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Gast-Kommentare

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Übertretungsstrafgesetz: Lizenz zum Lärmen

Von ANDREAS LANG

Basel ist attraktiver geworden in den letzten Jahren. Bunter, lebendiger, offener. Nicht zuletzt an den Ufern des Rheins, in den Parks und auf manchen Strassen und Plätzen. Die bestehenden Regeln – so will mir scheinen – können so schlecht nicht sein, wenn sie diese Entwicklung ermöglicht haben. Trotzdem sollen bald Neuerungen gelten, die tiefer greifen, als vielen bewusst sein mag. Mit der Totalrevision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes soll die Bewilligungspflicht für Lautsprecheranlagen weitgehend abgeschafft werden.

Als ich neulich ein spanisches Hafenstädtchen besuchte, war es leichter, den zahllosen Touristen und Souvenirhändlern auszuweichen als dem penetrant verstärkten Klang der Strassenmusiker. Nichts gegen die Künstlerinnen und Künstler als solche, und nichts gegen ihre Musik! Doch dass die Musiker in Basel keinem Zwang unterliegen, sich gegenseitig zu übertönen, um überhaupt zur Geltung zu kommen, liegt nicht zuletzt am hiesigen Verbot von Lautsprecheranlagen. Soll es wirklich fallen?

Eine Bewilligung zu verlangen, wenn ein paar Jugendliche am Rheinufer Musik hören wollen – es mag absurd erscheinen. Aber tut es denn jemand? Auf dem Papier, ja, und in seltenen Fällen mag es sogar zu behördlichen Überreaktionen gekommen sein. Der Normalfall jedoch ist ein gänzlich anderer: dass nämlich die Öffentlichkeit eine beachtliche Toleranz zeigt gegenüber der Beschallung des Raums. Wer seine Musikanlage in Stellung bringen möchte, kann dies in aller Regel problemlos tun. Selbst jene Menschen, die sich daran stören – es sind viele! –, halten sich mit ihrer Kritik zurück. Denn der Mainstream ist stark. Ihn zu ermahnen, erfordert Courage.


"Wenn ich Musik hören muss, die ich nicht
hören will, unterliege ich einem Zwang."


Freilich: Wenn wirklich überbordet wird, haben die Menschen heute noch eine Möglichkeit, sich zu wehren. Die Befürworter des revidierten Gesetzes betonen zwar, ihre Neuerung biete ebenfalls eine Handhabe gegen zu viel Lärm. Aber schauen wir doch genauer hin: Tatsächlich greift dieser Mechanismus nur, wenn "trotz behördlicher Mahnung" überbordet wird – und zwar am Tag wie in den Nachtstunden! Die Polizei muss also zuerst "ermahnen", bevor sie aktiv werden kann. Erscheint sie dann erneut: Wie reagiert sie, wenn die "ermahnte" Person diesmal einen Kollegen oder eine Kollegin vorschickt? Oder wenn die Gruppe daneben behauptet, sie sei eben erst erschienen und hätte die "Ermahnung" nicht mitbekommen?

Vor ein paar Jahren wurde der Spalenberg versuchsweise beschallt, um die vorweihnächtliche Kauflust der Leute anzuregen. Was mich betrifft: Ich fand es unerträglich, die kommerziell ohnehin aufgeputschte Weihnachtsstimmung auch noch akustisch forciert zu erleben. Soll dies zum Normalfall werden? Warum sollten die Läden ihren Eingangsbereich nicht musikalisch "aufwerten", wenn das Gesetz es ihnen erlaubt?

Musik sorge für Stimmung, sagen viele. Ich meine: Eine Musik am falschen Ort macht jede Stimmung zunichte. Denn was man im Freien "Stimmung" nennt, ergibt sich doch aus den atmosphärischen Begebenheiten des Orts. Aus dem Gekreisch der Möwen etwa, den Glocken einer Kirche, dem Rauschen des Wassers, dem Lachen der Kinder.

Dass manche ein grösseres Bedürfnis nach Ruhe haben als andere – vielleicht weil sie zur älteren Generation zählen, ihre Kinder zu Bett bringen müssen oder sonst bereits starkem Lärm ausgesetzt sind –, ist eine Trivialität. Nichts wäre falscher, als das revidierte Gesetz zum Ausdruck persönlicher Freiheit zu stilisieren. Wer seine Musik in die Welt hinausdröhnen lässt, beschneidet nämlich die Freiheit der anderen. Wenn ich ständig Musik hören muss, die ich nicht hören will, unterliege ich einem Zwang. Dieser Zwang nimmt gegenwärtig zu, auch und gerade an den schönsten Orten unserer Stadt.

Ich wehre mich dagegen, dass dieser Trend zusätzlich verstärkt wird und man auch die letzten Hemmnisse hinsichtlich der elektronischen Beschallung faktisch beseitigt. Die Kultur der Rücksichtnahme ist wichtig und das heutige Gleichgewicht der Interessen äusserst sensibel. Wir sollten es nicht ohne Not verschieben!

Der Autor belegt eine Dienstwohnung am Basler Münsterplatz.

Christian C. Moesch: Es gibt keine Lizenz zum Lärmen

6. November 2019
 Ihre Meinung zu dieser Kolumne
(Mails ohne kompletten Absender werden nicht bearbeitet)
Andreas Lang, Jahrgang 1971, ist Germanist und lebt als Verwalter der Allgemeinen Lesegesellschaft über dem Rheinufer am Münsterplatz.

a.lang@gmx.ch

(Die Kolumnisten sind in ihrer Meinung frei;
sie braucht sich nicht mit jener der Redaktion zu decken.)
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"Gesetz versagt beim Lärmschutz"

Das revidierte Übertretungsstrafgesetz hat Vorteile. Aber beim Lärmschutz versagt es. Es überlässt die Stadt den Lautesten, wenn auch unabsichtlich. Neu soll Lärm gebüsst werden, "der über das üblicherweise zu tolerierende Mass am fraglichen Ort oder zur fraglichen Zeit hinausgeht". Diese Bestimmung ist so ungenau, dass sie nicht angewendet werden kann. Das ist etwa so, als würde man auf Strassen keine Höchstgeschwindigkeit festlegen und dafür ins Strassenverkehrsgesetz schreiben: "Mit Busse bestraft wird, wer die üblicherweise zu tolerierende Geschwindigkeit am fraglichen Ort oder zur fraglichen Zeit überschreitet."

