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"Keine Meldungen eingegangen": Dressurpferd bei der Rollkur im Raum Zürich
Kopf an die Brust: Eine schweizweit tolerierte Pferde-Quälerei
Die verbotene Pferdedressur-Methode der Rollkur ist auf Reitplätzen gang und gäbe: Alle schauen weg
Von Matthias Brunner
Die Methode heisst verharmlosend "Rollkur" – ist aber perfide Tierquälerei: Gewaltsam wird dem Pferd auf Reitplätzen der Wille gebrochen, damit es sich dem Menschen unterwirft. Obschon die absichtliche Überdehnung des Pferdehalses durch die Zügeleinwirkung ausdrücklich verboten ist, wird sie auf Turnierplätzen regelmässig praktiziert. Behörden kümmern sich nicht darum, Verbände spielen die Quälerei herunter.
Die zierlich erscheinende, junge Reiterin versucht ihr kraftvolles Dressurpferd zu dominieren: Energisch zieht Regina* die Zügel stramm an, so dass sich die Muskeln und Sehnen unter der Haut ihrer Arme abzeichnen. Gleichzeitig sticht sie mit den Metallsporen in die Flanken ihres treuen, vierbeinigen Kameraden.
Für den achtjährigen Hannoveraner Wallach Virtuoso* sind dies zwei widersprüchliche, irritierende Befehle. Denn während der Stich mit den Sporen "vorwärts" bedeutet, signalisiert der Zug am Zügel eigentlich "stopp". Virtuosa weicht der unnachgiebigen, harten Reiterhand. Denn seine geschmeidigen, empfindsamen Maul-Ecken und Zunge schmerzen durch den ausgeübten Druck auf die Trense (Mundstück). Deshalb krümmt er seinen breiten Hals und senkt den mächtigen Kopf so weit ab, bis er damit beinahe seine Brust berührt.
Schmerzhaft und unnatürlich
Für Virtuoso ist diese Körperhaltung widernatürlich und äusserst unbequem. In dieser Position ist sein Blickfeld enorm eingeschränkt. Ausserdem hindert sie ihn am freien Atmen und wirkt sich auf sein Rückgrat und die Muskulatur aus, die sich verspannt. Dadurch kann er seine Hinterbeine nicht mehr zur Körpermitte hin bewegen, sein Gewicht fällt hauptsächlich auf seine Vorderbeine.
Unterschiedlich wird diese gewaltsame Trainingsmethode als Rollkur, LDR ("low, deep and round") oder wissenschaftlich "Hyperflexion" bezeichnet. Gemeint ist immer dasselbe: Die Reitperson verursacht durch starkes Ziehen der Zügel am Pferd eine besonders tiefe Kopf-Hals-Einstellung von über 20 Grad hinter der senkrechten Nasenlinie zu erzwingen. Das Pferd erleidet dadurch Schmerz. Nebst den körperlichen Langzeitschäden, welche die Anwendung dieser Methode nachgewiesenermassen verursachen kann, sind auch psychisch negative Folgen möglich. Denn mit der Zeit fügt sich das Pferd seinem Schicksal und gibt schliesslich resigniert nach. Fachleute nennen diesen Zustand "learned helplessness" (erlernte Hilflosigkeit).
Gesetzesverstoss beim Warmreiten
Ausgerechnet international erfolgreiche Dressurreiterinnen – diese Reitsportdisziplin wird tatsächlich vorwiegend von Frauen ausgeübt – zunächst aus Holland und später auch aus Deutschland waren es, die zur Verbreitung der Rollkur beitrugen. Zahlreiche Amateurinnen wie Regina wollen ihren grossen Vorbildern nacheifern, indem sie ebenfalls diese selbst in Fachkreisen umstrittene Ausbildungsmethode anwenden. Tatort ist in der Regel der "Abreitplatz" – jener Ort, an dem die Reitenden ihre Pferde vor der Prüfung warm reiten und vorbereiten.
Fast scheint es so, dass sie unbewusst ihre körperliche Unterlegenheit und mangelndes reiterliches Können und Wissen kompensieren möchten, indem sie sich das Pferd psychisch unterwerfen. Laut Kathrin Kienapfel von der Ruhr Universität Bochum ist in mittlerweile über 50 Studien belegt, dass die Rollkur für die Pferde gesundheitlich schädlich sein kann.
Die Regeln liegen vor, ...
