Werbung


Hani Ramadan: Teilsieg für umstrittenen Genfer Sekundarlehrer

Rekurskommission: Rechtfertigung der Steinigung ist kein Entlassungsgrund


Von Beat Stauffer


Der umstrittene Sekundarlehrer Hani Ramadan, der durch seine Äusserungen über die Steinigung von Frauen landesweit bekannt geworden ist, muss vom Kanton Genf weiter beschäftigt werden. Dies hat die Rekurskommission des Genfer Bildungsdepartements entschieden. Gegen den erstaunlichen Entscheid hat sich in Genf bis anhin kaum Protest geregt.


Bis vor Bundesgericht werde er gehen, um gegen seine Entlassung als Lehrer anzukämpfen, hatte Hani Ramadan (Bild) im Februar vor einem Jahr angekündigt. Damals hatte der Genfer Staatsrat einstimmig beschlossen, den umstrittenen Sekundarlehrer aufgrund seiner Äusserungen über die Steinigung von Frauen zu entlassen. Nun hat schon die erste Instanz, die Rekurskommission des Genfer Bildungsdepartements, dem prominenten Muslim zumindest im zentralen Streitpunkt Recht gegeben. Die Entlassung, so befand die Kommission, der neben drei Richtern des Verwaltungsgerichts zwei Vertreter von Lehrpersonen angehören, sei unverhältnismässig gewesen. Zwar habe Ramadan mit seinen Äusserungen über die Steinung von Frauen tatsächlich "Werte vertreten, die denjenigen demokratischer Gesellschaften zuwiderliefen" und auch gegen Grundsätze des Unterrichts an öffentlichen Schulen verstossen. Doch die vorgesetzte Behörde, so befand die Kommission, hätte darauf mit einer milderen Strafe reagieren müssen.

Der Entscheid des Staatsrats, Ramadan nicht weiter als Sekundarlehrer zu beschäftigen, wird somit aufgehoben, und der Kanton Genf muss Ramadan zudem eine einmalige Abfindung von 5'000 Franken (indemnité) bezahlen. Ob Ramadan allerdings wieder wie zuvor als Französischlehrer wirken wird, steht auf einem anderen Blatt. Zwar hat der Staatsrat offenbar keine rechtlichen Mittel, den Entscheid der erwähnten Kommission anzufechten. Doch die Genfer Regierung will sich das Recht vorbehalten, den sperrigen Französischlehrer , der auch als Direktor des "Centre Islamique de Genève"wirkt, andersweitig zu beschäftigen. An seiner Sitzung vom kommenden Mittwoch , so Staatsratspräsident Robert Cramer, werde sich die Genfer Regierung der Sache annehmen und einen Entscheid fällen.

Erstaunliche wohlwollende Reaktionen

Die Nachricht von der teilweisen Rehabilitation Hani Ramadans wurde in Genf sogleich in allen Medien verbreitet. Erstaunlicherweise blieben kritische Reaktionen oder gar Proteste auf den aus Deutschschweizer Sicht doch erstaunlichen Entscheid der Rekurskommission bis anhin weitgehend aus. Statt dessen überwogen – zumindest in den Medien - zurückhaltende bis wohlwollende Urteile. So sprach die "Tribune de Genève" von einer "Ohrfeige" für den Staatrat und von einer "krassen Ungerechtigkeit", die jetzt wieder gut gemacht sei. Die verhaltene Reaktion könnte allerdings auch daran liegen, so ein Westschweizer Journalist, dass die Genferinnen und Genfer des Falls schlicht etwas überdrüssig seien.

Die Genfer Öffentlichkeit, dies zeigte sich bereits anlässlich der Entlassung Ramadans, war in dieser Frage von Anfang an stark gespalten. Den Verfechtern der Menschenrechte und einer strikt laizistischen Schule standen diejenigen gegenüber, die für eine sehr weit gehende Meinungsäusserungsfreiheit plädierten. Diese "Front" scheint quer durch Parteien und Berufsverbänden gegangen zu sein. Auch die Genfer Lehrerinnen und Lehrer waren offenbar gespalten. Er sei "eher zufrieden" mit diesem Urteil, sagte etwa Philippe Chervet vom Verband der Lehrer der Orientierungsstufe, dem auch Ramadan angehört.

Kritisch über den Entscheid äussert sich hingegen Olivier Jornot, Präsident der liberalen Partei des Kantons Genf. Er bedaure es sehr, dass es nicht möglich gewesen sei, eine Person mit den Ansichten eines Hani Ramadan aus dem Staatsdienst zu entfernen. Seine Partei werde nun alles daran setzen, die entsprechenden Gesetze zu ändern. Ein Antrag werde noch diese Woche im Genfer Parlament eingereicht.

