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© Foto by Claude Gyger, www.picturebasel.ch
Tochter will vor Gericht aussagen: Angeschuldigter Politiker Samuel Wehrli

Obergutachten zum Sex-Fall Wehrli: Nicht nur Entlastung für CVP-Politiker

Kritik an Befragungsmethode, aber auch Hinweise auf sexuelle Handlungen


Von Peter Knechtli


Neuer Aspekt in der Sex-Affäre um den Prattler CVP-Politiker Samuel Wehrli: Ein Obergutachten übt an der polizeilichen Befragung von Wehrlis Tochter heftige Kritik. Suggestiv sei das Mädchen in eine den Vater belastende Rolle gedrängt worden. Doch das Gutachten enthält bei genauem Hinsehen auch Passagen, die Wehrli im früheren Umgang mit seiner Tochter belasten.


Seit über einem Jahr - durch OnlineReports an die Öffentlichkeit gebracht - kämpft der Prattler Politiker und frühere Vizepräsident der CVP Baselland, Samuel Wehrli, mit einer Flut an Beschwerden für das, was er als Gerechtigkeit empfindet. Er ist der "sexuellen Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung und Schändung" angeschuldigt, während acht Wochen sass er in Untersuchungshaft. Noch immer ermittelt das Statthalteramt in Liestal in diesem in mehrfacher Beziehung einmaligen Fall. Laut Angaben des heute elfjährigen Mädchens Melissa* soll es der von seiner Frau geschiedene Vater bei der Wahrnehmung des Besuchs- und Ferienrechts seit 1996 "mehrmals am Geschlechtsteil ausgegriffen" haben. Seit Anfang vorletzten Jahres soll er auch mehrmals versucht haben, mit seinem Penis in die Scheide der Tochter einzudringen. "Einmal", so der Vorwurf, "sei ihm dies auch gelungen". Ebenso habe er das Mädchen mit Farbstiften am After belästigt und ihm Sex-Fotos zugeschickt.

Polizei befragte suggestiv

Wehrli bestritt die Behauptungen immer und äusserte den Verdacht, seine Tochter könnte durch die geschiedene Mutter zu Falschanschuldigungen angestiftet worden sein. Im Zentrum steht eine auf Videoband dokumentierte Befragung durch eine Fachbeamtin der Zürcher Kantonspolizei. Mit diesem Dokument geht jetzt ein ein Obergutachten der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Poliklinik Bern scharf ins Gericht, wie die "Basler Zeitung" meldet. Laut dem Gutachten, das OnlineReports vorliegt, ist die "polizeiliche Befragung von Melissa Wehrli zur Durchführung einer Aussagenanalyse mittels Realkriterien nicht zu verwenden". Die Befragung durch eine Fachbeamtin der Zürcher Kantonspolizei sei stark suggestiv gewesen und in entscheidenden Passagen habe die Polizeibeamtin das Mädchen durch Dreireden regelrecht von der Fährte abgebracht.

Die Obergutachtenden können deshalb die Schlussfolgerungen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle Basel, die den Aussagen des Mädchens höhe Glaubwürdigkeit attestiert, "nicht bestätigen". Die Experten empfehlen ferner, auf eine weitere Befragung des Kindes zu verzichten.

Wehrli wird auch belastet

Aus dem Gutachten allerdings zu schliessen, Samuel Wehrli habe sich gegenüber seiner Tochter nichts Strafbares zuschulden lassen kommen, ist im jetzigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt. So spricht das Gutachten auch von "inadäquatem Verhalten" des Kindsvaters, indem es Einzelheiten aus der Untersuchung dokumentiert. Vater und Onkel hätten Melissa nach dem Duschen in die Waden gekniffen und dazu gelacht. Wehrli habe darauf beharrt, dass das Mädchen nackt schlafe. Wehrli habe mit seiner Freundin im Beisein seiner Tochter einen Erotikfilm betrachtet und sei dann "nackt vor dem Fernseher herumgetanzt". In einer persönlichen Anhörung durch die beiden Gutachtenden verneinte Melissa "dezidiert" die Frage nach andern Tätern. "Ebenfalls dezidiert" verwies die Tochter darauf, dass die der Polizei gemachten Angaben "wahrheitsgetreu" seien. Ausserdem geht die Tochter davon aus, "dass sie auch vor Gericht Gelegenheit haben werde, Stellung zu nehmen".

Tochter will vor Gericht aussagen

"Fall Wehrli muss zu den Akten gelegt werden", titelte die "Basler Zeitung". Diese These allein aufgrund des Obergutachtens ist allerdings sehr gewagt, weil die Berner Expertise Wehrli in substanziellen Teilen auch belastet. Nach Vermutungen von OnlineReports wird der Fall sicher nicht so schnell zu den Akten wandern. Auch wenn für Samuel Wehrli weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, ist eine Anklageerhebung keineswegs ausgeschlossen. Der Liestaler Statthalter Daniel Spichty wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äussern. Er erklärte gegenüber OnlineReports lediglich, dass die Akten "im Verlaufe des nächsten Monats an die Staatsanwaltschaft überwiesen werden, sofern seitens der Parteien keine neuen Beweisanträge gestellt werden".

 

* Name geändert

18. Juli 2001

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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Wer bildet was oder wen?

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Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

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