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Eine schlechte Referenz für Petra Studer

Von PETER KNECHTLI

Die Laufener Stadtpräsidentin Brigitte Bos (CVP) liess durch die Stadtpolizei und eine private Sicherheitsfirma während einigen Wochen die ehemalige Laufener Stadträtin und Baselbieter Landrätin Petra Studer (FDP) kontrollieren: Wohnte die Freisinnige in Laufen, was ihr das Recht gab, im Baselbieter Landrat Einsitz zu nehmen, oder in Basel-Stadt?

Der Überwachungsentscheid, betonte Bos wohlvorbereitet, sei nicht durch den gesamten Stadtrat, sondern "im kleinen Kreis" unter Einbezug der Stadtverwaltung gefällt worden. Skandal, Skandal!, tönte es vergangene Woche wohl orchestriert unter dem Dirigentenstab der "Basler Zeitung": Kontrolle, Überwachung, Beschattung, Oberservation, Bespitzelung, DDR-Verhältnisse und was die Synonym-Kaskade noch zu dramatisieren vermag.

Ob der Überwachungsauftrag nach allen feinen Regeln des Rechts erfolgte, bleibe ebenso dahingestellt wie die Frage, ob es politisch klug war, zu diesem Mittel zu greifen. Doch dass Stadtpräsidentin Bos die physische Wohnsitzkontrolle der FDP-Politikerin "im kleinen Kreis" anordnete, ist zunächst einmal insofern verständlich, als sich ein kollektiver Stadtratsbeschluss in dieser vertraulichen Sache als Schildbürgerstreich herausgestellt hätte: In der Stadtregierung sitzen auch enge Partei- und auch persönliche Freundinnen Studers. Sie wären in einen massiven Loyalitätskonlikt geraten und – durch eine Warnung ihrer Kollegin – der Gefahr einer Amtsgeheimnisverletzung ausgesetzt gewesen.

 

"Petra Studer sass faktisch
als 'Ausserkantonale' im Landrat."


Wenn nun Überwachungsprotokolle in Zeitungen faksimiliert werden, ist das der BaZ nicht zu verübeln, doch es ist als Quelle eine Partei zu vermuten, die die Akten den Medien zugespielt hat: Es ist – einige Wochen vor den Baselbieter Gemeindewahlen – die Rache der Seite Petra Studers an Stadtpräsidentin Brigitte Bos dafür, dass der Stadtrat die Freisinnige der Schmach der Zwangsabmeldung aussetzen musste.

Auch wenn das Laufener Stadtoberhaupt in den letzten Tagen im Medien-Regen stand, so ist zumindest das Motiv, den Wohnsitz Studers auch amtlich-authentisch zu verifizieren, absolut nachvollziehbar: Mit ihrer sturen Weigerung, sich in Laufen korrekt abzumelden und sich zum Wohnsitz Basel zu bekennen, provozierte Petra Studer die Behörden von Laufen, einem Spielchen zuzuschauen, das es so nicht geben darf. Wer in Laufen mit einem Untermiete-Zimmer den Wohnsitz und damit ein kantonales Parlaments-Mandat begründet, aber in Basel eine Viereinhalbzimmer-Wohnung gemietet hat, muss damit rechnen, dass dies vorzüglicher Stoff für die Gerüchteküche ist, der den Stedtli-Behörden nicht lange vorenthalten bleiben wird.

P
etra Studer hat sich mit ihrem Festhalten an einem Pseudo-Lebensmittelpunkt eine schlechte Referenz erwiesen: Gerade von einer ehemaligen Stadträtin und Landrätin, einer gelernten Politologin und einer amtierenden Bereichsleiterin "Politik" des Basler Gewerbeverbands darf erwartet werden, dass sie mit der Definition der Wohnsitzpflicht vertraut ist und – vorbildlich – rechtlich klare Verhältnisse schafft. Dass es statt dessen das Baselbieter Kantonsgericht brauchte, um sie an hundskommune Bürgerpflichten zu erinnern, spricht Bände.