Schwammige Gesetze öffnen dem Missbrauch Tür und Tor, im Strassenverkehr genauso wie im Stadtleben. Darum lehne ich das revidierte Übertretungsstrafgesetz in der jetzigen Form ab.  Ein Gesetz, das eine lebendige Stadt ermöglicht und gleichzeitig dem Ruhebedürfnis Rechnung trägt, das jede Einwohnerin und jeder Einwohner auch hat, ist machbar.


Hans-Dieter Amstutz, Basel



"Dauer-Berieselung aus Lautsprechern"

"Gekreisch der Möwen etwa, den Glocken einer Kirche, dem Rauschen des Wassers, dem Lachen der Kinder." Sind das keine Werte mehr, sollen diese Klänge und Geräusche in der Natur (auch der Aufenthalt am Rhein gehört für mich dazu) durch Berieselung aus Lautsprechern übertönt werden? Wo ich doch in den Supermärkten und selbst zuhause in meiner Wohnung infolge schalllverstärkenden/-verzerrenden Trennwänden zwischen Wohnungen dauerberieselt werde. Der Gastautor bringt es auf den Punkt.


Franz Vettiger, Basel



"Es hat sich viel verändert"

Herr Lang hat leider nicht verstanden um was es in dieser Abstimmung geht. Das Böxli-Verbot wird aufgehoben, das zwischen 07.00h und 22.00h. Bis jetzt sind alle Verstärker unserer Handys etc. eigentlich verboten und Bewilligungspflichtig. (Jedes Filmli/Musikstück das wir am Rheinbord ansehen/hören). Das Gesetz ist von 1978! Unterdessen hat sich viel verändert. Richtige Boxen, Lärm ab 22h, unterliegen immer noch einer Bewilligung. Ausserdem hat es trotzdem eine Klausel, die der Polizei die Möglichkeit gibt unangebrachten und störenden und übermässigen Lärm zu beenden. Wir stimmen über das ganze Gesetz ab, nicht nur über Böxli. Wenn wir dieses Gesetzt ablehnen geht die ganze Sache zurück. Monatelanges Arbeiten für nichts. Also, Ja am 24.11.. Ich finde es übrigens total unangebracht, dass es im Abstimmungsbüchlein auf jeder Seite ein Böxli abgebildet hat – um das alleine geht es wirklich nicht.


Dagmar Vergeat, Basel



"Der Staat als Mami und Papi"

Das hat man jetzt davon. Es ist noch gar nicht so lange her, da war Anstand, Höflichkeit und Rücksichtnahme einfach "normal" – und genügte. Dann begann der Staat, alles im Detail zu regeln. Und schon finden wir uns in der Situation wieder, wo alles in jeder übertriebenen Form erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Egal, ob jemand Musik hört oder es im Tram keinem Kind mehr einfällt, für einen Erwachsenen ungefragt aufzustehen: Der Staat hat die Funktion von Mami und Papi übernommen – und sich (wie immer) damit gleich übernommen. Ganz einfach, weil alle die vielen Ver- und Gebote, die in den dicken, unübersichtlichen, unverständlichen Gesetzbüchern stehen, ohnehin längst höchstens zufällig mal durchgesetzt werden können. "Musik" und "Betteln" – was ändert sich denn eigentlich wirklich mit dem neuen Gesetz?


Peter Waldner, Binningen



"Sinnvoller Ermessensspielraum"

Die Sorgen sind unberechtigt. Gemäss § 5 Bst. c des Gesetzes wird mit Busse bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig Lärm verursacht.

Die Polizei kommt schon heute nicht darum herum, jede Situation individuell einzuschätzen. Sie kann Anweisungen geben und bei deren Nichteinhaltung Sanktionen verhängen. Ein Ermessensspielraum ist sinnvoll, denn wir können nicht jeden Einzelfall im Voraus regeln. Wichtig sind die Verhältnismässigkeit, der gesunde Menschenverstand und – ja – die Polizeipräsenz an neuralgischen Orten.

Herr Langs Beispiel mit den Läden, die die Allmend beschallen, hat nichts mit dem Übertretungsgesetz zu tun. Hier handelt es sich um ortsfeste Anlagen, die anhand des Umweltschutzgesetzes beurteilt werden.


Maurus Ebneter, Binningen



"Im Normalfall keine Anwendung"

Für die Gegner*innen des neuen Übertretungsgesetzes punkto der Bewilligungspflicht für Lautsprecher auf der Allmend habe ich ein gewisses Verständnis. Auch ich wohne in der Innenstadt, wenn auch nicht so exklusiv wie Herr Andreas Lang am Münsterplatz aber doch sehr nah am Leben an der Clarastrasse bei der Messe. Nach meinen Verständnis darf aber ein Gesetz nicht unverändert bestehen bleiben, mit der Absicht, dass es zwar im Normalfall keine Anwendung finden soll, aber im wie auch immer und vom wem auch immer deklarierten Notfall eine Handhabung darstellen soll. Das ist eine Unterhöhlung des Rechtsstaates. Darum ein klares Ja.


Stephan Kalt, Basel


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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).