dieses Geldinstituts zum abstrakten Begriff mutiert ist. Man braucht nicht gleich an den schlimmsten aller Fälle zu denken. Aber politisch und wirtschaftlich Verantwortliche, die visionäres Denken beanspruchen, werden auch Risiko-Szenarien entwerfen für den Fall, dass aus der "Staatsgarantie" bitterer Ernst werden könnte und diese Garantie auch eingelöst werden müsste.
Dabei dürfte zunächst weniger die konkrete Höhe einer Busse oder einer staatlichen Garantieleistung im Vordergrund stehen als vielmehr die Ungewissheit über eine möglicherweise massive Belastung des Staatshaushalts. Immerhin ist in Erinnerung zu rufen, was die "Staatsgarantie" im Fall BKB bedeuten könnte: Der Kanton Basel-Stadt müsste mit Staatsgeldern geradestehen für sämtliche Verpflichtungen, denen die Bank im schlimmsten Fall nicht mehr nachkommen könnte.
Um wieviele hundert Millionen Franken es dabei ginge, ist im Moment nicht erheblich. Sicher aber ist, dass im Ernstfall mehr als nur Kleingeld aus Eva Herzogs Staatskasse nötig wäre, um die Verpflichtungs-Garantie zu erfüllen, so dass der Basler Staatshaushalt unter Umständen auf Jahre hinaus massiv unter Druck käme. Die Auswirkungen bekämen die Steuerzahler und alle, die von Staatsleistungen profitieren, schmerzlich zu spüren. Die Frage einer Wiedervereinigung der beiden Basel wäre vermutlich schneller vom Tisch als es sich die Baselbieter Autonomie-Befürworter je geträumt hätten.
Nur: Aller Wahrscheinlichkeit nach wird es in diesem unseligen Streit um unversteuerte US-Millionen nie zum Staatsgarantie-Ernstfall kommen. Eva Herzog hat mit ihren nicht unbedingt vertrauensförderndem "Panik-Argument" (so ein Basler Finanzpolitiker) der drohenden "Existenzgefährdung" der BKB im Fall einer Klage um einiges zu dick aufgetragen und dem Vernehmen nach an gewissen Stellen auch Kopfschütteln ausgelöst.
Denn Substanz und Finanzkraft dieser Bank sind in einem Zustand, der das Unternehmen auch im Fall einer Anklage durch amerikanische Gerichte nicht an den Rand des Abgrunds brächte. Sogar einen Gesamtschaden von mehreren hundert Millionen Franken könnte die BKB, auch wenn es schmerzhaft wäre, aus eigenen Mitteln verkraften. Allein die Reserve für allgemeine Bankrisiken beträgt über 1,7 Milliarden Franken. Die der Basler Bank anvertrauten US-Vermögen beliefen sich auf eine Grössenordnung von 500 Millionen Franken, was rund einem Prozent der durch die BKB verwalteten Vermögen entspricht.
Ausserdem ist eher zweifelhaft, ob sich die amerikanischen Justizbehörden ausgerechnet eine schweizerische "Staatsbank" herauspflücken, um ein Exempel ihres Willens zu statuieren, rücksichtslos gegen Steuerhinterziehung Remedur zu schaffen. Immerhin bestünde für die Klägerin ein gewisses Risiko, dass eine US-Klage gegen die "Basler Kantonalbank" gegen amerikanisches Recht des Immunitätsschutzes von Staaten ("Foreign Sovereign Immunities Act") verstiesse.
Die BKB soll ihre verdiente Strafe erhalten, wenn sie Recht verletzt haben sollte. Bei aller Ernsthaftigkeit des Rechtsstreits wäre es aber fehl am Platz, in diesem Zeitpunkt unternehmerische Existenzängste zu schüren. Viel eher angesagt wäre es jetzt, zumindest einmal gelassen oder eben cool zu bleiben.
Die Einigung 2018: 60 Millionen Dollar
6. Juni 2013