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Aus der "schönen Pyro-Show" wurde ein teurer GerichtsterminNach dem FCB-FCZ-Match vom Mai 2008: Drei Fackelwerfer und ein Bierdosen-Schleuderer verurteilt Von Peter Knechtli Die äusserst gefährliche "Pyro-Show" von FCZ-Chaoten während der Begegnung des FC Zürich gegen den FC Basel vom 2. Mai 2008 hat juristische Folgen für drei Akteure: Das Basler Strafgericht verurteilte sie heute Dienstagnachmittag zu Geldstrafen bis gegen 30'000 Franken. Es geschah am 2. Mai 2008 während des Hochrisikospiels FC Basel gegen den ZC Zürich im mit 30'000 Besuchern besetzten Basel St. Jakob-Park. Als die Basler schon nach 22 Minuten mit 2:0 Toren im Vorsprung lagen, schossen "FCZ-Chaoten" (so Staatsanwältin Claudia Schneider) aus dem Gästesektor "massenweise" (so die Basler Polizei) brennende Seemannsfackeln teilweise in den FCB-Familiensektor, teilweise auf das unter ihnen liegende, aus Sicherheitsgründen nicht besetzte Parkett (Bild unten). Zwei Zuschauer im FCB-Sektor erlitten dadurch Verletzungen. 18. Mai 2010
"Mir stellen sich ein paar bescheidene Fragen" Nach der Lektüre des Gerichtsberichts und dem Eindruck, den die FCB-Meisterfeier hinterlassen hat, stellen sich mir ein paar bescheidene Fragen:
• Sind die Pyros der Meisterfeier auf dem Barfi weniger heiss und deshalb auch weniger "äusserst gefährlich" wie diejenigen im Stadion? • Gab es hier auch Anzeigen wegen Zuwiderhandlung gegen das Sprengstoffgesetz? Schliesslich wäre da "Der Barfi nur knapp einer Katastrophe entgangen."
• Sind die die -zig Tonnen Abfall und Scherben nach der Meisterfeier auf dem Barfi alle von den Verursachern weggeräumt und entsorgt worden?
• War die Meisterfeier auch ein "Massenbesäufnis", bzw. warum wurde diese nicht in jedem Artikel darüber spätestens nach zwei Zeilen so genannt?
• Haben sich die 20'000 Feiernden alle schön korrekt auf der Toilette des Restaurants "Papa Joe" erleichtert oder etwa doch auch "wild uriniert"?
• Hätte man da den Barfi nicht auch, wie den Bierlauf, behördlich sperren lassen und durch Superpuma Aufklärung (gratis) überwachen lassen müssen.
• Kann es sein, dass ein Teil dieser Unterschiede nur darauf zurückzuführen sind, dass die jeweiligen "Tatorte" in zwei unterschiedlichen Halbkantonen liegen?
Oder habe ich da ein "verbogenes" Rechtsempfinden? Peter Ensner, Basel |
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