Delikat ist der Fall auch unter dem Aspekt, dass Petra Studer durch ihr nicht gesetzeskonformes Verhalten faktisch als "Ausserkantonale" ohne Legitimation im Baselbieter Landrat sass, auch wenn sie ihre Steuern in Liestal und Laufen ablieferte.

V
on Amtsmissbrauch durch den Stadtrat, wie ihm jetzt in Umkehr der Ursache vorgeworfen wird, kann keine Rede sein, da dieser Tatbestand voraussetzt, jemandem einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem Nachteil zuzufügen. Dies ist nicht er Fall. Es ehrt die Laufener Behörden vielmehr, dass sie alle Bürger gleich behandeln – und insbesondere auch dann kein Auge zudrückten, als sich eine ehemalige Stadtrats-Kollegin ein Wohnsitz-Privileg zuzuschanzen versuchte.

29. Dezember 2011
 Ihre Meinung zu dieser Kolumne
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Peter Knechtli, ist Chefredaktor und Gründer von OnlineReports.ch.

peterknechtli@onlinereports.ch

(Die Kolumnisten sind in ihrer Meinung frei;
sie braucht sich nicht mit jener der Redaktion zu decken.)
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"Was war zuerst?"

Eigentlich ist die Geschichte ganz einfach. Was war zuerst, die unrechtmässige Wohnsitznahme von Frau Studer in Basel, ihr Leugnen resp. Vertuschen dazu und die Inkaufnahme einer Irreführung ihrer Stimmbürger, oder die aus dieser unschönen Situation entstandene Kontrolle dieser Frau? Na also!


Bruno Heuberger, Oberwil



"Stadtpräsidentin wollte auf keinen Fall etwas versäumen"

Keine Frage: In Laufen sind mit der angeordneten Überwachung Rechtsnormen verletzt worden. Ob das Verhalten der Stadtpräsidentin insgesamt vehement zur verurteilen oder allenfalls zu entschuldigen ist, setzt aber nicht nur eine juristische Beurteilung voraus, sondern den Einbezug auch moralischer und anderer weicher Faktoren. Peter Knechtli tut dies in meines Erachtens überzeugender Weise.


Die Stadtpräsidentin wollte vermeiden, dass der von Frau Studer eingereichte Rekurs in Liestal gutgeheissen wird. Sie entschloss sich daher zu einem Überwachungsauftrag, dessen Ergebnis aber nur der urteilenden Instanz bekannt gemacht werden sollte und insoweit diskret blieb. Im Übrigen erfolgte die Überwachung natürlich ausschliesslich von öffentlich zugänglichen Orten aus.


Das alles vermag für sich allein das Vorgehen nicht rechtzufertigen. Zumindest moralisch in einem milderen Licht erscheint das Vergehen aber, wenn man im Urteil des Kantonsgerichtes (http://www.baselland.ch/037-htm.316024.0.html ab 5.1) liest, mit welchen Argumenten Frau Studer ihren Wohnsitz in Laufen rechtfertigte und ihren Rekurs begründete.


Hätte die Stadtpräsidentin geahnt, dass das Kantonsgericht den Rekurs auch ohne den Überwachnungsbericht klar abweisen würde, hätte sie sicher noch so gerne auf die Überwachung verzichtet. So aber wollte sie auf keinen Fall etwas versäumen und kam so – beraten offenbar auch durch Juristen – zur Anordnung der Überwachung (wie sie im Übrigen gegenüber "Schein"-Invaliden, Sozialhilfempfängern etc. durchaus üblich und "legal" ist).


Die Frage bleibt natürlich, ob die Ablehnung auch so klar erfolgt wäre, wenn der Überwachungsbericht den Akten nicht beigelegen wäre – und so wohl doch irgendwie zur Kenntnis genommen worden ist ...


