Werbung

Gast-Kommentare

<< [ 1 | (...) | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | (...) | 31 ] >>

Bischof Gmürs Antwort: Ein Njet mit Lächeln

Von XAVER PFISTER

Die kirchlichen Gleichstellungsinitiativen aus der Basis der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt und der Römisch-Katholischen Landeskirche Baselland soll die Behörden (die Synoden und Kirchenräte) verpflichten, darauf hinzuwirken, dass die Römisch-Katholische Kirche die gleichberechtigte Zulassung – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt ermöglicht. Das heisst: Abschaffung des Pflichtzölibats und  Zulassung der Frauen zum Priesteramt (vgl.kirchliche-gleichstellung.ch ).

Die Initiative ist aus der Mitte der Kirche, von aktiven Frauen und Männern formuliert und lanciert worden. In den beiden Kantonalkirchen sind bei der Synode, in Basel-Stadt 878 und in Baselland  1'952 gültige und beglaubigte Unterschriften eingereicht worden. Die beiden Kirchenräte haben sich intensiv mit der Initiative auseinandergesetzt und sie befürwortend den Synoden vorgelegt. Beide Synoden haben dem Antrag stattgegeben. Und so muss in beiden Kantonen eine Abstimmung durchgeführt werden.

Am 25. Oktober haben die beiden Kirchenräte eine Stellungnahme des Bischofs erhalten Dieser Brief ist in OnlineReports dokumentiert. Darin teilt der Bischof  seine Entscheidungen mit:

1. Er macht den folgenden Änderungsvorschlag: "Die Synode pflegt in gegenseitigen Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen den Dialog mit zuständigen kirchlichen Organen und unterbreitet ihnen gemäss can 212 des Kirchenrechtes auch Anliegen von Gläubigen." Statt eines Entscheids, ob er die Initiative annimmt oder nicht, formuliert der Bischof hier einen Änderungsvorschlag.

2. Er kann dem ersten Satz der Initiative nicht zustimmen (gleichberechtige Zulassung zum Priesteramt). Dies, weil ihm als Bischof die entsprechende Kompetenz fehlt.

3. Er kann der Initiative auch nicht zustimmen, weil sie letztlich Gläubige (zum Beispiel Behördenmitglieder) dazu verpflichtet, sich gegen eine definitive Lehre der Kirche zu wenden.

 

"Der Bischof argumentiert undifferenziert,
benützt das ius divinum als Maulkorb."


Den Entscheiden voraus werden Überlegungen vorgetragen. Ich beschränke mich auf die wichtigsten und kommentiere sie.

1. Das kanonische Recht kenne den Begriff der Gleichberechtigung nicht. Es spricht von einer wahren Gleichheit und kennt keine Grundrechte. Es kennt keine Menschenrechte, sondern Kirchenglied-Rechte. Es gehe dabei um ständische Rechte und nicht um Individualrechte.

Diese Sicht vertritt nur eine kleine Minderheit der Professoren des Kirchenrechtes (Münchner Schule) so. An der ersten Bischofssynode 1967 wurden zehn Leitlinien für die Erarbeitung des Kirchenrechtes formuliert. Dabei wurde unter 6. ein Katalog der Rechte und Pflichten der Gläubigen gefordert und unter 7. eine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Diese Anliegen der Bischofssynode hat der Papst nicht übernommen. Damit wird ein Abwürgen der Freiheitsrechte in der Kirche signalisiert. Die von den Bischöfen gewünschten Leitlinien Nr. 6. und 7. sind immer noch hängig.

2. Die Weihe von Frauen zur Priesterin ist ius divinum (leichtes Vergehen), das die Kirche nicht ändern darf, meint der Bischof. In seinem Schreiben "priesterliche Weihe" habe Johannes Paul II so entschieden.

Kirchenrechtler unterscheiden allerdings das ius divinum, das Inhalte aus der Bibel festschreibt. Daneben gibt es das ius divinum tenendum (schweres Vergehen), das nicht aus der Offenbarung begründet werden kann. Wer das erste übertrifft, wird exkommuniziert; wer das zweite übertritt, erhält nur eine Kirchenstrafe. Der Bischof argumentiert hier also undifferenziert, benützt das ius divinum als Maulkorb.

Papst Franziskus setzt auf einen echten Dialog: "Der Auftrag der Lehre enthält auch dies. Man kann die Entscheidung eines anderen nie ersetzen. Der Priester, der sich anmasst, ausschliessliche Anweisungen zu erteilen, wie es in fundamentalistischen Gruppierungen geschieht, entwertet die Menschen auf der Suche nach Gott und verstümmelt sie. In seiner Rolle als Lehrer unterrichtet der Priester, er unterbreitet die offenbarte Wahrheit und begleitet die Menschen. Selbst wenn er Scheitern miterleben muss. Er begleitet. Der Lehrer, der sich anmasst, die Entscheidungen für die Schüler zu treffen, ist kein guter Priester, er ist ein guter Diktator. Einer, der die religiöse Persönlichkeit der andern entwertet".   

3. Der Staat wird der vorgegebenen Verfassungsänderung nicht zustimmen, meint der Bischof, weil damit der religiöse Friede gefährdet werde. Dies ist meines Erachtens eine kühne und unangemessene Aussage. Denn der Staat wird seine Entscheidungen selber fällen. Schon lange nicht mehr ist der Staat ein Instrument der Kirche.

