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Kein Basler Methadon für Berner KonsumentenBasler Kantonsärztin will einem weggezogenen Patienten die Bewilligung entziehen Von Peter Knechtli Die Basler Kantonsärztin Anne Witschi will einem aus dem Kanton Basel-Stadt nach Bern gezogenen Methadon-Konsumenten die Bewilligung entziehen. Seine Mutter spricht von einem "unwürdigen Umgang mit einem Sucht-Patienten", die Kantonsärztin von der "Durchsetzung klarer Regeln". Der 33-jährige Franziskus Hartmeier (Name geändert), seit über zehn Jahren in baselstädtischer Methadon-Behandlung, zog vor einem Jahr vom Rheinknie nach Bern. Wöchentlich reiste er nach Basel, um seine Wochen-Portion der Ersatz-Droge Methadon zu beziehen. Auch die gewohnten ärztlichen Konsultationen behielt er in Basel bei. Doch jetzt droht ihm Ungemach: Die Basler Kantonsärztin Anne Witschi kündigte ihm an, die Methadon-Bewilligung per 1. Mai zu entziehen, "sofern Sie Ihre Papiere nicht im Kanton Basel-Stadt deponiert haben". 22. April 2005
"Kein Methadon-Tourismus trotz liberaler Haltung in Zürich" Was haben wir doch in Zürich für paradiesische Zustände, was die Abgabe von Methadon betrifft! Hier existieren fachlich ausgewiesene Abgabestellen mit medizinisch geschultem Personal, die unseren Patienten jenes Medikament, sprich Methadon, verabreichen, das sie für ihren Lebensunterhalt brauchen. Und zwar in jenen Dosen und Zeitabständen, wie es die entsprechenden Lebensumstände verlangen. Und trotzdem besteht im Kanton Zürich weder ein "Methadon-Tourismus" aus Bern und Basel, noch werden Zürcher in Basel und Bern gesichtet. Dies dürfte nicht zuletzt wegen dieser liberalen Haltung punkto Mehtadonabgabe der Fall sein. Jürg Kauer, Co-Präsident DAJ-Zürich Angehörigenvereinigung Drogenabhängiger, Zürich "Es braucht eine interkantonale Vereinbarung" Die jetzige Situation ist ganz klar ein Ärgernis. Die Lösung kann und darf aber nicht sein, dass einem Menschen, der eine Substanz aus gesundheitlichen Gründen benötigt, diese aus formaljuristischen Gründen verweigert wird. Ebensowenig kann der Kanton Basel-Stadt der gute Samariter der Schweiz sein. Die Lösung ist also in interkantonalen Vereinbarungen zu suchen. Der Kanton X kann und will seinen Süchtigen die zur Reintegration notwendige Substanz nicht geben und ist froh, dass der Kanton Y in die Bresche springt. Kanton Y wiederum kann - eben weil er nicht der gute Samariter der Nation sein kann - wegen der potentiell folgenden Sozialkosten nicht all jenen, die einer Substitutionbehandlung bedürfen, eine Heimstatt bieten. Eine interkantonale Lösung ist demnach im Interesse aller: Die Abhängigen können in die Reintegration geführt werden, Kanton X kommt darum herum, seine Süchtigen "verrebeln" zu lassen, Kanton Y springt zum Wohle aller mit vertretbaren Kosten in die Bresche. Beatrice Alder, Grossrätin Grünes Bündnis, Basel "Nicht die ganze Schweiz mit Methadon versorgen" Frau Witschi hat Recht. Wir sind nicht dazu da, die ganze Schweiz mit Methadon zu versorgen – und das auf Kosten des Steuerzahlers. Es ist nicht einzusehen, warum der Patient sein Methadon nicht an der Abgabestelle in Bern täglich beziehen kann, wenn er es braucht. Viele verkaufen das Methadon und kaufen auf dem Schwarzmarkt härtere Drogen ein, zum Beispiel Kokain. Das will Bern vermeiden. Alexandra Nogawa, Basel |
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