Folgerichtig hat die Schweiz im Jahr 2014 als erstes Land die Anwendung der Rollkur verboten (siehe Box unten). In der Tierschutzverordnung steht unter den verbotenen Handlungen bei Pferden dazu in Artikel 21, Absatz h: "Methoden, mit denen eine Überdehnung des Pferdehalses oder -rückens bewirkt wird (Rollkur)". Von Anfang an hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) für die Einhaltung dieses Verbots insbesondere den Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) in die Pflicht genommen. Dieser hatte reagiert, indem er Schulungen für seine Funktionäre durchführte und ein Lehrvideo produzierte.
Den Richtern oder technischen Delegierten steht an Reitturnieren ein detaillierter Kriterienkatalog und ein anschaulicher Handlungsleitfaden zur Verfügung, anhand derer sie das Geschehen auf dem Abreitplatz beurteilen können. Verhält sich eine Reiterin oder ein Reiter nicht regelkonform, kann zunächst eine mündliche Ermahnung durch die anwesende Kontrollperson der Veranstaltung erfolgen. Folgt darauf keine Verbesserung des Verhaltens, so kann eine Rüge mit einer schriftlichen Meldung an den SVPS erteilt werden. Besonders schwere Verstösse könnte die Jury mit dem sofortigen Ausschluss vom Wettbewerb ahnden.
... aber es wird weggeschaut
Was in der Theorie vorzüglich tönt, zeigt in der Praxis jedoch keine Wirkung: Seit der Einführung des Rollkurverbots wurde dem SVPS von seinen Mitgliedsvereinen noch kein einziger Fall eines Verstosses gemeldet. Die Gründe dafür sind schleierhaft. In der überschaubaren Schweizer Reitsportszene kennt man sich untereinander. Da fällt es eben sehr schwer, einen prominenten Reiter oder eine prominente Reiterin öffentlich zu kritisieren.
Nicht genug: Die Veranstalter eines Turniers wählen in der Regel die Richterinnen und Richter selber aus; sie werden nicht vom SVPS bestimmt. In der Reitszene ist es offenes Geheimnis, dass (zu) strenge Richter sich rasch unbeliebt machen und einfach nicht mehr aufgeboten werden. Dabei wünschten sich offiziell die meisten Fachleute eine konsequentere Anwendung der bestehenden Vorschriften zum Tierwohl.
Dies wurde vergangenen Juni an einer Podiumsdiskussion der "Internationalen Gesellschaft für Nutzierhaltung" in Avenches zum Thema "Nutzung und Umgang mit Pferden in Sport und Freizeit" deutlich. Gleichzeitig wurde von Verbandsseite auch beklagt, dass es immer schwieriger werde, freiwillige Funktionäre zu finden. Denn niemand möchte sich gerne selber exponieren.
Kritik vom Schweizer Tierschutz
"Es ist inakzeptabel, dass die verbotene Rollkur noch immer angewendet wird, dies gar in der Öffentlichkeit. Abreitplätze an Pferdesportanlässen sollen stets durch Verantwortliche überwacht werden", fordert die Zoologin Sandra Schaefler, zuständig für den Bereich Pferde beim Schweizer Tierschutz STS.
In seinem im Juni dieses Jahres veröffentlichten Bericht zeichnet der Verband ein kritisches Bild des Pferdesports. Mitarbeiterinnen des STS inspizierten 2016 fünf Turniere der Reitdisziplinen Dressur, Reining (Westernreiten), Concours Complet (Vielseitigkeitsreiten) und Springen. Bei sämtlichen Anlässen stellte der STS etliche Verstösse gegen das Rollkurverbot fest sowie öfters groben Gebrauch der Sporen und zu eng verschnallte Reithalfter. Doch entweder seien Kontrollpersonen gar nicht vor Ort gewesen oder hätten nicht eingegriffen.
Dies dürfte jedoch nur die Spitze des Eisbergs sein. Denn was hinter den verschlossenen Türen der privaten Stallungen abgeht, dazu konnte der STS keinen Einblick erhalten. Präsident Charles Troillet erklärt auf Anfrage gegenüber OnlineReports.ch, dass sein Verband weitere Schulungen für seine "Offiziellen" zur Sensibilisierung auf das Rollkurverbot durchführe. Doch er räumt ein: "Wir müssen dem Tierschutz in Zukunft noch grössere Beachtung schenken."
