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"Unbeachtet liegen geblieben": Nazi-Embleme am Sitz des Basler Justizdepartements*

Basler Rechtsextremist profitierte vom Schnecken-Tempo der Staatsanwaltschaft

Appellationsgericht muss bald über Einstellung des Verfahrens gegen Ernst Indlekofer entscheiden


Von Peter Knechtli


Weil die Staatsanwaltschaft jahrelang trödelte, stellte das Basler Strafgericht ein Verfahren gegen den Rechtsextremisten Ernst Indlekofer ein. Jetzt geht eine Justiz-Posse in die nächste Runde: Das Appellationsgericht muss entscheiden, wie weit der Angeklagte vom Schnecken-Tempo der Ermittlung profitieren kann.


Die Verläufe in der Justiz nehmen manchmal merkwürdige Wendungen. Das musste auch der heute 69-jährige Basler Rechtsextremist Ernst Indlekofer erfahren.

Der bekennende Revisionist und Holocaust-Leugner war im September 1997 vom Basler Strafgericht wegen mehrfacher Rassendiskriminierung verurteilt worden, weil er die Juden "systematisch diffamiert und die nationalsozialistischen Verbrechen verharmlost" hatte. Das Appellationsgericht bestätigte im Juni 2000 den Schuldspruch und verurteilte ihn rechtskräftig zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 45 Tagen.

Von Gerichtsurteil unbeeindruckt

Indlekofer liess sich durch Strafverfahren und Urteil aber nicht beeindrucken, sondern setzte fort, was ihm zum Verhängnis geworden war. Seine Zeitschrift "Recht+Freiheit", die er als Redaktor und Herausgeber ("Presseclub Schweiz, Basel") verantwortete, gab er zwischen 24. Juni 1996 und 19. November 2001 in 34 weiteren Ausgaben heraus. Davon enthielten mehrere Hefte "erneut zahlreiche juden- und ausländerfeindliche Texte", weshalb die Staatsanwaltschaft erneut Klage erhob.

Nur: Diesmal hatte Indlekofer vor dem Strafgericht Glück, weil sich die Staatsanwaltschaft selbst in der Sonne stand. Die rund 80-seitige, detailgetreue Anklageschrift von Staatsanwältin Eva Eichenberger, die für das Strafgericht massgebend war, trug das Datum vom 2. März 2006. Das Strafdreiergericht unter dem Vorsitz von Felicitas Lenzinger stellte das Verfahren ein. Grund: Verjährung und Verletzung des Beschleunigungsgebots.

Scharfe Schelte an die Staatsanwaltschaft

Die Erwägungen des Gerichts liessen zwar keinen Zweifel daran, dass Indlekofer aufgrund seiner Publikationen wohl erneut hätte verurteilt werden müssen, aber sie kommen über weite Strecken einer massiven Schelte an der Ermittlungsführung der Staatsanwaltschaft gleich. Die Staatsanwältin hatte derart schleppend ermittelt, dass auf der damals geltenden Basis einer siebeneinhalbjährigen Verjährungsfrist sämtliche Taten des Angeklagten vor dem September 1998 verjährt waren und das Gericht diese Verfahren einstellte.

Soweit aus den Akten hervorgehe, kam es zwischen Oktober 2000 und Dezember 2003 zu "keinerlei Ermittlungshandlungen", wie das Gericht festhielt: "Das Verfahren blieb bei der Staatsanwaltschaft unbeachtet liegen." Diese "36monatige Lücke im Ermittlungsverfahren", so der Schluss des Strafgerichts, müsse "als absolut krasser Fall der Verfahrensverzögerung qualifiziert werden".

Sind weitere Fälle verjährt?

Somit hatte das Strafgericht noch einige Ausgaben von "Recht+Freiheit" zu beurteilen, die zwischen 25. September 1998 und 19. November 2001 von Indlekofer publiziert wurden. Auch hier kommt beträchtliche gerichtliche Verwunderung zum Ausdruck: Es sei "vollkommen unklar" und lasse sich "nicht nachvollziehen", wie die Druck-Erzeugnisse "in die Hand der Strafbehörden gelangt" seien, da die in den Akten dokumentierten Haussuchungen und Beschlagnahmungen bereits im August 1998 stattgefunden hatten. Weil der Fall "zur Ergänzung der Akten und zur Schaffung der nötigen Transparenz" an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen werden müsste, käme es zu einer weiteren, unzumutbaren Verzögerung, weshalb das ganze Verfahren gegen Indlekofer "als ultima ratio" eingestellt werden müsse.

Die Staatsanwaltschaft appellierte gegen dieses Urteil und das Appellationsgericht wird den Fall am 23. Oktober behandeln. Zur Sprache kommen dürften kaum mehr die verjährten, sondern vielmehr nur noch die jüngeren Fälle, in denen die Herkunft der Beweismittel nach Meinung der ersten Instanz ungeklärt ist. Möglicherweise hat Indlekofer nochmals Glück, weil altes Verjährungsrecht zur Anwendung kommt und dazu führen dürfte, dass auch einzelne der jüngeren Fälle als verjährt zu werten sind.

Gegen das erstinstanzliche Urteil appelliert hat auch Indlekofer, weil ihm das Gericht die Verfahrenskosten von über 4'600 Franken und die Urteilsgebühr von 6'400 Franken aufbrummte. Staatsanwältin Eva Eichenberger war heute telefonisch nicht erreichbar.

 

* OnlineReports stellt Ernst Indlekofer ausdrücklich nicht in einen Zusammenhang mit der oben publizierten Illustration.

9. Oktober 2008


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"Antirassismusgesetz gehört abgeschafft"

Im Verfahren gegen Indlekofer wurden nicht nur Termine verplempert, sondern auch sein Personalcomputer wurde beschlagnahmt und für mehrere Monate zurück behalten, so dass er nicht mehr arbeiten konnte. Schlamperei und Hinhaltetaktik im Prozessverlauf schädigen nicht zuletzt auch die Gesundheit von zu Recht oder zu Unrecht Angeklagten. Was Indlekofer in einzelnen Punkten vorgeworfen wird, sind teilweise haltlose bis lächerliche Unterstellungen. Es ist ja sattsam bekannt, dass jedermann mit fragwürdigen Beschuldigungen wegen angeblicher Verletzung des Antirassismusgesetzes vor Gericht gezerrt werden kann. Darum gehört dieses einer Demokratie unwürdige Gesetz wieder abgeschafft.


Heinz Mattmüller, Pratteln




"Man beachte die Prioritätensetzung"

En leitender Angestellter des Basler Baudepartements soll einen grösseren Geldbetrag in die eigene Kasse veruntreut haben. Diese Tat soll nicht verharmlost werden; strafbar ist sie allemal. Der Staatsanwaltschaft gelingt es innert zwei Monaten (!), Anklage zu erheben und den Fall für die

Gerichtsverhandlung vorzubereiten.

 

Man beachte nun in diesem Zusammenhang die angeblich benötigten Fristen und Prioritätensetzungen in Fällen wie Körperverletzung, Schlägereien, Pyros an Fussballspielen oder eben Rechtsextremismus. Nicht vergleichbar? Geld und Gewalt? Mag sein! Aber bezeichnend.


Peter Bächle, Basel



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"Der Eigentümer hat das Regional-Journal nicht erreicht."

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Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

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Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

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Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

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Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

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