Kein Gesinnungswandel

Eines ist klar: Seine über ein Jahr dauernde Suspendierung im Dienst hat bei Hani Ramadan keinen Gesinnungswandel ausgelöst. Die Steinigung scheint dem für seine konservative Auslegung des Islam bekannten Muslim immer noch als legitime Strafe bei Ehebruch oder bei Homosexualität. Sie habe eine "abschreckende Wirkung" und stelle "eine Form von "Läuterung" dar. Sie dürfe allerdings nur in klar definierten Fällen zur Anwendnung kommen. Kürzlich präzisierte Ramadan in der SonntagsZeitung, dass diese von der Scharia vorgesehene Strafe durchaus auch für Männer anwendbar sei; ein Teil der "feministischen Argumente", die gegen ihn vorgebracht würden, seien so entkräftet.

Im Gegensatz zu seinem Bruder Hani fordert Tariq Ramadan, der in Genf als Philosophielehrer wirkt, ein "absolutes Moratorium" für alle schweren Körperstrafen wie sie die traditionelle Scharia vorsieht. Islamische Rechtsgelehrte müssten darüber eine Debatte führen, wie diese Strafen heute zu interpretieren seien. Zu einer kategorischen Verurteilung dieser brutalen Strafen mochte sich der internationale berühmte Redner und Autor, der in Kürze eine Gastprofessur an einer katholischen Universität in der Nähe von Chicago antreten wird, allerdings bis heute nicht durchringen.

6. April 2004

Weiterführende Links:


 Ihre Meinung zu diesem Artikel
(Mails ohne kompletten Absender werden nicht bearbeitet)
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/echo.gif

Ein Fehler, der korrigiert werden muss!

Das Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG, SR 141.0) sieht in seinem Paragraf 14 vor, dass bei der Prüfung eines Einbürgerungsgesuchs zu eruieren ist, ob der Kandidat mit den Schweizerischen Gepflogenheiten vertraut ist, ob er unsere Rechtsordnung beachtet und ob er die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet. Hier hat die zuständige Behörde offensichtlich geschlampt! Die Möglichkeit zur nachträglichen Korrektur eines falschen Einbürgerungsentscheids besteht nach Paragraf 41 desselben Gesetzes. Danach kann eine Einbürgerung als nichtig erklärt werden, wenn diese unter falschen Angaben oder durch Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist. Und gemäss Paragraf 48 schliesslich kann einem Eingebürgerten das Bürgerrecht aberkannt werden, wenn sein Verhalten den Interessen und dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist.

 

Die rechtlichen Grundlagen zur Entfernung des Herrn Ramadan aus der Schweiz sind somit zweifellos gegeben. Ob diesen klaren Regelungen in der ach so humanitären und toleranten Schweiz entsprochen wird, darf allerdings mit Recht bezweifelt werden. Als Sofortmassnahme müssten sich die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler solidarisieren und sich unisono und konsequent weigern, ihre Kinder weiterhin von Herrn Ramadan "unterrichten" zu lassen.


Abdul R. Furrer, Fraktionspräsident SD Basel-Stadt, Basel




"Ramadan sollte Voltaire lesen"

Wie wir aus der Bibel wissen, war das Steinigen bei Ehebruch im Mittleren Osten eine durchaus gängige Strafe. Jesus hat sie dann so relativiert, dass, wer ohne Sünde sei, den ersten Stein werfen soll. Das Ergebnis ist bekannt. Das Problem sind Fundamendalisten, ganz egal welcher Religion sie sich zugehörig erklären. Ob das nun Anhänger der ganzen Neuchristlichen Sekten, orthodoxe Juden oder fundamentalistische Islamisten sind. In jedem Fall fehlt jegliche Toleranz. Da Hani Ramadan Französischlehrer ist, sollte man ihm vielleicht empfehlen, einmal etwas Voltaire zu lesen, vielleicht als Klassenlektüre.


