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Antisemit Ernst Indlekofer muss nochmals vors Strafgericht

Basler Appellationsgericht hiess Berufung der Staatsanwaltschaft gut und kritisierte die Vorinstanz


Von Peter Knechtli


Der Basler Antisemit Ernst Indlekofer (69) muss nochmals vor dem Strafgericht antreten: Das Appellationsgericht hiess heute Donnerstagmorgen die Berufung der Staatsanwaltschaft gut und kritisierte die erste Instanz für deren Verfahrens-Einstellung. Ein wenig erbauliches Schulbeispiel aus dem Justiz-Alltag.


Zur Vorgeschichte: Der bekannte Holocaust-Leugner Ernst Indlekofer war am 24. März 2006 als Sieger aus der Verhandlung vor dem Basler Strafgericht hervorgegangen. Das Gericht stellte das Verfahren wegen mehrfacher Rassendiskriminierung gegen ihn ein. Grund: Verjährung und die Verletzung des Beschleunigungsgebots - sprich: Verschleppung - durch die Anklägerin. In schonungsloser Deutlichkeit warf das Gericht der Staatsanwaltschaft eine "36-monatige Lücke im Ermittlungsverfahren" als "absolut krassen Fall von Verfahrensverzögerung" vor.

Überlange Verfahrensdauer und Verjährung

Zur Beurteilung standen 34 Ausgaben der judenfeindlichen und revisionistischen Zeitschrift "Recht+Freiheit", die nationalsozialistische Verbrechen laut Anklageschrift "verharmlosten". Autor und verantwortlicher Herausgeber war Indlekofer. Zahlreiche Vorwürfe waren zum Zeitpunkt des Urteils allerdings schon verjährt. Schliesslich führte die überlange Verfahrensdauer, die Staatsanwältin Eva Eichenberger beanspruchte, zur Verfahrenseinstellung als ultima ratio.

Das Strafgericht störte sich insbesondere daran, dass die Anklägerin auch Ausgaben von "Recht+Freiheit" als Beweismittel vorlegte, die nach der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung publiziert wurden und deren Herkunft sie "nicht nachvollziehen" könne. Staatsanwaltschaft und Indlekofer appellierten.

"Unklar, warum unklar"

In seiner Verhandlung von heute Donnerstagmorgen drehte das Appellationsgericht des Spiess um: Es hiess die Berufung der Staatsanwaltschaft gut und trat auf jene des Angeklagen Indlekofers nicht ein. Für das Gericht unter dem Vorsitz von Stephan Wullschleger war "unklar", weshalb die Vorinstanz die Herkunft weiterer Ausgaben der Indlekofer-Postillen für "unklar" halte. Es gehe aus den Akten hervor, dass die Staatsanwältin am 28. Februar 2002 in der Landesbibliothek in Bern Kopien der Druck-Erzeugnisse angefertigt und die Kopiekosten-Belege beigefügt habe. Der Vorsitzende warf dem Strafgericht überdies vor, selbst zur langen Verfahrensdauer beigetragen zu haben.

Dass nun jene wenigen Fälle nochmals beurteilt werden müssen, die noch nicht verjährt sind, begründete Wullschleger unter anderem auch damit, dass Indlekofer durch das lange Verfahren weder stark eingeschränkt wurde noch sich in seinen Aktivitäten habe bremsen lassen: "Sie haben die Grenze des strafrechtlich Zulässigen ausgelotet und wollten sich ganz bewusst als Märtyrer inszenieren."

"Ganze Härte des Gesetzes" gefordert

Weil der Fall Indlekofer nach einem erneuten Entscheid des Strafgerichts wohl noch einmal vor der Berufungsinstanz anhängig gemacht wird, gab das Appellationsgericht in der Sache keine Beurteilung ab. Es hob das Urteil des Strafgerichts auf und wies den Fall zur Neubeurteilung an diese Instanz zurück.

Zuvor hatte die Staatsanwältin den Angeklagten als einen "Brandstifter" bezeichnet, für den "die ganze Härte des Gesetzes" gelten müsse. Mit seinen "zutiefst menschenverachtenden und rassendiskriminierenden Machwerken" habe er "den Nährboden für Gewalt" gelegt. Sie forderte für Indlekofer eine Strafe in Höhe von 75 Tagessätzen.

Im März 2009 totale Verjährung

Der Berner Anwalt Erich Giesser, Verteidiger des Angeklagten, verwies auf die fortgeschrittene Verjährung der Vorwürfe: "Heute könnten noch vier Exemplare aus dem Jahr 2001 beurteilt werden." Das Beschleunigungsgebot sei durch das Zusammenwirken von Staatsanwaltschaft und erster Instanz "eklatant verletzt" worden. Indlekofer sagte in seinem Schlusswort, er sei "total unfair" behandelt worden. Durch die Beschlagnahmungen insbesondere von technischen Geräten sei ihm ein Verlust von 40'000 Franken entstanden.

Falls die Verjährungs-Groteske nicht ihren weiteren Verlauf nehmen soll, muss sich das Strafgericht nun sputen: Am 23. März kommenden Jahres, so rechnete Indlekofers Verteidiger vor, seien die letzten Veröffentlichungen verjährt.

30. Oktober 2008

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"Es gibt noch viel gefährlichere Brandstifter"

Die Kläger bezeichnen hier einen einzelnen Mann, nämlich Indlekofer, als Brandstifter, haben jedoch für meine Begriffe offensichtlich bis heute noch nicht begriffen, dass die in meinen Augen weitaus gefährlicheren Brandstifter, nämlich die USA und England nebst Verbündeten, zwei Länder in Brand gesetzt und dort ein nicht enden wollendes, grauenerregendes Inferno angerichtet haben, das sie dreisterweise noch mit dem Mäntelchen des Demokratiebringens verbrämen. Wo bleibt hier die Anklage?


Doris Auerbach, Bettingen



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