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Imageschaden für Basler Justiz

Von PETER KNECHTLI

Es geschah vor fast genau zwei Jahren, am 14. August 2006, um 15.58 Uhr. Ein Unbekannter rief von einer Basler Bahnhof-Telefonkabine die Notrufnummer 117 an und deponierte eine knappe Warnung: "Do Gleis 6 in 20 Minuten eine Bombe" (so die amtliche Transkribierung). Im Gerichtssaal hörte sich dasselbe leicht anders an: "On Gleis 6 in 20 Minuten eine Bombe". So oder so: Die Polizei handelte richtig, sperrte sofort vier Geleise ab und suchte nach Sprengstoff - glücklicherweise erfolglos.

Jetzt stand ein 71-jähriger Mann vor dem Basler Strafgericht, vom Detektiv beschuldigt und vom Staatsanwalt angeklagt, er sei Urheber der Bombenwarnung gewesen. Der Angeklagte Takis Armyros ist dem Schreibenden persönlich bekannt als früherer Journalistenkollege. Der Schluss liegt nahe, jeden Verdacht vom liebenswürdigen Kollegen mit der sanften Stimme zu lenken, von Schuld schon gar nicht zu reden. Aber darum geht es hier gar nicht. Es ist und bleibt die Aufgabe der Justiz, über Schuld und Unschuld zu entscheiden. Damit dies in seriöser Weise erfolgen kann - es geht um das Schicksal von Menschen, nicht um die Anwendung von Sonnenschutzfaktoren -, hat die Strafverfolgung die nötigen Entscheidungsgrundlagen von hinreichender Qualität zu liefern.

Basel hat, von üblichen Ausnahmen abgesehen, hervorragende Staatsanwälte und hervorragende Gerichtsvorsitzende. Im Fall der Bahnhof-Bombendrohung gab die Basler Strafverfolgung nicht nur vor dem zahlreichen Publikum, sondern vor der gesamten Öffentlichkeit ein miserables Bild ab, das dem Ansehen der Justiz schadet. Wenn ein Staatsanwalt einen herzkranken Rentner der Bombendrohung bezichtigt und ihn vor Gericht bringt, dann hat er seine Beweggründe der Richterin, dem Publikum und den Medien darzulegen. Den Fern-Antrag auf 12'000 Franken Busse bedingt zu stellen und sich gleichzeitig durch die vorsitzende Richterin ohne Angabe von Gründen von der Verhandlung dispensieren zu lassen, ist unerträglich. Eine Gerichtsverhandlung dieser öffentlichkeitsrelevanten Dimension wird so zur Farce.

Dies erst recht, wenn sich auch noch der einzige potenziell wichtige Zeuge vor dem Gerichts-Auftritt drückt. Ein Staatsanwalt, der Strafanträge in fünfstelliger Höhe stellt und einen Menschen wegen eines gesellschaftlich höchst sensiblen Tatbestands wie einer Bombendrohung anklagt, hat anzutreten. Was waren seine Überlegungen? Wir wissen es nicht. Was waren seine Beweise? Wir wissen es nicht. Was waren seine Motive, die zum beantragten Strafmass führten? Wir wissen es nicht. War er am Ende von seiner Anklage selbst nicht überzeugt. Wir wissen es nicht. Akzeptiert er den Freispruch? Wir wissen es nicht. Das Einzige, was wir von Staatsanwalt Manuel Kiefer kennen, sind seine auf dürftigen 15 Zeilen Anklageschrift notierten harten Vorwürfe. Die Annahme, für die eigenen Argumente nicht werben zu müssen, wirkt anmassend, beschämend und arrogant.

Nach diesem denkwürdigen Prozesstermin stellt sich die Frage der internen Kontrolle und Aufsicht. Wenn der zuständige Detektiv zwei Jahre braucht, um dem Staatsanwalt kein einziges erdrückendes Indiz zu liefern, das einen Schuldspruch rechtfertigt, und der Staatsanwalt dann erst noch Anklage erhebt, ohne an der Verhandlung anwesend zu sein, dann ist politischer Handlungsbedarf gegeben, weil diese Art der Prozessführung nicht mehr den Geboten der Fairness entspricht. Die Kommentare auf den dichtbesetzten Publikums- und Medienbänken sprachen Bände. Die Richterin und ihr Angeklagter waren unter sich.

