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"Bürgerkriegsähnliche Zustände": Hauptangeklagter Bänke-Schmeisser

FCB-Krawall: Schuldspruch für sämtliche Angeklagten

Basler Strafgericht verhängt Geld- und Gefängnisstrafen für Anführer des Mobs nach dem Schande-Spiel des FC Basel gegen den FC Zürich


Von Peter Knechtli


Das Basler Strafgericht hat heute Donnerstag sämtliche 26 Krawallbrüder verurteilt, die mit ihrer Aggression am 13. Mai 2006 im St. Jakob-Park am auffälligsten in Erscheinung getreten waren. Das Strafmass: Drei bedingte Gefängnisstrafen sowie 21 bedingte und drei unbedingte Geldstrafen.


Wer dabei war, dem ist das Meisterspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich vom 13. Mai 2006 im mit 30'000 Zuschauenr vollbesetzten Basler St. Jakob-Park noch in hellwacher Erinnerung: Als der FCZ-Spieler Filipescu seine Mannschaft in den letzten Sekunden mit dem Siegestor zum Meistertitel schoss, waren Hunderte FCB-Fans aus der Muttenzerkurve, alkoholisiert und berreits feiernd, nicht mehr zu halten. Sie stürmten das Spielfeld und griffen FCZ-Spieler, Zuschauer im Gästesektor und die Polizei an, die auf dem Spielfeld Tränengas versprühte und Gummischrot verschoss.

Die Pokalübergabe ging im allgemeinen Krawall unter. Anschliessend ging die enthemmte Randale draussen auf der Stadion-Terrasse und in der weiteren Umgebung des "Joggeli" weiter. Die Polizei setzte Wasserwerfer ein. Fazit: 115 verletzte Personen, darunter vier Polizisten, über 400'000 Franken Sachschaden.

"Ein Zufall, dass niemand erschlagen wurde"

In den letzten Tagen standen 26 so genannte Fans vor dem Basler Strafgericht. Es waren jene auffälligen Aggressoren, die die Staatsanwaltschaft einwandfrei als potenzielle Straftäter identifizieren konnte. Heute Donnerstagnachmittag verkündete Gerichtspräsdient Lukas Faesch die Urteile gegen sämtliche Angeklagten. Einer vor ihnen, aus Bellinzona angereist optisch nicht der Inbegriff eines Gewalttäters, erschien im FCB-Käppi und mit Anti-"Inter"-Schal (Bild).

Zwei von drei Haupttätern wurden zu bedingten Gefängnisstrafen von zwölf und neun Monaten auf drei und zwei Jahre Probezeit verurteilt. Sie hatten mitten im Durcheinander des Tumults blindwütig aufgeklappte Festtische und Festbänke "mit scharfkantigen Beinen" (so die Anklageschrift) von der Terrasse vor der "Hattrick-Bar" mindestens sechs Meter tief auf die St. Jakobs-Strasse geschmissen. Dort hatten sich zahlreiche Menschen - darunter auch Väter, die mit ihren Kindern vor Aggression und Tränengas Schutz suchten - aufgehalten. Der einschlägig vorbestrafte Haupttäter, ein 40-jähriger Metzger aus Basel, der zwölf Monate Gefängnis bedingt erhielt und früher der Hooligan-"Bande Basel" angehörte, zeigte sich in der Gerichtsverhandlung "völlig unbelehrbar" (so Faesch). Es sei einem reinen Zufall zu verdanken, dass von den fallenden Tischen niemand erschlagen worden sei.

Pyro-Fackeln gegen die Polizei

Ein dritter Haupttäter erhielt eine bedingte Gefängnisstrafe von neun Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren. Er hatte vermummt zwei Pyro-Fackeln gegen den Wasserwerfer der Polizei geworfen.

