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Justiz, Journalismus und häusliche Gewalt

Von PETER KNECHTLI

Vor einem halben Jahr erregte ein Interview der Basler Grossrätin Tanja Soland in der "Basler Zeitung" Aufsehen und Empörung zugleich: Die SP-Fraktionschefin warf darin den Medien und der Staatsanwaltschaft unter anderem vor, der Aggression im öffentlichen Raum im Vergleich zur häuslichen Gewalt viel zu viel Aufmerksamkeit zu widmen.

Diese Woche nun fand am Basler Strafgericht ein Prozess um häusliche Gewalt statt, der mustergültig die Grenzen der Wahrheitsfindung bei Aggression im privaten Raum und deren öffentliche Abhandlung aufzeigte.

Vor Gericht stand ein 48-jähriger muslimischer Kurde mit deutscher Staatsbürgerschaft, dreimal verheiratet und zweimal geschieden, einmal in Trennung, Vater von sechs Kindern, seit dreissig Jahren in der Schweiz wohnhaft, Sozialhilfe-Empfänger und früher Taxifahrer. Im Gerichtssaal führte er sich zuweilen rüpelhaft auf: Er fiel der Gerichtspräsidentin immer wieder ins Wort, er warf den Ermittlern vor, ihn durch die siebenmonatige Untersuchungshaft "vernichtet" zu haben, und er musste auch schon unter Polizeibegleitung aus dem Gerichtssaal verwiesen werden.

Seine imposante Statur, man könnte ihn getrost einen "Schrank" nennen, das finstere Gesicht, die Art, wie er mit beiden Zeigefingern auf Anwesende deutete, seine abschätzigen Gesten gegenüber der Staatsanwältin und die Begleitung durch mehrere Angehörige und Freunde aus halb Europa signalisierten vor allem eines: Hier sollen Bedeutungsmacht und Status demonstriert werden – wohl auch, um das Gericht zu beeindrucken.

 

"Es darf nicht sein, dass der Beweis am
Fehlen einer Gegensprech-Anlage scheitert."


Die Ehefrau, deren Anzeige als Opfer das Strafverfahren ursprünglich ins Rollen gebracht hatte, trat scheu in den Gerichtssaal, deponierte rasch ihre Zeugnisverweigerung und verzieh dem mit einem Kontakt- und Annäherungsverbot belegten Gatten aus Rücksicht auf die gemeinsame Tochter, bevor sie nach wenigen Minuten den Gerichtssaal verliess. Sie wollte nicht reden und nicht jene früheren Aussagen bestätigen, die das Gericht als "glaubwürdig" empfand.

Was sich in einer damals gemeinsamen Familienwohnung am Altrheinweg während über einem Jahr abspielte, veranlasste die Staatsanwältin, eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren zu fordern: Zusammengerechnet mehr als hundert Mal – in Einzelfällen dreimal täglich – soll die Frau von ihrem Ehemann, der gleichzeitig ihr Cousin ist, zu dem gezwungen worden sein, was dieser als "einvernehmlichen Sex" bezeichnete, die Anklageschrift aber als klare Vergewaltigung taxierte.

So viel Unschulds-Aura der Beschuldigte im Gerichtsgebäude beanspruchte, so unscheinbar und wirkungslos wie sanftes Lüftchen wirkte der kurze und wortkarge Auftritt der betroffenen Ehefrau, die zu allem noch die Cousine des Angeklagten war und somit zur gleichen Familie gehörte.

Von den viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe, die die Staatsanwältin beantragt hatten, blieben am Schluss allerdings noch ganz acht Monate und ein Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung, um die es in diesem Prozess im Wesentlichen ging.

Das Gericht hatte in der Tat keine andere Wahl als den Freispruch, weil es die Vergewaltigungen nicht beweisen konnte: Die Staatsanwaltschaft hatte darauf verzichtet, den Angeschuldigten im Vorverfahren mit den Vorwürfen des Opfers mündlich zu konfrontieren. Als Grund gab sie an, die technischen Einrichtungen seien nicht vorhanden gewesen – offenbar fehlen zwei mit einer Gegensprech-Anlage verbundene Räume.

Dass in Basel-Stadt der Nachweis häuslicher Gewalt an einer fehlenden Gegensprech-Anlage scheitert, muss zu denken gaben. Wenn keine andern Beweise vorliegen und das Konfrontations-Protokoll der letzte vom Gericht verwertbare Vergewaltigungs-Beleg bleibt, sollte die Ermittlungsbehörde schleunigst die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Konfrontationen in einem möglichst frühen Stadium möglich sind. Dies insbesondere im eigenen Interesse: So hätte unter Umständen verhindert werden können, dass die knallharte Anklage der ehelichen Vergewaltigung mit dem erstinstanzlichen Urteil weitgehend in sich zusammenfiel.

Darum an die Adresse von Tanja Soland: Wenn es schon der Anklagebehörde und der Gerichtsbarkeit nicht gelingt, brutale häusliche Gewalt mit den Instrumenten der Strafverfolgung zu beweisen, wird nachvollziehbar, wie schier unmöglich erst die journalistische Thematisierung der Gewalt im privaten Raum ist, ohne involvierte Personen möglicherweise zu Unrecht zu beschuldigen.

30. Januar 2013
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"Bais steht vor Gewissens-Entscheid"

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Im Titel des Newsletter-Textes vom 18. April 2024 über die SVP-Basis.
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Auch Nomen sind Glückssache.

RückSpiegel

 

Klein Report nimmt die Recherche von OnlineReports über Roger Blums Buch über die Basellandschaftliche Zeitung auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel über die Zerwürfnisse in der Baselbieter SVP auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Kita-Krise im Baselbiet auf OnlineReports.

BaZ, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die OnlineReports-News über das geplante Ministertreffen in Basel auf.

Der Sonntagsblick zitiert OnlineReports in einer grossen Recherche über die Baselbieter SVP-Politikerin Sarah Regez.

Baseljetzt verweist im Bericht über Basler Schiffsunfälle auf ein OnlineReports-Video.

Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

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Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

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Weitere RückSpiegel

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Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

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Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

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