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Kommentare

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Baselbieter Regierung will Machtanspruch ausdehnen

Von PETER KNECHTLI

 

Das Baselbieter Stimmvolk entscheidet am 17. Mai darüber, ob künftig die Kantonsregierung die Aufsicht über die neu strukturierte 150-köpfige Staatsanwaltschaft ausüben soll. Dies ist der einzige heiss umstrittene Punkt im (kantonalen) Einführungsgesetz zur Schweizer Strafprozessordnung.

Seit 2002 stehen die Statthalterämter, die mit ihren rund 130 Mitarbeitenden den Hauptanteil der neuen Staatsanwaltschaft ausmachen werden, und das Besondere Untersuchungsrichteramt unter der administrativen und operativen Aufsicht des Kantonsgerichts. Ledig die heutige Staatsanwaltschaft mit ihren rund 15 Stellen ist administrativ der Sicherheitsdirektion unterstellt.

Diese Lösung, die im Gefolge der damaligen "Basler Justizaffäre" um Graziella und Raffaele Klages vom Landrat offensiv gefordert worden war, hat sich bewährt. Bis auf den heutigen Tag ist in keiner Weise mit Fakten belegt worden, dass die Aufsicht des Kantonsgerichts über die kantonalen Ermittlungsbehörden zu Filz oder anderen Problemen geführt hätte, die eine Rückkehr zum alten System einer administrativ und operativ geteilten Aufsicht erforderlich machen sollen. Auch dem in letzter Minute aus dem Hut gezauberten Komitee, das sich für eine Aufsicht durch die Regierung stark macht, gelang es nicht, konkrete Argumente für einen Rückfall ins alte Regime auf den Tisch zu legen. Mit andern Worten: Der Beweis für die Notwendigkeit eines erneuten System-Wechsels ist nicht erbracht.

Ausserdem zeigte sich im Verlauf der Landratsdebatte und jetzt auch im Abstimmungskampf eine seltsame Facette, die die Vermutung nahelegt, dass nicht vorwiegend sachliche, sondern strategische Allianz-Motive dazu führten, der Regierung künftig die Aufsicht über die Justiz-Ermittler zu übertragen: Ausgerechnet die Fraktionen von CVP/EVP und SVP unterstützten geschlossen den Vorschlag der Regierung, die Aufsichtsmacht an sich zu reissen; etwa die Hälfte der freisinnigen Fraktion schloss sich ihnen eher spontan an, nachdem sich die parteiinterne FDP-Fachkommission noch einstimmig für das Kantonsgericht als Aufsichtsgremium ausgesprochen hatte.

Hier wird zunächst sichtbar, dass es einem Teil der FDP-Fraktion schlicht darum ging, ihre Regierungsrätin Sabine Pegoraro mit politischem Flankenschutz vor einer bösen Niederlage zu schützen. Möglicherweise schwerer aber wiegt ein anderes Kalkül: Bei den nächsten kantonalen Wahlen wird die SVP entschieden auf einen zweiten Regierungssitz drängen – was nicht weniger bedeutet, als dass sie zusammen mit der CVP eine Mitte-Rechts-Regierungsmehrheit erreichen könnte. In seiner solchen Konstellation könnte es für die CVP von Vorteil sein, gegenüber der SVP rechtzeitig jene pragmatische Kooperationsbereitschaft zu signalisieren, die die stärkste bürgerliche Kraft im Kanton an den Freisinnigen immer unumwundener vermisst. Arithmetisch könnte dies bedeuten, dass die Aufsicht über die Strafverfolgung im Kanton eine Sache von SVP und CVP werden könnte.

Zugegeben: Diese Überlegung hat eine spekulative Komponente – aber auch eine realistische.

Zwar betont Sicherheitsdirektorin Pegoraro immer, dass sich die Regierung hüten würde, innerhalb der künftigen Staatsanwaltschaft Ermittlungen anzustellen. Laut Gesetz sei dafür eine Fachkommission zuständig, was zutrifft. Doch auch dieses Argument ist nicht tragfähig. Denn mit der Fachkommission würde im Kanton ein neues Gremium mit Milchzahn-Wirkung und bisher nicht bezifferten Kostenfolgen geschaffen, das laut Gesetz zwar Inspektionen durchführen muss, aber keine personalrechtlichen oder andere Entscheide fällen, sondern nur Antrag stellen darf: Entschieden – und zwar nach politischem Ermessen – würde künftig durch die Regierung. Es wäre politisch naiv, die Möglichkeit von mehr oder weniger subtilen Einflussnahmen durch die Regierung einerseits und von schonungsvollem Verhalten der Strafermittler ihr als Aufsichtsbehörde gegenüber auszuschliessen.

Das Prinzip der Gewaltentrennung zählt seit Montesquieu zu den fundamentalsten Merkmalen der demokratischen Staatsform. In diesem Zusammenhang meinte ein angesehener Baselbieter Rechtskundiger zur aktuellen Debatte um das Einführungsgesetz: "Die Regierung hat in der Justiz nichts zu suchen. Punkt." Diese Auffassung ist zutreffend. Doch in der geplanten dreiköpfigen Fachkommission der Regierung sollen ausgerechnet zwei Gerichtspräsidenten Einsitz nehmen – ein Gewaltentrennungs-Kuddelmuddel erster Güte.

