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"Ich bin für Frieden": Sekretär Osmanoglu nach Freispruch

Basler Scharia-Befürworter Aziz Osmanoglu freigesprochen

Evangelischer Richter schützt islamischen Fundamentalisten vor der Anklage durch die Staatsanwaltschaft


Von Peter Knechtli


Das Basler Strafgericht hat heute Freitagmittag Aziz Osmanoglu (33), den Sekretär der "Muslimischen Gemeinde Basel", vom Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen und zur Gewalttätigkeit freigesprochen. Sein Bekenntnis zur Scharia, so der Einzelrichter, sei durch die Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt.


Der in der Türkei geborene Osmanoglu, inzwischen Schweizer Bürger und Vater dreier Kinder, hatte in einem am 1. April ausgestrahlten Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens ("Hinter dem Schleier – Muslim-Report Schweiz") Sympathie für die Einführung der Scharia in der Schweiz geäussert und die drakonischen Strafen wie das Abhacken der Hände und das Auspeitschen als "sinnvoll" bezeichnet. Ausserdem gestand er dem Mann das Recht zu, die Frau mit Schlagen zum Sex zu zwingen. So könnten Prostitution und Fremdgehen verhindert werden.

Aufgrund dieser Aussage reichte SVP-Grossrat Alexander Gröflin Strafanzeige gegen Osmagnolu ein, worauf die Staatsanwaltschaft Anklage wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und zur Gewalttätigkeit erhob.

Der Tod: Angst vor dem Danach

Dem evangelischen Einzelrichter Dominik Kiener sass ein "praktizierender Moslem strenggläubiger Ausrichtung" (so Staatsanwältin Eva Eichenberger in ihrer Anklage) und unverkennbarem Sendungsbewusstsein gegenüber. Mit 16 Jahren hatte er eine KV-Lehre abgebrochen, um in der moslemischen Welt eine Antwort auf die ihn ängstigende Frage zu finden, "was nach dem Tod ist". Wie weit Osmanolgu wirklich eine Koranschule in der Türkei besucht hatte, ist offen. Vor Gericht erklärte er mit anfänglich sanfter Stimme, er habe "keiner Fakultät angehört", vielmehr sei er "im Selbststudium" zwischen der Türkei und der Schweiz hin- und hergependelt.

Heute verdient Osmanoglu den Lebensunterhalt seiner Familie mit Arbeit in einem Callcenter und durch Sozialhilfe. Seine Arbeit als Sekretär und Anlaufstelle der "Muslimischen Gemeinde Basel" als einer von 17 muslimischen Vereinigungen in Basel sei ehrenamtlich, betonte er. 

Lob für die Scharia

Vor Gericht bekannte sich der Angeklagte auch als streng gläubiger Moslem ohne Umschweife zu Koran und Scharia ("die Scharia ist das beste Rechtssystem, Drogenhändler hätten keine Chance"). Er bestritt nicht, die umstrittenen Aussagen gegenüber der Filmautorin gemacht zu haben. Er betonte aber gestenreich, in seinen Äusserungen missverstanden worden zu sein. So seien seine wiedergegebenen Statements "Interpretationen" des betreffenden Koranverses gewesen und im Film "aus dem Zusammenhang gerissen" worden. Natürlich wünsche er sich in der Schweiz die Scharia, "aber ich würde die niemals einführen", weil er sich an die hiesigen Gesetze halte. Als gläubiger Moslem müsse er die "Scharia als islamisches Ganzes" akzeptieren. Er habe aber "nicht zu Gewalt aufrufen wollen".

Die als Zeugin aufgebotene Filmautorin Karin Bauer schilderte, wie Osmanoglu durch Mail-Verkehr und eine Besprechung im Studio über die Verwendung des Filmmaterials informiert worden sei. So habe er die umstrittenen Sequenzen anschauen können. Bauer: "Er sagte nicht, dass er diese Passagen nicht gesendet haben will." Osmanoglu hingegen sagte, er sei zur Zustimmung zur Publikation seiner umstrittenen Aussagen "überredet" worden mit der Beschwichtigung, er brauche sich "keine Sorgen" zu machen. In der Schweiz, habe ihm die Redaktion zugesprochen, herrsche Meinungsäusserungsfreiheit, was ihm "volles Vertrauen" eingeflösst habe.

Staatsanwältin: "Das Ende der Toleranz"

Staatsanwältin Eva Eichenberger bezeichnete hingegen Osmaoglus Missverständnis-Theorie als "reine Schutzbehauptung". Der Angeklagte lasse "nicht den geringsten Zweifel offen, dass seine Äusserungen auch seiner Überzeugung entsprechen". Und diese Äusserungen seien "sehr ernst, buchstäblich todernst". Erst noch aus dem Mund einer muslimischen "Respektsperson und eines gewissen Vorbildes" gesprochen, seien sei "geeignet, fundamentalistische Kreise zu beeinflussen".

