Werbung
Mit "Swiss" darf es kein zweites Grounding gebenVon PETER KNECHTLI 1. Februar 2002
"Die grössten Würfe sind meist die einfachen" Auch ich habe erst leer geschluckt, als ich das neue Corporate Design der "swiss" sah. Derart banal - das darf ja nicht sein. Und dann diese viersprachigen Anhängsel, die auf dem Flugzeug eher wie einer rote Verschmutzung anmuten (als ob die Farbe im Flug ausgewaschen worden wäre). Edi Borer, eidg. dipl. PR-Berater, Basel "Es gibt Grenzen der Verkommerzialisierung" Ist heute der 1. April? Wenn ich mich nicht irre, gibt es schon einen Staat, der ziemlich gleich heisst, jedenfalls in den Landessprachen. Ich bin zufällig Mitglied dieses Staates und absolut gar nicht bereit zu akzeptieren, dass irgend eine Firma mit diesem Namen Werbung oder Geschäfte macht. Wenn diese Firma den gleichen Mist baut wie die Swissair - und wir haben keine Garantien, dass das nicht so sein wird, schliesslich hat sie denselben Paten (Gut) wie die Pleitefirma -, dann wird dieser Name mit in Verruf gebracht. Und irgendwo bin ich da stur: Es gibt Grenzen der Verkommerzialisierung. Nicht weil ich stolz wäre auf mein Land, sondern weil ich Teil bin davon und nicht ungefragt Teil irgendeiner Firma werden will, die sich diesen Namen anmasst. Bernhard Bonjour, Liestal |
www.onlinereports.ch
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigenen Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.