Zwei Angeklagten brummte das Gericht unbedingte Geldstrafen von 11'000 (50 Tagessätze zu 210 Franken) und 10'000 Franken (100 Tagessätze zu 100 Franken) auf. 21 Angeklagte im Alter zwischen 19 und 50 Jahren kamen mit bedingten Geldstrafen in ähnlicher Grössenordnung davon; massgeblich sind unter anderem die Lohnverhältnisse und die Schwere der Tat. Alle Verurteilten müssen aber die Verfahrenskosten und die Urteilsgebühr sowie - in einzelnen Fällen - Bussen von mehreren hundert Franken zahlen. Die als erfüllt betrachteten Tatbestände reichen von Gefährdung des Lebens und Körperverletzung über Landfriedensbruch und Drohung gegen Behörden und Beamte bis zu unbefugtem Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen.

Richter fordert "Distanzierung von solchen Subjekten"

In seiner Urteilsbegründung betonte Richter Faesch, das Verschulden an diesen "hässlichen Ausschreitungen" wiege "sehr schwer". Den vermeintlichen FCB-Fans, die teilweise schon früher Stadionverbot erhalten hatten, sprach er ins Gewissen: "Wer eine Niederlage nicht ertragen kann, hat im Stadion nichts zu suchen." Individuen, die "sich nicht im Griff haben, sind keine Fans". Es sei die Pflicht aller Verantwortlichen und Sportbegeisterten, "sich von solchen Subjekten in Worten und Taten zu distanzieren".

Es sei besonders feige - so Faesch weiter -, sich aus Zusammenrottungen heraus, die sich an mindestens fünf Orten im Stadion und vor allem ausserhalb desselben gebildet hätten, wahllos Polizisten, aber auch völlig unbeteiligte Personen mit Faustschlägen, Bierfässern, aprikosengrossen Steinen, Bierflaschen und schweren, scharfkantigen Metallgegenständen zu attackieren. Durch das Zünden von "bis zu 800 Grad heissen Seenot-Signalfackeln" hätten die Schandtäter Publikum, Polizei und selbst Spieler an Leib und Leben gefährdet. Dabei verstosse schon der Besitz von Pyro-Artikeln gegen das Sprengstoffgesetz. Ironie des Strafrechts: Die Enthemmung durch massiven Alkoholkonsum musste das Gericht den Angeklagten "zugute halten".

Ein Milieu, das nachdenklich stimmt

Wer den Auftritt der 26 Angeklagten vor den Schranken des Gerichts verfolgte, erlebte ein dumpfes und tristes, aber auch teilweise zur Reflexion fähiges Milieu: Stellten sich die Einen selbst der Polizei oder zeigten während der Gerichtsverhandlung glaubwürdig Reue, gaben sich gerade jene, die am brutalsten in Erscheinung traten, uneinsichtig. Der Haupt-Schandtäter, der Bänke schmiss, bestritt sämtliche Vorwürfe und tischte dem Gericht Geschichten auf, die es als "reine Schutzbehauptungen" zurückwies. "Perfide, skrupellos und feige" sei er vorgegangen, rieb Richter Faesch dem Angeklagten unter die Nase.

Auffällig war auch die relativ hohe Zahl an zum Teil mehrfach Vorbestraften, die sich nun erneut vor Gericht zu verantworten hatte, und an Menschen am sozialen Rand mit Heim-Karrieren und schwierigsten familiären Verhältnissen. Gemessen an der rohen Gewalt, die sich nach jenem denkwürdigen Meisterspiel willkürlich entfesselte, mögen die Urteile als relativ milde betrachtet werden, auch wenn sie teilweise über die Anträge des Staatsanwalts hinaus gingen. Doch wie gerade dieser Prozess zeigte, ist bedingungslose richterliche Härte eben nicht die Voraussetzung einer erfolgreichen Resozialisierung.

Scharfe Worte statt scharfe Strafen

Der Basler Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP), der heute Nachmittag unter dem Publikum im Gerichtssaal sass, empfand "Genugtuung darüber, dass es zu keinem Freispruch kam". Die Schärfe der Strafe sei ihm nicht ein einmal so wichtig. Viel entscheidender seien die "klaren, deutlichen und scharfen Worte des Gerichtspräsidenten" als ein "klares Signal nach aussen". Es sei nun in der ganzen Schweiz zu erkennen, dass Aggressionen an Sportveranstaltungen nicht geduldet, sondern geahndet werden.

