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© Fahndungsbild by Polizei BL
"Du bist ein Nichts": Angeklagter ex-Politiker Ammann

"Als Landrat kann mir nichts passieren"

Von sexuellen Entgleisungen zum versuchten Mord: Der frühere Muttenzer SD-Parlamentarier Franz Ammann steht vor Gericht


Von Peter Knechtli


Versuchter Mord und sexuelle Handlungen mit Kindern wirft die Baselbieter Staatsanwaltschaft den früheren Muttenzer Landrat Franz Ammann vor. Erst missbrauchte er seine minderjährige Tochter während Jahren, dann schoss er auf sie – eine Biografie des Abgrunds. Kommenden Montag beginnt der Strafprozess.


Wer diese Anklageschrift liest, blickt in einen menschlichen Abgrund. Es ist das Familien-Drama eines Vaters, der seine Tochter ab Beginn der Pubertät wie eine Art Verfügungsobjekt betrachtete. Dabei nützte er sowohl ihre Abhängigkeit wie seine Autorität als Familienoberhaupt schamlos dazu aus, seine sexuellen Begierden zu stillen. Kommenden Montag steht dieser Vater vor Gericht: Es ist Franz Ammann, heute 52-jährig.

Drohung mit dem Landratsmandat

Das Besondere am Angeklagten: Ammann, verheiratet und Vater zweier Kinder und damals SBB-Angestellter, sass während zwölf Jahren (1991 bis 2003) als Vertreter der "Schweizer Demokraten" im Baselbieter Landrat.

Damit ist er nicht nur fraglos eine öffentliche Person. Sein politisches Mandat dokumentiert auch die Anklageschrift in einem ganz direkten Zusammenhang. Ammann, der ein politischer Hinterbänkler war und in seiner SD-Fraktion keinen grossen Einfluss hatte, soll sein Parlamentsmandat bei seinen Erniedrigungsritualen gegenüber seiner Tochter ("Du bist ein Nichts") ins Spiel gebracht haben, um sie zum Schweigen zu bringen und gefügig zu machen. Wenn sie jemandem etwas erzähle, glaube ihr niemand, denn er sei "als Landrat eine öffentliche Person und ihm könne nichts passieren". Damit habe Ammann seine Tochter eingeschüchtert, so dass sie seine sexuellen Handlungen widerwillig über sich habe ergehen lassen.

Die Tragik der sexuellen Ausbeutung nahm 1995 an Ammanns Wohnort Muttenz ihren Anfang, als er die damals 13-jährige Tochter an intimen Stellen berührte, sich dabei befriedigte oder befriedigen liess. Später kam es – offenbar über Jahre hinweg und unter massiver Druckanwendung – im Rhythmus von rund zwei Wochen zum vollzogenen Geschlechtsverkehr im Hobbyraum, im Bad oder im Wohnwagen im Tessin.

Vorschlag für einen schmutzigen Deal

Im Alter von 19 Jahren zog die Tochter aus, "um sich der ständigen Kontrolle durch den Vater zu entziehen". Doch Ammann liess nicht locker. Im Tessin bot er seiner Tochter ein schmutziges Geschäft an: Er akzeptiere ihren Freund und werde sie auch erbrechtlich nicht benachteiligen, wenn sie ihm regelmässigen Sex biete. Andernfalls, schreibt Staatsanwältin Caroline Horny in ihrer Anklage, werde er sie "finanziell ruinieren".

Es folgen weitere Schritte: Die Tochter wehrt sich immer entschlossener gegen ihren Vater, sie erstattet Anzeige und lässt ihren Eltern ein Hausverbot erteilen, nachdem Ammann sie in ihrer Wohnung tätlich angegriffen hatte. Der Angeklagte beschädigt nun die Personenwagen seines künftigen Schwiegersohns und dessen Vaters mit Kratzern und Leim, zersticht die Pneus und entwendet ein Gartentor bei der Familie seines Schwiegersohns. Ammann wird verhaftet, nachdem ihn eine Überwachungskamera bei seinen Zerstörungsaktionen erfasst hatte.

Vater zur Tochter: "Keine Bewegung"

Zur dramatischen Eskalation kommt es am Abend des 25. April 2004. Trotz Näherungsverbot geht Ammann zur Wohnung seiner Tochter in einem Muttenzer Doppelmehrfamilienhaus an der Baselstrasse 116. Dort verklebt er die Haupteingangstüre und die Türe zum Veloraum, präpariert seine mit mindestens acht Schuss geladene Pistole mit Laserpointer und entsicherte die Waffe. Als seine Tochter und ihr Partner kurz nach 22 Uhr nach Hause kommmen, geht Ammann vermummt die Treppe hinunter und schreit "Keine Bewegung". Als die Tochter ihren Vater erkennt und schreit, versprüht Ammann eine Reizstoffflüssigkeit und befiehlt der Tochter, ihrem Partner mit Kabelbindern zu fesseln.

Als ein Hausbewohner auf die Auseinandersetzung aufmerksam wird und den Türöffner drückt flüchten die beiden Bedrohten in den Hausflur. Ammann gibt einen Schuss aus der Waffe aber und trifft seine Tochter "im linken unteren Rücken, nahe der Wirbelsäule". Ein später abgegebener zweiter Schuss verfehlt die beiden jungen Menschen. Sie haben Glück im Drama: Der Schuss bewirkt keine unmittelbare Lebensgefahr und keine bleibenden Schäden an der Tochter, löst aber immer wieder Panikattacken und depressive Verstimmung aus.

Erfolgloser Selbstmordversuch

Nach dem Waffeneinsatz flüchtet der Angeklagte mit seinem Lieferwagen Richtung Erstfeld, später per Autostopp ins Tessin. Am 3. Mai 2004 stellt er sich der Polizei. Während der ganzen Dauer der Flucht trägt er seine Pistole auf sich, obschon er über keinen Waffentragschein verfügt. Im Untersuchungsgefängnis will sich Ammann mit Tabletten das Leben nehmen. Aus der Kantonalen Psychiatrischen Klinik, wohin er darauf verlegt wird, gelingt ihm in der Nacht zum 14. Januar 2005 die Flucht ausgerechnet aus dem Fenster des "Sicherheitszimmers".

Dann verliert sich die Spur des Angeklagten, bis er über drei Jahre später, am 27. Mai 2008 um 0.50 Uhr, in Laufenburg verhaftet wird: Die Grenzwache hat seinen gefälschten Ausweis erkannt. Bei seiner Verhaftung trägt Ammann ein Klappmesser, einen Pfefferspray und eine Schreckschusspistole auf sich. Wo er sich seit seiner Flucht aus der Klinik aufgehalten hat, ist teilweise unbekannt.

Wer diese Anklageschrift gelesen hat, stellt sich gleich auch die Frage nach der persönlichen Vergangenheit des Angeklagten. Vielleicht gibt die Befragung zur Person zum Prozessauftakt darüber Aufschluss. Die Verhandlung vor dem Baselbieter Strafgericht unter dem Vorsitz von Jacqueline Kiss beginnt kommenden Montag und dauert gut 15 Tage. Die Hauptanklagepunkte lauten auf versuchten Mord, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache Vergewaltigung.

15. Oktober 2010

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