Dass die BaZ mit diesem Vorfall ein tagelanges Kesseltreiben lostrat, sagt mehr über diese Zeitung als über die Stadtpräsidentin aus.


Urs Engler, Bettingen



"In höchstem Masse unappetitlich"

Wie recht Peter Knechtli mit seinem Kommentar doch hat: Am politischen Baselbieter Himmel sind bereits Wolken der kommenden Gemeindewahlen aufgezogen, die sich – einmal mehr - in einem Unwetter für die FDP entladen droht. Deshalb scheinen Petra Studer und ihren mediengewaltigen Mitstreitern alle Mittel recht. Es wurde dramatisiert und mit unlauteren Mitteln gegen die Laufener CVP-Stadtpräsidentin gehetzt, was das Zeug hielt und zu allem Unfug ein Zusammenhang mit Bespitzelung à la DDR hergestellt. Dass eine Zeitung wie die BaZ das Ganze mitmacht und noch orchestriert, ist in höchstem Masse unappetitlich.


Pius Helfenberger, Münchenstein



"Warum konnte Frau Studer nicht auch so handeln?"

Anscheinend gibt es bei den Medien nach dem Sommerloch nun auch ein "Altjahrwoche-Loch". Anders kann ich mir diesen unnötigen und reisserischen Artikel der BaZ nicht erklären. Auch ich zog aus Basel weg und musste mein Grossratsmandat aufgeben, auch wenn mir dies schwer fiel. Niemals wäre es mir aber in den Sinn gekommen, in Basel ein Postfachadresse zu installieren und "heimlich" in Aesch zu wohnen und dann zu behaupten, mein Lebensmittelpunkt würde sich in Basel befinden. Warum konnte Frau Studer nicht auch so handeln?


PS: Danke an Peter Knechtli, dass er immer wieder mit seinen träfen Kommentaren zu den sogenannten "Skandalen" Gegensteuer gibt…


Stephan Gassmann, Aesch



Hier wurde massiv Recht gebrochen"

In dieser Geschichte gibt es meiner Meinung nach zwei Dinge, die man klar auseinander halten muss:


Das erste ist die Wohnsitzfrage. Gemäss den bisher erschienen Berichten arbeitete Frau Studer während Jahren als Wochenaufenthalterin in Bern und mietete sich hierzu eine Wohnung dort, in der sie sich unter der Woche häufig aufhielt. Für ihr Amt als Laufener Stadträtin stellte das offenbar kein Problem dar. Bei ihrer Arbeit für den Gewerbeverband machte sie nun dasselbe und mietete sich eine Zweitwohnung in Basel, weil ihr Arbeitgeber das verlangte. Wie die Gerichte nun entschieden haben, war das offenbar nicht zulässig. So klar, wie dies nun teilweise dargestellt wird, war der Fall aber bei Weitem nicht.


Die zweite Geschichte ist aber die heimliche Überwachung. Und da lässt es sich nicht schönreden, dass hier massiv Recht gebrochen und die Privatsphäre grob verletzt wurde. Dies lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass das Gericht dem Stadtrat schlussendlich Recht gegeben hat. Es hat die Überwachungsprotokolle nämlich als illegal taxiert und nicht als Beweismittel akzeptiert. Dies beweist, dass das Gericht die Wohnsitzfrage auch ohne diese Überwachung sehr gut beurteilen konnte.


Ich finde es erschreckend, wie man die Überwachung nun in Kommentar und Leserbriefen schönzureden versucht und wie sich die verantwortliche Stadträtin auch nach diesem Gerichtsurteil in den Medien uneinsichtig zeigt. Es bleibt ein Skandal, dass eine Einwohnerin ohne rechtliche Grundlage im einsamen Auftrag einer Stadträtin heimlich überwacht wurde, teilweise sogar von ihr ehemals unterstellten Mitarbeitern.