Die vom Exekutive und Landrat vorgeschlagene Lösung spricht gegen das Einführungsgesetz – Termindruck hin oder her. Die Geschichte zeigt, dass die Risiken eines erneuten Scheiterns zu gross sind. Ein Beispiel von Einflussnahme einer Regierung auf die Bundesanwaltschaft hat der Bundesrat mit seiner Aktenvernichtung im Fall Tinner in erschreckender Weise vorgeführt. Auch auf kantonaler Ebene besteht exekutive Übergriffsgefahr oder zumindest Grenzbetretung, wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen: So sah ein Baselbieter Statthalter auf dem Pult eines Regierungsrates schon polizeiliche Ermittlungsakten in einem Fall von Kinderpornografie. Ebenso verbot die damalige Regierung in der "Basler Justizaffäre" Untersuchungsrichtern den Auftritt an einer Medienkonferenz in Basel.

Der amtierenden Regierung sei nicht unterstellt, sie trachte nach Übergriffen und Einflussnahmen. Aber sie verschiebt innerhalb der Balance der Gewaltentrennung klar den Machtanspruch zu ihren Gunsten, indem sie die Oberaufsicht über eine Justiz-Behörde beansprucht. Darum ist das System der operativen und administrativen Aufsicht aus einer Hand, wie sie heute das Kantonsgericht ausübt, der geteilten Aufsicht, in der die Regierung oder gar einzelne Parteien die entscheidende Hand im Spiel haben, klar vorzuziehen.

28.4.2009: Standpunkt der Gesetzes-Gegner
6.5.2009: Standpunkt der Gesetzes-Befürworter

8. Mai 2009
 Ihre Meinung zu dieser Kolumne
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Peter Knechtli, ist Chefredaktor und Gründer von OnlineReports.ch.

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"Regierungsaufsicht bringt mehr Kosten und Bürokratie"

Der Kommentar von Peter Knechtli trifft nicht nur den Kern der ganzen Vorlage, der Autor zieht umsichtig und ausgewogen die einzig richtigen Schlüsse. Ein weiterer Aspekt darf und sollte nicht vernachlässigt werden – und da wundere ich mich über die unbekümmerte Haltung von bürgerlichen Landräten aus SVP und FDP: Nämlich die Frage der Kosten. Die bisherige Aufsichtsinstanz Kantonsgericht, die der Landrat übrigens 2002 ausdrücklich so beschlossen hat, kann mit der bewährten Geschäftsleitung ihre Funktion kostenneutral weiter ausüben, wogegen andere Lösungen und vor allem, wenn der Regierungsrat Aufsichtsinstanz würde, erheblich ins Geld gehen. Ein weiterer Punkt ist der eigentlich überflüssige Erste Staatsanwalt bzw. die Erste Staatsanwältin, eine neue Dienststelle die mit weiteren hohen Kosten, ich schätze mindestens eine halbe Million Franken, zu Buche schlagen wird. Und da ist es doch erstaunlich, wie gewisse Kantonsparlamentarier nonchalant und grosszügig über kostenträchtige "Vermehrungen der Staatsbürokratie" hinwegsehen.


Albert Augustin, Gelterkinden



"Unglaublich einseitig"

Der Kommentar von Peter Knechtli ist unglaublich einseitig.


1. Die Frage, ob die administrative Aufsicht über die neue Staatsanwaltschaft bei der Regierung oder beim Kantonsgericht angesiedelt werden soll, ist im Landrat ausführlich diskutiert worden. Eine Mehrheit hat sich schliesslich für das Regierungsmodell entschieden. Das ist ein demokratischer Entscheid und hat mit einem Machtanspruch der Regierung nichts zu tun.


2. Der Fall Raffaele und Graziella Klages wird angeführt als Beleg für die Qualität der Lösung "Aufsicht durch das Kantonsgericht". In der damaligen Justizaffäre hatte der Untersuchungsrichter Frau Klages als V-Person eingesetzt. Das zuständige Gericht (Präsidium Überweisungsbehörde) genehmigte den Einsatz. Ein unabhängiger Gutachter (Strafrechtsprofessor Günter Stratenwerth) beurteilte diesen V-Personen-Einsatz aber als "Missgriff". Den Fehler machten also die Richter, nicht die Regierung.


3. Peter Knechtli irrt, wenn er schreibt, dass die Regierung die Oberaufsicht über eine Justiz-Behörde beanspruche: Die Staatsanwaltschaft ist kein Gericht und somit keine Justiz-Behörde. Sie vertritt vielmehr den Strafanspruch des Staates vor dem Gericht. Die Gerichte wiederum unterstehen genauso wie die kantonale Verwaltung der Oberaufsicht durch den Landrat – und eben nicht durch den Regierungsrat, der ja selber ebenfalls der Oberaufsicht des Landrats untersteht. Der Oberaufsicht durch den Landrat (und nicht durch den Regierungsrat!) wird in jedem Fall auch die neue Staatsanwaltschaft stehen.


4. Zu erwähnen ist schliesslich, dass sich nicht bloss die Fraktionen, sondern auch die Parteien mit der Vorlage befasst haben. Die Ja-Parole herausgegeben haben CVP, SVP, EVP und FDP.


Christoph Buser, Füllinsdorf


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"Bais steht vor Gewissens-Entscheid"

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Im Titel des Newsletter-Textes vom 18. April 2024 über die SVP-Basis.
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Auch Nomen sind Glückssache.

RückSpiegel

 

Der Klein Report nimmt die Recherche von OnlineReports über Roger Blums Buch über die Basellandschaftliche Zeitung auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel über die Zerwürfnisse in der Baselbieter SVP auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Kita-Krise im Baselbiet auf OnlineReports.

BaZ, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die OnlineReports-News über das geplante Ministertreffen in Basel auf.

Der Sonntagsblick zitiert OnlineReports in einer grossen Recherche über die Baselbieter SVP-Politikerin Sarah Regez.

Baseljetzt verweist im Bericht über Basler Schiffsunfälle auf ein OnlineReports-Video.

Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.
 

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).