Darum forderte sie Osmaoglus Aussagen, so die Anklägerin weiter, hätten "eine nicht zu unterschätzendes Beeinflussungs-Potenzial". Er habe "die Gunst der Stunde genutzt, um seine Ansichten unters breite Volk zu bringen". Seine "völlig inakzeptablen Aussagen" hätten "das Ende der Toleranz" überschritten und zudem "eine überwiegende Mehrheit der Muslime in Basel in Misskredit gebracht". Darum müsse hier "die ganze Härte des Strafgesetzes" greifen. Sie forderte eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 6'000 Franken – 120 Tagessätze à 50 Franken.

Umstrittene Nachvertonung

Osmanoglus Anwalt Christian von Wartburg bestritt vehement, sein Mandant habe zu Gewalt aufgewiegelt und zur Einführung der Scharia in der Schweiz aufgefordert. Vielmehr habe er seine fromme Religionsführung aufzeigen und "für ein bisschen Verständnis werben wollen". Osmanoglu sei "kein Medien-Profi" – im Gegensatz zu den Fernseh-Redaktoren, die "einen Film verkaufen wollten".

Dann outete der Anwalt, zunehmend emotional im Auftritt, sein persönliches Verhältnis zum Angeklagten, mit dem er auf Du ist: "Ich kenne Herrn Osmanoglu seit Jahren und habe mit ihm Fussball gespielt. Er ist kein Fundamentalist, das ist Blödsinn. Er ist ein ganz normaler Mensch." Der Verteidiger kritisierte überdies, dass seinem Mandanten die Nachvertonung im Studio durch die Autorin, mit der die umstrittenen Zitate eingeleitet wurden, nicht zur Kenntnis gebracht worden sei. Weil die Aussagen des Angeklagten durch die Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt seien, sei der Angeklagte freizusprechen.

Gericht folgt Verteidigung

Das Gericht folgte den Argumenten der Verteidigung weitgehend und sprach den Angeklagten kostenlos frei. Die im Dok-Film gemachten bizarren Äusserungen lösten in der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung zwar "Kopfschütteln" aus, aber sie seien "bei weitem nicht strafbar". Richter Dominik Kiener (EVP) vermochte in den Passagen "mit bestem Willen" keine Aufforderung zu Verbrechen und Gewalt erkennen. Osmanoglu, der auch Frauengruppen gründete und mit Christen und Juden zusammenarbeitet, lasse nicht nur den Islam gelten.

"Ich bin für Frieden", sagte der soeben Freigesprochene in seinem Schlusswort. Ob die Staatsanwältin gegen das Urteil appellieren wird, ist noch offen.

Kommentar

10. September 2010

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"Ein skandalöses Fehlurteil"

Dieser Freispruch durch den evangelischen (!) Einzelrichter ist ein skandalöses Fehlurteil in unserem Justizsystem, das sich ja bekanntlich seit Jahrhunderten auf christliche Werte berufen kann. Ich hätte mir gewünscht, dass der Richter vor seiner Urteilsfindung das Buch "SOS Abendland“ von Udo Ulfkotte gelesen hätte.

 

Solche herabwürdigende Urteile in unserer christlich geprägten Eidgenossenschaft öffnen weiteren radikalen Äusserungen der muslimischen Kulturkreise Tür und Tor. Sie ermuntern praktizierende Muslime direkt, die Scharia legalerweise anzuwenden und beschleunigen somit rasant deren reale Umsetzung.

 

Es bleibt nur zu hoffen, dass die mutige Staatsanwältin das Urteil weiterzieht, wenn notwendig bis vor Bundesgericht. Die soziale Stellung des vorerst freigesprochen Muslimen in unserer Gesellschaft entspricht exakt dem Bild, das Sarrazin und auch Ulfkotte in ihren lesenswerten Büchern belegen.


Egidio Cattola, Riehen




"Es wird eine Parallelgesellschaft heran gezüchtet"

Während die beiden Basel unermüdlich Öffentlichkeitsarbeit über "häusliche Gewalt" und "Vergewaltigung in der Ehe" betreiben, wird unter dem Deckmantel falsch verstandener Integration und naiver Dialogbereitschaft eine Parallelgesellschaft heran gezüchtet, welche zu solchen Themen konsequent eine andere Meinung vertritt. Kunststück, wollte oder durfte das Basler Strafgericht diesen Angeklagten nicht verurteilen. Man hätte ja sonst die Frage stellen müssen, wieso er überhaupt eingebürgert wurde. Nun spielt es aber diesbezüglich in Basel überhaupt keine Rolle, ob man orthodoxer Muslim und / oder von der Fürsorge abhängig ist.


Heinz Mattmüller, Pratteln



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).