Im Übrigen irrt Peter Knechtli, wenn er schreibt, dass der Tatbestand des Amtsmissbrauches nur erfüllt ist, wenn man sich unrechtmässige Vorteile verschafft. Den Tatbestand kann auch erfüllen, wer für einen an sich legitimen Zweck unverhältnismässige Mittel einsetzt, was vorliegend klar der Fall ist.


Luca Urgese, Basel



"Gegen elementare Prinzipien unserer Rechtsordnung"

Da muss ich doch vehement widersprechen: Eine solche Bespitzelungsaktion verstösst gegen elementare Prinzipien unserer Rechtsordnung, die unter anderem unsere Privatsphäre schützen soll – es allerdings nicht immer tut. Auch wenn jemand einen faktisch möglicherweise schlecht begründeten Wohnsitz angibt, um das politische Amt einer Landrätin auszuüben (welches Vergnügen das bereitet, kann ich als ehemaliger Grossrat in etwa abschätzen), kann dies eine derartige Bespitzelung nicht rechtfertigen. Wenn unsere Behörden sich mit Privatdetektiven in den persönlichen Bereich von politisch Aktiven einschleichen müssen, scheint es mit den demokratischen Institutionen und dem Rechtsstaat nicht zum Besten zu stehen. Wenn die "feinen Regeln des Rechts" nichts mehr bedeuten sollen, dann müssen wir uns auch über die nächste – oder vielleicht schon längst aktuelle – Fichenaffäre nicht beklagen.


Philippe Zogg, Advokat, Basel



"Es gibt ein paar Spielregeln"

Es gibt ein paar Spielregeln, die man kennen sollte, bevor man das politische Parkett betritt, unter anderem, dass man in dem Kanton wohnen muss, in dessen Kantonsparlament man seine Wähler vertritt.

Das wusste Petra Studer mit Sicherheit!! Der Rest der Geschichte ist unverzeihlich gegenüber der Laufener Stadtpräsidentin, die über mehr politisches know how verfügt.


Edith Buxtorf-Hosch, a. Grossrätin LDP, Basel



"Ein wohltuender Kommentar"

Eeeeendlich ein wohltuender Kommentar zu diesem reisserischen und verblödetem Misthaufen in der BaZ. Danke.


Rolf Mack, Basel



"Petra Studer soll sich entschuldigen"

Auch wenn ich Petra Studer vor vier Jahren noch als junge, hoffnungsvolle Nationalratskandidatin öffentlich unterstützt habe, muss ich heute Peter Knechtli Recht geben. Dank der BaZ-Kampagne der letzten Tage wurde die Täterin zum Opfer hochstilisiert und die Stadtpräsidentin von Laufen auf perfide Art und Weise in die Pfanne gehauen. Petra Studer möchte ich heute den Rat geben, sich für ihr unfaires Verhalten gegenüber den WählerInnen Laufens und des Laufentals in aller Form zu entschuldigen. Lernt man solche "Spielchen" im Generalsekretariat der FDP Schweiz in Bern oder beim Gewerbeverband in Basel?


Werner Strüby, pensionierter Gymnasiallehrer für Geschichte/Politik, Aesch


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"Wegen tiefer Pünktlichkeit der Eurocity-Züge von Mailand nach Bern und Basel werden ihre Fahrzeiten verlängert."

bz und CH-Media-Zeitungen
am 9. April 2024
in einem Untertitel
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Wegen hoher Augenbrauen kommt dieser Satz jetzt im "Gelesen & gedacht".

RückSpiegel


Die bz verweist in einem Bericht über die Kita-Krise im Baselbiet auf OnlineReports.

BaZ, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die OnlineReports-News über das geplante Ministertreffen in Basel auf.

Der Sonntagsblick zitiert OnlineReports in einer grossen Recherche über die Baselbieter SVP-Politikerin Sarah Regez.

Baseljetzt verweist im Bericht über Basler Schiffsunfälle auf ein OnlineReports-Video.

Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).