Behörden bleiben untätig
Grundsätzlich sind die kantonalen Veterinärbehörden für die Kontrolle der Einhaltung der tierschutzgesetzlichen Vorgaben verantwortlich. "Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen geht allen Meldungen bezüglich Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung nach. Verstösse gegen das Rollkurverbot würden einerseits zur Anzeige gebracht und mit den Mitteln des Vollzugs unterbunden", teilt der Baselbieter Kantonstierarzt Thomas Bürge auf Anfrage von OnlineReports mit. Bisher seien diesbezüglich jedoch "bei uns keine Meldungen oder Beschwerden eingegangen".
Offenbar nehmen also die Veterinärbehörden nicht proaktiv Kontrollen vor, sondern reagieren erst auf Meldungen hin. Diese Haltung mag ein Stück weit nachvollziehbar sein, klagen doch staatliche Offizielle oft über Personalmangel. Zudem finden die Reitsport-Veranstaltungen vorwiegend an den Wochenenden statt – also grundsätzlich ausserhalb der normalen Dienstzeiten. Die Präsenz an solchen Turnieren hätte Überstunden zur Folge, die wohl kaum je kompensiert werden könnten. Darunter zu leiden haben letztlich Pferde wie Virtuoso.
Dass die kantonalen Veterinärämter nicht selber aktiv werden, deckt sich auch mit der Datenbank der "Stiftung für das Tier im Recht" (TIR), in der jährlich sämtliche offiziell bekannten Tierschutz-Straffälle der Schweiz erfasst und ausgewertet werden: Seit der Einführung des Rollkur-Verbots Anfang 2014 wurde in der Statistik noch kein einziger Fall im Zusammenhang mit dem Rollkurverbot verzeichnet.
Noch keine einzige Strafe
Hans Wyss, Direktor des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), hat dafür eine verblüffende Erklärung wie er auf Anfrage schreibt. Dass es bezüglich des Rollkurverbots bis heute nicht zu Anzeigen gekommen ist, sei "nicht erstaunlich". Das Verbot, das übrigens auch vom SVPS unterstützt wird, habe "zu einer gewissen Sensibilisierung geführt und die Rollkur ist auf Turnieren kaum zu beobachten". Und weiter meint der von Amtes wegen höchste Tierschützer des Landes: "Ich besuche selber relativ häufig Pferdesport-Veranstaltungen und konnte seit Inkrafttreten des Verbots die Anwendung der Rollkur nicht beobachten."
Also alles halb so schlimm? TIR-Pferderechtsspezialist Andreas Rüttimann widerspricht vehement: "Dass bislang sowohl auf Verbandsebene als auch seitens der staatlichen Strafverfolgungs-Behörden noch keine einzige Strafe im Zusammenhang mit dem Rollkurverbot ausgesprochen wurde, zeigt, dass dieses schlicht nicht umgesetzt wird. Doch nur wenn entsprechende Verstösse auch tatsächlich geahndet werden, kann das Verbot seine Schutzwirkung für die Pferde entfalten."
TIR appelliert auch auf die Mithilfe von Zeugen, beobachtete Missstände möglichst gut zu dokumentieren und zu melden. Zweifellos ist auch die Einsicht von den Reiterinnen und Reitern gefordert, auf tierschutzrelevante Praktiken zu verzichten. Besser ist es, einen respektvollen Umgang mit den Pferden zu pflegen, der auf gegenseitigen Vertrauen beruht – so kann eine Tier-Mensch-Freundschaft entstehen.
* Namen geändert
Dieser Beitrag war dank des OnlineReports-Recherchierfonds möglich.
17. Oktober 2017
Was bedeutet "Rollkur"?
Die Definition der Rollkur durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) lautet so:
"Merkmale der Rollkur, einer vor allem beim Dressurreiten eingesetzten Methode der Hyperflexion (Überdehnung), sind eine besonders tiefe Kopf-Hals-Einstellung und ein überspannter Rücken, die durch gewaltsame Einwirkung der Hand des Reiters oder von Hilfsmitteln erzwungen werden. Es kommt damit zu einer Art Einrollen des Kopfes, weshalb diese Methode auch Rollkur genannt wird. Tierschutzrelevant sind Extremfälle, bei denen die falsche Einwirkung des Reiters beziehungsweise falsche Verwendung des Hilfsmittels sowie die unnatürliche Haltung des Pferdes offensichtlich sind. Die Rollkur ist verboten (vgl. Art. 21 Bst. h TSchV)."