Es war dann pikanterweise die sozialdemokratische Gerichtspräsidentin, die - wie stellvertretend - zur Entlastung der Staatsanwaltschaft ausführte, Fälle wie dieser seien "schon nicht so einfach", und die sanft um Verständnis für die alltäglichen Unwägbarkeiten der Front-Ermittler bat.

Aber Nein, es darf niemals Rolle des Gerichts werden, die Optik der abwesenden Staatsanwaltschaft zu vertreten. Dies widerspricht den grundlegenden Normen der Gewaltentrennung. Wenn ein unbescholtener Mensch aufgrund nicht verwertbarer DNA-Analysen, unterschiedlicher Signalemente, unmöglicher Stimmvergleichs-Analysen und einer unterlassenen Konfrontation mit der Hauptauskunftsperson zum Täter gemacht werden soll, dann hat Frau Lenzinger zwar richtigerweise auf Freispruch entschieden. Aber - und das wäre auch ihre Aufgabe gewesen - sie hätte wesentlich deutlicher werden müssen. Basler Gerichtsvorsitzende können das, wenn es wieder einmal nötig ist.

 

Peter Knechtli

 

Freispruch für vermeintlichen Bombendroher

11. Juli 2008
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"Falsche Anschuldigung"

Es ist wirklich eine immense Freude, ein rarer Lichtblick! OnlineReports führt auf das Neue den Beweis, dass es selbst in dieser hoch nepotistisch disponierten Stadt ein Medium geben kann, das die Dinge beim Namen nennt.


Auf einen Punkt weist Peter Knechtli nicht hin. Jenen nämlich, dass ein offenkundigst zu Unrecht Angeklagter Rechtsmittel hat, den ihn zu Unrecht Anschuldigenden anzuklagen. Und beim Staat, und auch seiner Anwaltschaft, ist es so wie bei der UBS, um ein aktuelles Beispiel zu nehmen. Der Chef hat den Mist auszubaden, den die ihm Unterstellten anrichten. Unter anderem darauf gründet seine höhere Besoldung. Es wäre interessant und im Sinne von Peter Knechtlis Kritik, wenn Takis Armyros' Rechtskonsulent nun die Behörde Basler Staatsanwaltschaft zur Rechenschaft zöge. Basis wäre Art. 303 StGB. "Falsche Anschuldigung. 1. Wer einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen, wer in anderer Weise arglistige Veranstaltungen trifft, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen einen Nichtschuldigen herbeizuführen, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft'. Courage Takis!


Patric C. Friedlin, Basel



"Das Problem auf den Punkt gebracht"

Die Richterin hatte das wahrscheinlich wahrhaftige Problem auf den Punkt gebracht ("nicht so ganz einfache Ermittlung", "man konnte gar nicht anders vorgehen"). Dass es den Ermittlern und der Anklagebehörde auch "stank", belegten sie durch ihre Abwesenheit.


Mich erinnert das an das, was mir ein Verantwortlicher eines Basler Gerichts einmal sagte: "Bei Gericht dürfen Sie mit viel rechnen, aber nie mit gesundem Menschenverstand; der hat vor Gericht nichts zu suchen!" Oder das, was ich von meiner Anwältin erfuhr, als ich mal eine Duplik selber einreichen wollte, weil es mir zu langsam ging: "Sie können das schon tun, aber ich rate Ihnen ab; schon der kleinste Formfehler könnte dazu führen, dass Sie verlieren, obwohl eigentlich alles klar wäre!"


Mit anderen Worten: Unsere Behörden und die Justiz sind offenbar in ein Schema gepresst, das ihnen selbst noch nicht einmal mehr Spielraum für Vernunft, für gesunden Menschenverstand lässt. "Man konnte gar nicht anders vorgehen", hatte die Richterin gesagt. Mit anderen Worten: Unsere Gesetze und das Regelwerk sind dermassen detailliert und eng gefasst, das denken verboten ist.


Weniger wäre mehr! Mehr Liberalismus bei der kantonalen Gesetzgebung wäre dringend nötig!


Peter Waldner, Basel


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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).