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Antisemit Ernst Indlekofer muss nochmals vors StrafgerichtBasler Appellationsgericht hiess Berufung der Staatsanwaltschaft gut und kritisierte die Vorinstanz Von Peter Knechtli Der Basler Antisemit Ernst Indlekofer (69) muss nochmals vor dem Strafgericht antreten: Das Appellationsgericht hiess heute Donnerstagmorgen die Berufung der Staatsanwaltschaft gut und kritisierte die erste Instanz für deren Verfahrens-Einstellung. Ein wenig erbauliches Schulbeispiel aus dem Justiz-Alltag. Zur Vorgeschichte: Der bekannte Holocaust-Leugner Ernst Indlekofer war am 24. März 2006 als Sieger aus der Verhandlung vor dem Basler Strafgericht hervorgegangen. Das Gericht stellte das Verfahren wegen mehrfacher Rassendiskriminierung gegen ihn ein. Grund: Verjährung und die Verletzung des Beschleunigungsgebots - sprich: Verschleppung - durch die Anklägerin. In schonungsloser Deutlichkeit warf das Gericht der Staatsanwaltschaft eine "36-monatige Lücke im Ermittlungsverfahren" als "absolut krassen Fall von Verfahrensverzögerung" vor. 30. Oktober 2008
"Es gibt noch viel gefährlichere Brandstifter" Die Kläger bezeichnen hier einen einzelnen Mann, nämlich Indlekofer, als Brandstifter, haben jedoch für meine Begriffe offensichtlich bis heute noch nicht begriffen, dass die in meinen Augen weitaus gefährlicheren Brandstifter, nämlich die USA und England nebst Verbündeten, zwei Länder in Brand gesetzt und dort ein nicht enden wollendes, grauenerregendes Inferno angerichtet haben, das sie dreisterweise noch mit dem Mäntelchen des Demokratiebringens verbrämen. Wo bleibt hier die Anklage? Doris Auerbach, Bettingen |
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