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"Kein Wort Deutsch": Justiz-Schauplatz Basler Strafgericht
"Erzwungene Abtreibung": Streit um ein kosovarisches "Martyrium"
Eine dramatische Familiengeschichte vor dem Basler Strafgericht: Ehemann und Schwiegermutter angeklagt
Von Peter Knechtli
Mit Hilfe seiner Mutter soll ein in Basel aufgewachsener Kosovare eine Abtreibung organisiert und so seiner schwangeren Ehefrau gegen ihren Willen das Kind genommen haben. Heute Dienstag fand am Basler Strafgericht der Prozess statt, der einen Einblick in die Gesellschafts-Realität des Balkans bot. Am Mittwoch ist Urteilsverkündung.
Angeklagt sind ein 26-jähriger Albion E. (Name von der Redaktion geändert), der als Fünfjähriger in die Schweiz kam, und seine Mutter, die so mässig Deutsch spricht, dass im Gerichtssaal die Dolmetscherin behilflich sein musste. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor allem strafbaren Schwangerschaftsabbruch, Freiheitsberaubung, Nötigung und (nur gegenüber Albion E.) Körperverletzung gegenüber der Ehefrau sowie kleinere Drogenvergehen vor.
Heiratsantrag am Tag des Kennenlernens
Sie war 19 Jahre alt, als der ungefähr gleichaltrige Albion E. sie im Sommer 2012 an einem Fest im Kosovo kennenlernte. Dann ging alles sehr schnell. Noch am selben Tage fragte er sie, ob sie ihn heiraten wolle, worauf sie zustimmte. Schon im Juli jenes Jahres folgte – bei getrenntem Wohnort – die Verlobung, anderthalb Jahre später wurde im Kosovo geheiratet.
Doch nur zwei Monate nach der Wohnsitzverlegung in die Wohnung der Familie des Ehemannes nach Basel im Rahmen des Familiennachzugs verdüsterte sich die Lage rasant. Ein halbes Jahr später reichte die damals 21-jährige Ehefrau Strafanzeige ein.
Nebenbeziehung und oft im Ausgang
Grund: Ihr Ehemann war nachts auffällig oft im Ausgang – er pflegte seit Jahren auch eine Beziehung mit einer Frau im Baselbiet –, die Schwiegermutter machte ihr laut Anklageschrift das Leben zur Hölle. Albion E.s Ehefrau sei ständig kritisiert und überwacht, ja in der Wohnung an der Güterstrasse eingeschlossen worden. Sie habe über keinen eigenen Schlüssel verfügt und sei mehrmals in der Wohnung eingeschlossen worden. Der Kontakt mit ihren Familienangehörigen sei ihr verboten worden. Wollte sie einmal ausser Haus, erhielt sie Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht.
Die Beziehungskrise eskalierte, als die junge Ehefrau im November 2014 – gegen den Willen von Ehemann und Schwiegermutter – nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr schwanger wurde. Das Ergebnis eines Schwangerschaftstests sollen ihr der Ehemann und die Schwiegermutter verheimlicht haben.
Auch beim Besuch einer Gynäkologin, wo eine Ultraschall-Untersuchung den Befund bestätigte, soll die Klägerin, die "kein Wort Deutsch" sprach, durch ihren Ehemann getäuscht worden sein: Sie unterschrieb eine Einverständnis-Erklärung zum Abbruch der Schwangerschaft, obschon sie deren Inhalt "nicht ansatzweise" verstand (so die Staatsanwaltschaft) und nahm zu diesem Zweck eine erste Tablette ein. Sie habe gemeint, es gehe um die Verschreibung einer Anti-Baby-Pille, sagte die Ehefrau heute im Gerichtssaal.
Hilferuf nach der Polizei
Kurze Zeit nach der von der Schwiegermutter strikte kontrollierten Einnahme eines weiteren Medikaments verlor die Ehefrau das Kind, das sie gern ausgetragen hätte. Irgendeinmal im Dezember 2014 habe sie aus ihrem "Martyrium" keinen anderen Ausweg mehr gesehen als das Fenster aufzureissen und nach der Polizei zu rufen, die sie aus der Wohnung befreite.
Das Basler Strafgericht unter dem Vorsitz von René Ernst hatte heute Dienstagmorgen keine einfache Aufgabe: Eine etwas konversationsfreudige Dolmetscherin, ausufernde Erklärungen der Angeschuldigten, hustendes Publikum und eine Akustik, die nicht gerade geeignet ist, die Arbeit der Medienschaffenden zu erleichtern. Zuweilen musste er, sichtlich enerviert, hart durchgreifen, damit der Prozess nicht aus der Spur geriet.
