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"Sie sind ein Hooligan": Polizeieinsatz gegen FCB-Randalierer

16 Monate Freiheitsstrafe bedingt für FCB-Hooligan

Polizeiauto vor "Joggeli" zertrümmert / Baselbieter Strafgericht ging über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus


Von Peter Knechtli


Das Baselbieter Strafgericht verurteilte heute Montagnachmittag in Muttenz einen 20-jährigen FCB-Hooligan wegen Sachbeschädigung und Landfriedensbruch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Der Mann hatte letztes Jahr nach einem FCB-Fussball-Match in Basel mitgeholfen, ein Polizeifahrzeug zu zertrümmern.


Das dreiköpfige Strafgericht unter dem Vorsitz von Vizepräsidentin Monika Roth sprach die Freiheitsstrafe mit einer maximalen Bewährungsfrist von vier Jahren aus. Ausserdem muss der Angeklagte Verfahrenskosten und Gebühren von über 10'000 Franken zahlen. Aufkommen muss er auf dem Zivilweg auch für den Schaden am Polizei-"Skoda", der laut Gericht "weit über 10'000 Franken liegt". Die Strafanzeige des Kantons Baselland nannte einen Schaden von 80'000 Franken.

DNA-Spuren führten zu Steinwerfer

Die Gewalttaten ereigneten sich nach dem Fussball-Spiel FC Basel gegen den FC Zürich vom 10. April 2016. Der vermummte Angeklagte befand sich in einem etwa 60 Mann starken Mob, der auf dem Aussenparkplatz der St. Jakobshalle zielgerichtet auf das parkierte mit "Polizei" beschriftete Fahrzeug losrannte und es mit einem massiven Kantholz, Steinwürfen und einem Pyro zu Schrott machte. Der Angeklagte konnte dank DNA-Spuren am Stein als einziger identifiziert werden.

Vor Gericht erklärte der Beschuldigte, er habe mit der aggressiven Gruppe "nicht zu tun" gehabt. Vielmehr sei sein Steinwurf eine "emotionale Aktion" als Reaktion auf einen vorgängigen Gummischrot-Einsatz der Polizei gewesen, bei dem ein Mann das Augenlicht verloren habe. Dass er mithalf, am Polizei-Auto einen Schaden anzurichten, sei ihm "in diesem Moment egal gewesen". Vom Angriff auf einen Polizisten, der bei den Ausschreitungen vom Mob niedergeschlagen wurde, distanziere er sich.

Vorbestraft mit Stadionverbot

Vor Gericht räumte der Täter ein, "einen Fehler" begangen zu haben. Er betonte auch, jetzt eine Lehre im Sozialbereich zu machen. Vor der Tat habe er in Südamerika einen Naturschutz-Einsatz geleistet.

Das Gericht mochte ihm aber wenig Glauben schenken, jetzt die Tat aufrichtig zu bereuen. Denn der Wiederholungstäter hatte zusammen mit einer Gruppe schon 2014 in Muttenz unaggressiven FCZ-Fans Fan-Artikel geraubt, weswegen er rechtskräftig verurteilt wurde. Ebenso erhielt er schon ein Jahr Stadionverbot. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Sturmhauben und Kapuzen mit Gesichtsnetz gefunden.

Als Erste Staatsanwältin hielt Angela Weirich dem Steinwerfer vor, er habe sich auf dem Parkplatz bewusst entschieden, beim Mob zu bleiben, statt sich zu entfernen. Sie kritisierte auch seine "Geringschätzung und Gleichgültigkeit gegenüber fremden Rechtsgütern". Im Vorverfahren habe er sich "nicht im Geringsten kooperativ gezeigt". Die Anklägerin forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, bedingt auf drei Jahre.

Verteidigerin Andrea Schiller beantragte eine angemessene Bestrafung in Form einer bedingten Geldstrafe von etwa 180 Tagen. Sie bezweifelte auch den von der Staatsanwaltschaft ins Feld geführten unbelegten Schaden von 92’000 Franken am Polizei-Fahrzeug, das im übrigen "nicht zerstört" worden sei. Das Verschulden ihres Mandanten sei "nicht sehr leicht, aber nicht im hohen Bereich".

"Das ist Ihre letzte Chance"

Das aus drei Frauen bestehende Gericht liess sich von der Verteidigerin aber nicht überzeugen – im Gegenteil: Es ging in seinem Strafmass um zwei Monate über den Antrag der Staatsanwältin hinaus. "Auch wenn Sie dies nicht gern hören: Sie sind ein Hooligan", schrieb die Vorsitzende Monika Roth dem jungen Gewalttäter ins Stammbuch.

Sie erinnerte den Täter auch daran, dass die Kosten von Ausschreitungen, wie sie an jenem Tag stattfanden, von den Steuerzahlern bezahlt werden müssen. "Vermummt, anonym und in der Meute" habe er "besonders rücksichtslos" versucht, "der Polizei den Ton durchzugeben" und ihr eine Mitschuld an seiner Aggression anzulasten.

Dass er "immer noch unbelehrbar" sei, zeige sich darin, dass er sieben Monate nach Ablauf der Bewährungsfrist der Vorstrafe im FCB-Umfeld schon wieder deliktisch tätig geworden sei. "Sie bekamen einen harten Warnschuss", so die Richterin zum Verurteilten, "aber das ist Ihre letzte Chance. Wenn Sie nochmals etwas Ähnliches begehen, müssen Sie die Strafe absitzen.

14. August 2017

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