6. November 2008

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"Helm ab und nachdenken"

Gerne präzisiere ich den vielschreibenden Herrn Friedlin in zwei Punkten: Zum einen äusserte und äussere ich mich zum Wegweisungsgesetz als Privatmann und Staatsbürger und nicht als Gewerkschaftssekretär, zum andern beweisen die Urteile gegen die FCB-Hooligans genau das, wofür ich an Stelle nebulöser Wegweisungs-Ermächtigungen plädiere: Für die Einhaltung und den Vollzug unserer klaren, rechtsstaatlichen Gesetze - Helm ab und nachdenken, Herr Friedlin!


Matthias Scheurer, Basel




"Es braucht strengere Urteile gegen Randlierer"

Sehr geehrter Herr Friedlin, es ist ja sehr blauäugig zu meinen, dass das Basler Wegweisungsgesetz solche Exzesse in Zukunft verhindern kann. Solche Behauptungen kann nur jemand in die Welt setzen, der selten oder nie in der neueren Zeit einen Match dieser Dimension besuchte. Besser wäre es in diesen Fällen, solche Chaoten zu einer unbedingten harten Gefängnisstrafe zu verurteilen, statt nur eine lächerlichen "bedingten Strafe" auszusprechen.

 

Wenn ich lesen muss, dass einige von ihnen schon bedingt vorbestraft sind, zeigt sich doch, dass dies keinen Eindruck macht. Und Geldstrafen zahlen solche Typen mit links. Ich selbst konnte diese Woche in Barcelona das Spiel Barcelona gegen Basel geniessen. Ich habe das Privileg, öfters dort Gast zu sein und habe auch bei so genannten "Risikospielen" (Madrid!) noch nie solche Ausschreitungen gesehen. Und warum? Wer sich in den Spaniens Stadien unbeliebt macht resp. ausflippt, wird von der Guardia Civil aus dem Verkehr gezogen und ab geht’s in d'Kischte! Und seither ist Ruhe.

 

Solange solche Urteile wie in Basel ausgesprochen werden, solange wird es keine Ruhe geben. Da ist in diesem Fall der so genannte Wegweisungsartikel für die Füchse. Das mag vielleicht an der Herbschtmäss funktionieren, aber bei so einer Grossveranstaltung bestimmt nicht. Strengere Urteile sind gefragt. Und das hat bestimmt nichts mit dem VPOD zu tun, denn auch dort hat’s Fussballfans, die gerne anständigen und friedlichen Sport sehen wollen.


Bruno Heuberger, Oberwil




"Will der VPOD keine Distanzierung?"

Strafgerichts-Präsident Lukas Faesch wählte zutreffende Worte: "Distanzierung von solchen Subjekten". Meiner Ansicht nach ist das, auch auf OnlineReports engagiert debattierte, neue Basler Wegweisungsgesetz just das Instrument, um sie - die "Distanzierung von solchen Subjekten" - rechtstechnisch, auch rein vorsorglich, vollziehen zu können. Verstehe ich das Echo von VPOD-Sekretär Matthias Scheurer zu Peter Knechtlis Kommentar in dieser Sache richtig, wenn ich meine, dass er und der VPOD die Freiheit von exakt genau "solchen Subjekten" schützen will? Die "Freiheit" -

notabene - friedfertige Zuschauer, Eltern und ihre Kinder wahllos an Leib und Leben zu gefährden?


Patric C. Friedlin, Basel



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Ein zärtlicher Irrsinn

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"Der Eigentümer hat das Regional-Journal nicht erreicht."

Regional-Journal Basel
am 15. März 2024
über die umstrittene
Basler Villa "La Torre"
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Hatte das "Regi" gerade Pause? 

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Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Landrat Thomas Noack zitiert in einem Carte-blanche-Beitrag in der Volksstimme aus dem OnlineReports-Artikel über die Finanzkrise in Baselbieter Gemeinden.

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Die bz zieht den OnlineReports-Artikel über die frühere Grellinger Kirchen-Kassiererin nach, die ihre Verurteilung vor Bundesgericht anficht.

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