Dennoch biete er, schreibt Bischof Gmür, ein Gespräch an. "Ich verstehe mich als Mann des Dialogs. Daran ändert sich von meiner Seite her nichts, obwohl ich aus rechtlichen Gründen die Ergänzungen im Ingress der Verfassung nicht genehmigen kann. Den Inhalt meiner Antwort einer breiteren Öffentlichkeit nachvollziehbar zu kommunizieren, wird nicht leicht sein."

Das ist tatsächlich so, denn das angebotene Gespräch kann als Freundschaftsfussballspiel gedeutet werden, in dem die Mannschaft, welche die violetten Leibchen trägt, dem Match voraus schon 4:0 gewonnen hat.

Bischof Gmür zeigt hier seine konservative Grundhaltung. Er argumentiert nicht nach vorne, sondern nach hinten zurück. In Interviews hat er verschiedentlich gesagt: "Ich kann mir verheiratete Priester vorstellen, auch Priesterinnen am Altar." Warum schreibt er in seinem Brief nichts davon, sondern lehnt bei Tag besehen die Initiative ab?

Bei aller Kritik will ich nicht vergessen, unter welch vielfältigem Druck der Bischof steht. So wird die Kurie von ihm verlangen, die Initiative zu bekämpfen. So werden Gläubige ihn bedrängen und von ihm den Gehorsam nach oben verlangen und andere Gläubige wollen, dass er mutig nach vorne geht. Es ist nicht einfach, Bischof zu sein.

Im Blick auf den beängstigenden Personalmangel im Bistum könnte er wie Cato vorgehen. Er hat jeder Intervention und Rede im römischen Senat immer wieder den gleichen Satz vorangestellt: "Und im Übrigen meine ich, Karthago müsste zerstört werden." Statt nur zu gehorchen könnte der Bischof ciceronisch bei jeder Begegnung mit Vorgesetzten bestimmt sagen. "Und im Übrigen müssen die Zulassungsbedingungen zum Amt geändert werden."

 

1 Jorge Bergoglio und Rabbi Abraham Skorka "Zwischen Himmel und Erde" Riemannverlag München 2010, Seiten 83/84

27. November 2013
 Ihre Meinung zu dieser Kolumne
(Mails ohne kompletten Absender werden nicht bearbeitet)
Xaver Pfister, geboren 1946, ist Theologe und ehemaliger Informationsbeauftragter der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt. Er ist verheiratet, Vater von vier erwachsenen Söhnen und lebt in Basel.

pfisterfamily@bluewin.ch

(Die Kolumnisten sind in ihrer Meinung frei;
sie braucht sich nicht mit jener der Redaktion zu decken.)
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/echo.gif

"Sture Haltung"

Die kirchlichen Gleichstellungsinitiativen aus der Basis der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt und der Römisch-Katholischen Landeskirche Baselland habe ich mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Anstelle eines "Njet mit Lächeln" möchte ich von Bischof Gmür wissen, ob und bei welchem Anlass gemäss der Bibel, Jesus von einem Priester das Pflichtzölibat gefordert oder die Zulassung der Frauen zum Priesteramt verboten hat?


Im Oktober 1517 hat Martin Luther die berühmten 95 Thesen veröffentlicht. Er griff gängige Praktiken der Römisch-Katholischen Kirche an, besonders den "Ablasshandel": Durch den Kauf von Ablassbriefen sollten Menschen sich angeblich von ihren Sünden "freikaufen" können.


Falls die katholische Kirche weiterhin auf ihrer sturen Haltung in Bezug auf solche Praktiken wie Pflichtzölibat oder Zulassung der Frauen zum Priesteramt beharrt, muss sie in Kauf nehmen, noch mehr Mitglieder zu verlieren und noch mehr Mühe haben, Männer für das Priesteramt zu finden! Eine Reformation in diese Richtung wäre dringend nötig!


Heinz Jäggi, Allschwil


www.onlinereports.ch
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.

Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigenen Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.

 

https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif
"Bais steht vor Gewissens-Entscheid"

OnlineReports.ch
Im Titel des Newsletter-Textes vom 18. April 2024 über die SVP-Basis.
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Auch Nomen sind Glückssache.

RückSpiegel

 

Das Regionaljournal Basel veweist in einem Beitrag über die Probleme der Kitas im Baselbiet auf OnlineReports.

Der Klein Report nimmt die Recherche von OnlineReports über Roger Blums Buch über die Basellandschaftliche Zeitung auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel über die Zerwürfnisse in der Baselbieter SVP auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Kita-Krise im Baselbiet auf OnlineReports.

BaZ, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die OnlineReports-News über das geplante Ministertreffen in Basel auf.

Der Sonntagsblick zitiert OnlineReports in einer grossen Recherche über die Baselbieter SVP-Politikerin Sarah Regez.

Baseljetzt verweist im Bericht über Basler Schiffsunfälle auf ein OnlineReports-Video.

Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.
 

Weitere RückSpiegel

Werbung







In einem Satz


Die Baselbieter Regierung hat Kathrin Choffat und Roger Müller als neue Mitglieder des Bankrats der BLKB für die laufende Amtsperiode bis Mitte 2027 gewählt. 

Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).