Die albanische Gesellschaftskultur
Klar war vor allem der Einblick in die kosovarische Gesellschaftskultur, ihre patriarchalen Strukturen und ihr konservativ-familiäres Clanverhalten. Macho-Verständnis wurde beim jungen Angeklagten deutlich, der offensichtlich gern ungeschützt mit Frauen verkehrt, was bei unterschiedlichen Partnerinnen zu insgesamt drei Schwangerschafts-Abbrüchen führte. Recht klar wurde, dass sie ihr Kind gern ausgetragen hätte und der Abort vor allem dem Bedürfnis ihres Ehemannes und ihrer Schwiegermutter entsprach.
Davon abgesehen blieb für den aussenstehenden Beobachter vieles unklar. Die betroffene junge Ehefrau wollte zunächst die Medien während der Dauer ihrer Aussagen vom Prozess ausschliessen lassen, was das Gericht ablehnte. Sodann blieben ihre leisen Aussagen vage, manchmal gar widersprüchlich. Oft dachte sie vor der Antwort lange nach oder sie konnte sich "nicht mehr erinnern". So blieb beispielsweise unerklärt, weshalb das Scheidungsverfahren nicht längst eingeleitet sei, oder weshalb sie ihren schlagenden Mann immer noch liebe, obschon sie gegen ihn eine Strafanzeige einreicht hatte.
Er wollte ungeschützten Sex, aber kein Kind
Sehr überzeugend wirkte das Opfer nicht. Aber wir kennen die Hintergründe nicht: Stand sie unter Druck der Familie, in die sie hereingeheiratet wurde? Befürchtet sie, durch eine Scheidung ihren Aufenthalts-Status B zu verlieren, in den Kosovo zurückkehren zu müssen und als Geschiedene stigmatisiert zu werden?
Demgegenüber beteuerte Albion E., er habe – obwohl er ungeschützten Sex in Anspruch nahm – das Kind zu jenem Zeitpunkt nicht gewollt, sondern erst dann, "wenn beide auf einen Beinen stehen". Nach seiner Version, war es sein Schwiegervater, der seine Tochter unter Druck setzte, "um mir Schaden zuzufügen und mich zu kontrollieren".
Opferanwältin: "Das tut man nicht"
Für Staatsanwältin Simone Lustenberger war klar, dass sich das junge Ehepaar "nicht abgesprochen hatte, wie man nach Eintritt der Schwangerschaft vorgehen will". Die Abtreibung sei durch die Familie des Ehemannes "auffällig rasch entschieden" worden. Albion E. und seine Mutter hätten die Abtreibung "intensiv überwacht". So sei die Unterwäsche der Schwangeren nach Blutspuren abgesucht worden.
Für die Anklägerin ist das "egoistische Vorgehen" ein "schweres Verschulden". Für Albion E. forderte sie eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Franken bedingt auf zwei Jahre. Für seine Mutter scheint ihr eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten bedingt angemessen.
Opfer-Anwältin Béatrice Müller schloss sich den Argumenten der Staatsanwältin vollumfänglich an. Sie schrieb dem albanischen Angeklagten, der fast lupenrein Dialekt spricht, mehrere Merksätze darüber ins Stammbuch, wie sich hierzulande Männer zu verhalten haben: "Seine Frau mit Schlägen zur Abtreibung zu zwingen, das tut man nicht." Sie verlangte für Albion E. die Zahlung einer Genugtuungssumme von 9'000 Franken (Sohn) und 6'000 Franken (Schwiergermutter) sowie einen Schadenersatz von über 1'500 Franken.
Kritik an der Strafverfolgung
Ganz anders der Tenor von Christoph Dumartheray, dem Pflichtverteidiger des Angeklagten. Die Darlegung der Staatsanwältin bezeichnete er als "hilflos" und kritisierte verschiedene Ungereimtheiten in der Strafverfolgung. Beispielsweise hätten es die Ermittler unterlassen, die Telefondaten des Opfers rechtzeitig zu sichern, um zu belegen, dass ihm das iPhone zur Kontakt-Behinderung tatsächlich weggenommen und durch ein altes "Nokia" ersetzt worden sei. Zu den Haupttatbeständen verlangte er einen kostenlosen Freispruch.
Sämtliche Vorwürfe an die Schwiegermutter bestritt ihr Pflichtverteidiger Markus Husmann. Er kritisierte die "einseitige Beweiserhebung" und die "Verletzung des Beschleunigungsgebots" durch die Staatsanwaltschaft. Seine Mandantin sei durch die Medien "vorverurteilt" worden. Deren Schwiegertochter sei "zu nichts gezwungen worden". Ebenso sei sie nie in der Wohnung eingeschlossen worden und von einer "vorgegaukelten Übersetzung" des Gesprächs mit der Gynäkologin könne keine Rede sein. Auch Husmann beantragte einen kostenlosen Freispruch und die Abweisung der Zivilkalge.
In seinem Schlusswort bekannte sich der Angeklagte zu seinen körperlichen Übergriffen auf seine Ehefrau. "Dazu stehe ich", zeigte er sich mannhaft, entschuldigte sich dafür und wünschte dem Opfer "alles Gute".
Das Urteil wird am frühen Mittwochabend erwartet.
5. Februar 2019
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