Jean-Pierre Salzmann, San Anselmo, Marin County, California, USA




"Politik muss die Gesetze nun anpassen"

Der Entscheid der Rekurskommission des Genfer Bildungsdepartements ist bedauerlich, wenn nicht sogar skandalös! Mit diesem Urteil wurde in Genf ein untragbares Präjudiz für ähnliche Fälle geschaffen. Der Entscheid könnte weitreichende Folgen haben. Mit der Akzeptanz solcher islamistisch-fundamentaler Aussagen, die zutiefst menschenverachtend sind, bieten wir Nährboden für die Ausbreitung des Terrorismus. Es ist nun an der Politik die entsprechenden Gesetze so anzupassen, dass solche ungeheuren Aussagen nicht mehr möglich sind. Herr Ramadan sollte es sich zudem überlegen, ob er mit dieser sehr kurzsichtigen Meinung in einem demokratischen Land wie der Schweiz überhaupt noch leben kann. Schliesslich passt seine Einstellung zur Steinigung und zur Scharia in keiner Form zu unseren schweizerischen Gepflogenheiten. Wäre Herr Ramadan mit sich selber genau so konsequent wie mit seinen Forderungen bezüglich der Steinigung, so würde er den Schweizer Pass abgeben und sich unverzüglich auf die Heimreise begeben.


Joël A. Thüring, Sekretär SVP Basel-Stadt, Präsident Junge SVP Basel-Stadt, Basel




"Freche Ausbeutung eines gemeinsames Gutes"

Meine Meinung zum Fall Hani Ramadan würde ich gern schon pfannenfertig äussern. Kann ich leider nicht, weil ich immer noch nicht weiss, wie ich mich tolerant zeigen und trotzdem gegen solche Ungeheuerlichkeiten zur Wehr setzen soll. Sowas jedenfalls regt mich auf: Die freche Ausbeutung eines gemeinsamen Gutes, für das viele von uns arbeiten. Toleranz statt Rechthaberei. Diese Ausbeutung ist nicht recht. Gleich, ob sie von muslimischen, katholischen oder anderen Rechthaber/innen kommt, die "den lieben Gott auf ihrer Seite wissen" und sich damit der fairen und menschlichen Auseinandersetzung mit den Mitmenschen (und ihren Schwächen) entziehen wollen.


Sibylle Grosjean, Zürich



Was Sie auch noch interessieren könnte

Kitas in Baselland: Personal und Eltern wandern in die Stadt ab

26. März 2024

Eine Kita-Allianz will verhindern, dass die Situation noch prekärer wird.


Reaktionen

Permatrend muss nach
über 46 Jahren schliessen

22. März 2024

Mit dem Textildruck-Betrieb geht auch ein Stück Baselbieter Unternehmensgeschichte.
 


Regierung kontert den
Herr-im-Haus-Standpunkt

22. März 2024

Peter Knechtli zur Unterschutz-Stellung
der verwüsteten Sissacher Tschudy-Villa.


Tschudy-Villa steht jetzt
unter Denkmalschutz

12. März 2024

Der Eigentümer muss das teils abgerissene Gebäude in Sissach wieder aufbauen.


Roger Blum wirft bz
Besprechungs-Boykott vor

8. März 2024

Relevante Ereignisse bleiben in Basler
Leitmedien immer häufiger unbeachtet.


Reaktionen

Bruderholz-Quartier blockiert Neubau der Tramstrecke

6. März 2024

Trotz Plangenehmigung kann das Projekt
nicht realisiert werden.


Reaktionen

Gemeindewahlen Baselland:
Niederlagen für den Freisinn

3. März 2024

In Waldenburg verpasst Gemeindepräsidentin Andrea Kaufmann die Wiederwahl. 


Es zählt nicht nur
die Rhetorik

3. März 2024

Kommentar: Atici hat die Zweifel an seinen Sprachkenntnissen ausgeräumt.


Regierungs-Wahlkampf in Basel:
die spannendsten Momente

29. Februar 2024

So haben sich Atici, Urgese, Thiriet und Cramer geschlagen – die Übersicht.


Reaktionen

Heikle Wahl-Werbung
auf dem Handy

28. Februar 2024

Problematisch: SP und Bider & Tanner versenden SMS von derselben Nummer.


www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz

© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.

Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.

Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.

Veranstaltungs-Hinweis

 

Ein zärtlicher Irrsinn

Nach achtjähriger Abwesenheit kehrt Avery Sutton mit seiner Verlobten Gillian zu seiner Familie zurück. Was von da an passiert, muss man gesehen haben.

Mit "37 Ansichtskarten" von Michael McKeever winkt den Zuschauerinnen und Zuschauern eine zauberhaft schwarze Komödie mit berührenden Momenten und angenehmer Unterhaltung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Vorverkauf hier:
www.theater-rampenlicht.ch

https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif
"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

Werbung






In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).