Dem Kaiser, was des Kaisers ist
Seit Wochen schlage ich mich mit der Steuererklärung herum. Zugegeben, seit sie am Computer ausgefüllt werden kann, geht es viel einfacher und schneller. Auch der Papierwust auf dem Schreibtisch ist kleiner geworden. Der Assistent lotst die Steuerzahlerin zielsicher durch das Zahlendickicht. Die Lohnempfängerin kann diese Zahlen ja – selbst wenn sie wollte – kaum manipulieren. Den Lohnausweis stellt der Arbeitgeber aus. Da steht alles drauf. Bruttolohn, davon abgezogen die Beiträge an AHV/IV/EO/NBUV und Pensionskasse. Das ergibt den Nettolohn.
So weit, so gut. Nun zieht Ihnen der Arbeitgeber aber möglicherweise auch monatlich einen fixen Betrag für die Krankentaggeld-Versicherungsprämie ab. Der Abschluss einer derartigen Versicherung ist fakultativ, das heisst, es ist dem Arbeitgeber überlassen, ober er sie abschliessen will oder nicht. Aber wenn er es tut, muss der Arbeitnehmer einen Teil der Prämie berappen.
Bis 2006 gab es dafür auf dem Lohnausweis die Rubrik "Versicherungsbeiträge". In der Unterrubrik "Krankheit/Unfall" war der effektiv abgezogene Betrag beziffert, der "im Bruttolohn enthalten" war. Auf dem neuen Lohnausweis fehlt das alles.
Die Nachrechnung ergibt, dass mein im Lohnausweis deklariertes Nettoeinkommen um eben diesen Prämienanteil höher ist, als die Summe der Nettoeinkommen auf meinen Lohnabrechnungen, die ich monatlich erhalte.
Eine Konsumentenzeitschrift schrieb im Februar, dass dieser Lohnabzug im Rahmen der Versicherungsprämien von den Steuern abgezogen werden könne, sofern er nicht schon auf dem Lohnausweis berücksichtigt worden sei. Bingo! Aber jetzt versuchen Sie mal, auf einem elektronischen Formular etwas einzutragen oder zu ändern, wenn die dafür vorgesehenen Felder gar nicht aktiv sind! In solchen Augenblicken wünscht man sich, die Steuererklärung wieder wie weiland von Hand ausfüllen zu dürfen.
Schön, ich darf für Versicherungsprämien beim Kanton pauschal 2'000 Franken und beim Bund 1'700 Franken abziehen. Aber dieser Pauschalabzug erfolgt von einem falschen, weil zu hohen Nettoeinkommen!
Die "Wegleitung zur Steuererklärung" schweigt sich zu dem Thema aus. Also rufe ich die kantonale Steuerverwaltung an. Der für mich zuständige Veranlagungssachbearbeiter erklärt mir freundlich, nein, in der Steuererklärung könne man diesen Betrag nicht abziehen. Ach? Aber es sei klar: Geld, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vom Bruttolohn abziehe, dürfe im Nettolohn nicht mehr vorkommen. Sonst hätten die Personalverantwortlichen meines Arbeitgebers den Lohnausweis falsch ausgefüllt. Aha, verstehe.
Es ist praktisch, dass der Lohnausweis jetzt in der ganzen Schweiz gleich aussieht. So kann ich meinen Basler Sachbearbeiter auch gleich fragen, wo denn bitte auf meinem Berner Lohnausweis dieser Abzug stehen müsste. Darauf weiss der freundliche Beamte keine eindeutige Antwort.
Also folgt eine E-Mail-Anfrage an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Die Antwort flattert schon am nächsten Arbeitstag in meinen elektronischen Briefkasten: Da "die Beiträge für Krankentaggeld-Versicherungen auf dem neuen Lohnausweis nicht abgezogen werden können", müssen sie "auch nicht deklariert werden". Da drängt sich doch die Frage auf, warum man diese Beiträge auf dem neuen Lohnausweis nicht abziehen kann?
Und weiter heisst es aus Bundes-Bern: "Die Prämien sind somit im Nettolohn noch enthalten und werden erst anschliessend abgezogen. Die Abzüge ersehen Sie auf der monatlichen Lohnabrechnung. Der monatlich ausbezahlte Nettolohn stimmt daher nicht mit dem Betrag auf dem Lohnausweis überein." Wozu erhalten wir dann eigentlich überhaupt einen Lohnausweis?
Ferner erhalte ich den Bescheid, dass überobligatorische Versicherungen im Lohnausweis nicht berücksichtigt werden, "unabhängig davon, dass sie für den Arbeitnehmer obligatorisch sind". Warum eigentlich nicht?
Zum Schluss immerhin der tröstliche Hinweis, dass ich die Krankentaggeld-Prämien auf der Steuererklärung als allgemeinen Versicherungsabzug geltend machen kann. Was theoretisch stimmen mag, in der Praxis aber nicht funktioniert, das ist ja das Problem – siehe oben.
Ich höre schon den Einwand, man könne eben nicht den Batzen und das Weggli haben: Entweder Pauschale oder effektive Kosten – beides geht nicht. Das ist bei anderen Abzügen auch so. Mag sein. Tatsache ist aber auch, dass für das steuerbare Nettoeinkommen, von dem all diese Pauschalen abgezogen werden können, der Lohnausweis massgebend ist. Und es ist ebenso eine Tatsache, dass das Nettoeinkommen dort höher ist als das tatsächlich ausbezahlte.
Bekanntlich macht auch Kleinvieh Mist. Und so läppern sich Jahr für Jahr bei hunderttausenden von Lohnempfängern kleine Differenzen, beispielsweise in Form von obligatorischen Bestandteilen fakultativ überobligatorischer Versicherungsprämien zusammen, die sie versteuern müssen, obwohl sie ihnen nie ausbezahlt worden sind.
25. Mai 2009